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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Verfasst: Do 10. Nov 2022, 18:36
von Stivikivi
yakamoto hat geschrieben: Do 10. Nov 2022, 18:21
Stivikivi hat geschrieben: Do 10. Nov 2022, 17:02 Kennzeichen 16,90€. Trotzdem noch weit entfernt von 93€ 😄
Jo, meine 53 FZ + 17 für das LKR-KENNZEICHEN ist auch noch OK gewesen...

Gibt es denn hier noch weitere, die es in Hamburg (Hamburg-Mitte) gemacht haben?
Hast bestimmt auch bei Schildevo bezahlt. Die erste FZ in einer anderen Niederlassung hat mich aber 56€ gekostet muss ich auch dazu sagen. Aber wegen den paar Euros mache ich da jetzt keine Welle da ist man der Willkür ausgeliefert. Habe da auch nur Überblick weil ich schon mehrere zugelassen habe und die Gebühren immer unterschiedlich ausgefallen sind.

Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Verfasst: Do 10. Nov 2022, 22:15
von whufc78
Habe die Quittungen noch mal durchgeschaut. Die 73€ sind tatsächlich "nur" 68,40€.
12,80€ Wunschkennzeichen
27,60€ Zulassung
28€ :shock: fürs Kuchenblech beim Schildermacher.

Kuchenblech

Verfasst: Fr 11. Nov 2022, 09:29
von HerbyK
:?: Verstehe ich nicht, wenn du eh Wunschkennzeichen hast , warum hast du es nicht woanders machen lassen?
:idea:
https://smile.amazon.de/Finest-Folia-DI ... =8-30&th=1
zB...

Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Verfasst: Fr 11. Nov 2022, 09:53
von Stivikivi
Vlt wusste er es nicht bzw. Dachte die Preise seien vor Ort nicht viel höher.

Re: Kuchenblech

Verfasst: Fr 11. Nov 2022, 10:04
von whufc78
HerbyK hat geschrieben: Fr 11. Nov 2022, 09:29 :?: Verstehe ich nicht, wenn du eh Wunschkennzeichen hast , warum hast du es nicht woanders machen lassen?
:idea:
https://smile.amazon.de/Finest-Folia-DI ... =8-30&th=1
zB...
Weil ich nicht wusste welche Größe ich bekomme. Habe auf 180x200 gehofft. Und weil ich beim Schildermacher nicht nach dem Preis gefragt habe. Als dort 28€ aufgerufen wurden, dachte ich nur OHA. Aber wollte das Ding endlich anschrauben und fahren. Also bezahlt und gut.
Hinterher ist man immer schlauer.

Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Verfasst: Fr 11. Nov 2022, 21:20
von Sushi_nee
Mal so eine Verständnisfrage.
Wenn die freiwillige Zulassung für kleine Roller 45kmh verboten wird nächstes Jahr. Was passiert dann mit denen die bereits angemeldet sind?
Ich kann heute sagen das ich meine Prämie diese Tage ausgezahlt bekommen sollte. Beantragt hatte ich die Prämie Ende Juli.

Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Verfasst: Fr 11. Nov 2022, 21:43
von Stivikivi
Sushi_nee hat geschrieben: Fr 11. Nov 2022, 21:20 Mal so eine Verständnisfrage.
Wenn die freiwillige Zulassung für kleine Roller 45kmh verboten wird nächstes Jahr. Was passiert dann mit denen die bereits angemeldet sind?
Ich kann heute sagen das ich meine Prämie diese Tage ausgezahlt bekommen sollte. Beantragt hatte ich die Prämie Ende Juli.
Bestandsschutz

Re: Kuchenblech

Verfasst: Fr 11. Nov 2022, 21:59
von Kadett 1
HerbyK hat geschrieben: Fr 11. Nov 2022, 09:29 :?: Verstehe ich nicht, wenn du eh Wunschkennzeichen hast , warum hast du es nicht woanders machen lassen?
:idea:
https://smile.amazon.de/Finest-Folia-DI ... =8-30&th=1
zB...
Du kannst dir maximal ein Kuchenblech als Wunschkennzeichen aussuchen. Die wirklich kleinen Kennzeichen kann nur die Tannte auf der Zulassung sehen bzw. buchen. In meinem Fall z.b. 3 Buchstaben für den Kreis dann zwei Buchstaben eine Ziffer und E auf einem 180er .

Du musst also leider Vorrort prägen lassen oder wieder abdampfen. :)

Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Verfasst: Fr 11. Nov 2022, 22:16
von Schnabelwesen
Schnabelwesen hat geschrieben: Di 8. Nov 2022, 23:12 Kiel: Beim Gruppenleiter wurde mir mitgeteilt, dass der Leiter der Zulassungsstelle Kiel heute und morgen in Berlin sei, um mit Minister Harbeck und anderen zu beraten, wie es weitergehen soll. Es wurde mir zugesagt, dass ich Donnerstag einen Anruf vom Leiter bekomme zwecks Klärung.
Hallo, jetzt muss ich mich mal selbst zitieren, um das Thema Zulassungsbeschränkung für L1e-Roller wieder hochzuholen. Heute hatte ich Gelegenheit, ausführlich mit dem Leiter der Zulassungsstelle in Kiel zu sprechen. Ich habe dabei das Interesse der Forumsmitglieder an einer umfassenden Klärung in den Vordergrund geschoben.
Danach gilt: ENTWARNUNG für die freiwillige Zulassung von Kleinkraftrad-Rollern! Bei dem Arbeitstreffen in Berlin ist der Status quo festgeschrieben worden. rainer* hat mit seinen hilfreichen, sachkundigen und detaillierten Beiträgen in allen Belangen Recht behalten.
Danach gilt:
1. Elektrokleinstfahrzeuge können nicht zugelassen werden. Geltendes Recht muss dazu nicht geändert werden. [Anekdoten dazu: Man hat wohl versucht, einen Haufen Scooter zuzulassen, die noch im Container in China waren. Es gab auch Fälle, wo Nummernschildhalter und Kennzeichenbeleuchtung an Lastenfahrräder gebastelt wurden].
2. E-Roller bis 45 km/h können zugelassen werden. Springender Punkt ist immer, dass Kennzeichenhalter und -beleuchtung vorhanden sein müssen. Daher müssen die Fahrzeuge vorgeführt werden. Wer nur einen Rahmen in der Scheune liegen hat, hat wenig Chance auf Erfolg.
3. Kennzeichen: Die kleinen Kennzeichen sind (zumindest in Kiel) auf Wunsch kein Problem.
4. "E" im Kennzeichen ist in diesem Fall nicht möglich. L1e hatte man bei der Verordnung zum "E"-Kennzeichen einfach nicht auf der Reihe. Damals gab es noch keine Quotenzahlungen und es spielte zahlenmäßig keine Rolle. [Anekdote dazu: Die beiden einzigen freiwillig zugelassenen Roller mit E im Kennzeichen wurden zurückgerufen und haben auf Kosten des Amtes ein neues (Wunsch-)kennzeichen erhalten].
Alle Versuche, die freiwillige Zulassung zu beschränken, sind abgewehrt (z.B. besondere Begründung für die Notwendigkeit, nur ein Fahrzeug pro Halter, kurzzeitige Zulassungen verbieten usw.) Nach Beseitigung der Unklarheiten und Unsicherheiten sollte die freiwillige Zulassung wieder überall möglich sein. Wo das nicht verstanden wird, muss man es halt mit Geduld und Nachdruck erklären:).
Ich habe den Eindruck, dass damit das Thema auf politischer Ebene für längere Zeit nicht mehr angefasst werden wird.
Schöne Grüße, Bertolt

Re: Kuchenblech

Verfasst: Fr 11. Nov 2022, 22:33
von Stivikivi
Kadett 1 hat geschrieben: Fr 11. Nov 2022, 21:59
HerbyK hat geschrieben: Fr 11. Nov 2022, 09:29 :?: Verstehe ich nicht, wenn du eh Wunschkennzeichen hast , warum hast du es nicht woanders machen lassen?
:idea:
https://smile.amazon.de/Finest-Folia-DI ... =8-30&th=1
zB...
Du kannst dir maximal ein Kuchenblech als Wunschkennzeichen aussuchen. Die wirklich kleinen Kennzeichen kann nur die Tannte auf der Zulassung sehen bzw. buchen. In meinem Fall z.b. 3 Buchstaben für den Kreis dann zwei Buchstaben eine Ziffer und E auf einem 180er .

Du musst also leider Vorrort prägen lassen oder wieder abdampfen. :)
Nicht korrekt die Aussage.

@ Schnabelwesen

Zu Punkt zwei kommt auf die Person im Amt an. Viele besitzen leider keine zwei gesunden Beine oder sind schlichtweg zu faul.