Schnabelwesen hat geschrieben: Di 8. Nov 2022, 23:12
Kiel: Beim Gruppenleiter wurde mir mitgeteilt, dass der Leiter der Zulassungsstelle Kiel heute und morgen in Berlin sei, um mit Minister Harbeck und anderen zu beraten, wie es weitergehen soll. Es wurde mir zugesagt, dass ich Donnerstag einen Anruf vom Leiter bekomme zwecks Klärung.
Hallo, jetzt muss ich mich mal selbst zitieren, um das Thema Zulassungsbeschränkung für L1e-Roller wieder hochzuholen. Heute hatte ich Gelegenheit, ausführlich mit dem Leiter der Zulassungsstelle in Kiel zu sprechen. Ich habe dabei das Interesse der Forumsmitglieder an einer umfassenden Klärung in den Vordergrund geschoben.
Danach gilt: ENTWARNUNG für die freiwillige Zulassung von Kleinkraftrad-Rollern! Bei dem Arbeitstreffen in Berlin ist der Status quo festgeschrieben worden. rainer* hat mit seinen hilfreichen, sachkundigen und detaillierten Beiträgen in allen Belangen Recht behalten.
Danach gilt:
1. Elektrokleinstfahrzeuge können nicht zugelassen werden. Geltendes Recht muss dazu nicht geändert werden. [Anekdoten dazu: Man hat wohl versucht, einen Haufen Scooter zuzulassen, die noch im Container in China waren. Es gab auch Fälle, wo Nummernschildhalter und Kennzeichenbeleuchtung an Lastenfahrräder gebastelt wurden].
2. E-Roller bis 45 km/h können zugelassen werden. Springender Punkt ist immer, dass Kennzeichenhalter und -beleuchtung vorhanden sein müssen. Daher müssen die Fahrzeuge vorgeführt werden. Wer nur einen Rahmen in der Scheune liegen hat, hat wenig Chance auf Erfolg.
3. Kennzeichen: Die kleinen Kennzeichen sind (zumindest in Kiel) auf Wunsch kein Problem.
4. "E" im Kennzeichen ist in diesem Fall nicht möglich. L1e hatte man bei der Verordnung zum "E"-Kennzeichen einfach nicht auf der Reihe. Damals gab es noch keine Quotenzahlungen und es spielte zahlenmäßig keine Rolle. [Anekdote dazu: Die beiden einzigen freiwillig zugelassenen Roller mit E im Kennzeichen wurden zurückgerufen und haben auf Kosten des Amtes ein neues (Wunsch-)kennzeichen erhalten].
Alle Versuche, die freiwillige Zulassung zu beschränken, sind abgewehrt (z.B. besondere Begründung für die Notwendigkeit, nur ein Fahrzeug pro Halter, kurzzeitige Zulassungen verbieten usw.) Nach Beseitigung der Unklarheiten und Unsicherheiten sollte die freiwillige Zulassung wieder überall möglich sein. Wo das nicht verstanden wird, muss man es halt mit Geduld und Nachdruck erklären:).
Ich habe den Eindruck, dass damit das Thema auf politischer Ebene für längere Zeit nicht mehr angefasst werden wird.
Schöne Grüße, Bertolt