Vorsicht bei solchen Artikelbeschreibungen und dem Kauf
Verfasst: So 16. Sep 2012, 11:09
Moin.
Dieses Angebot habe ich bei eBay entdeckt: http://www.ebay.de/itm/221124593863?ssP ... 1436.l2649
Das steht im letzten Absatz der Artikelbeschreibung:
Sie müssen den E-Scooter nur bei der Versicherung anmelden. Sie erhalten dann so ein kleines Mofa-Versicherungs-Nummernschild. Benötigt wird der Mofa-Führerschein, den es ab dem Alter von 15 Jahren gibt. Personen die vor dem 1. April 1965 geboren sind, benötigen keinen Mofa-Führerschein.
Ich habe an den Verkäufer Folgendes geschrieben:
Hallo garagenfund2011, eine ganz entscheidende Frage zum Gebrauch des Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen in Deutschland: Ist eine EU-Straßenzulassung, die auch für Deutschland gültig ist, vorhanden? Für die Beantwortung bedanke ich mich im Voraus. Mit freundlichem Gruß
Das bekam ich dann als Antwort:
Guten Abend, der Roller hat schweizer Papiere. Laut Aussage meines Versicherungsfachmannes braucht er nur die Fahrgestellnummer, womit ich dann so ein Mofa Kennzeichen bekommen würde. Ich hoffe ich konnte Ihnen weiter helfen, fragen Sie im Zweifelsfall einfach bei Ihrer Versicherung nach.
Danke. Mit freundlichen Grüssen garagenfund2011
Wenn das mal nicht in´s Auge geht. Es ist zwar nett, dass der Anbieter umgehend geantwortet hat, aber meine Frage nach der EU-Zulassung, die auch in Deutschland gültig ist, hat er nicht konkret beantwortet. Und wie Ihr doch sicherlich alle wisst, gehört die Schweiz nicht der EU an. Somit sind die Schweizer Paiere für eine legalen Gebrauch, zum Beispiel auf Deutschlands Straßen, unbrauchbar und ein überkorrekter Versicherungsmensch wird einem dann auch kein Kennzeichen nebst Versicherung verkaufen.
Und was kann in´s Auge gehen? Nun, bei der Artikelbeschreibung hat zum Beispiel ein Käufer aus Deutschland das Recht, eine Rückwandlung des Kaufes zu verlangen, weil er seinen Scooter trotz der beschönigenden Angaben in der Artikelbeschreibung nicht zugelassen bekommt. Da kann der Anbieter noch so viel von Privatverkauf, keine Garantie und keine Rücknahme schreiben. Es gibt inzwischen genügend Gerichtsurteile, die bei ähnlich gelagerten Fällen (keine Zulassung möglich oder fehlende Betriebserlaubnis) zu Gunsten des Käufers entschieden haben und der Verkäufer den Artikel gegen Gelderstattung zurück nehmen musste, wobei dann auch die Gerichts- und Anwaltskosten hinzu kommen. Und das meine ich mit das kann in´s Auge gehen.
Gleichermaßen gilt also für uns alle: Vorsicht beim Kauf und Vorsicht als Verkäufer !
Dieses Angebot habe ich bei eBay entdeckt: http://www.ebay.de/itm/221124593863?ssP ... 1436.l2649
Das steht im letzten Absatz der Artikelbeschreibung:
Sie müssen den E-Scooter nur bei der Versicherung anmelden. Sie erhalten dann so ein kleines Mofa-Versicherungs-Nummernschild. Benötigt wird der Mofa-Führerschein, den es ab dem Alter von 15 Jahren gibt. Personen die vor dem 1. April 1965 geboren sind, benötigen keinen Mofa-Führerschein.
Ich habe an den Verkäufer Folgendes geschrieben:
Hallo garagenfund2011, eine ganz entscheidende Frage zum Gebrauch des Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen in Deutschland: Ist eine EU-Straßenzulassung, die auch für Deutschland gültig ist, vorhanden? Für die Beantwortung bedanke ich mich im Voraus. Mit freundlichem Gruß
Das bekam ich dann als Antwort:
Guten Abend, der Roller hat schweizer Papiere. Laut Aussage meines Versicherungsfachmannes braucht er nur die Fahrgestellnummer, womit ich dann so ein Mofa Kennzeichen bekommen würde. Ich hoffe ich konnte Ihnen weiter helfen, fragen Sie im Zweifelsfall einfach bei Ihrer Versicherung nach.
Danke. Mit freundlichen Grüssen garagenfund2011
Wenn das mal nicht in´s Auge geht. Es ist zwar nett, dass der Anbieter umgehend geantwortet hat, aber meine Frage nach der EU-Zulassung, die auch in Deutschland gültig ist, hat er nicht konkret beantwortet. Und wie Ihr doch sicherlich alle wisst, gehört die Schweiz nicht der EU an. Somit sind die Schweizer Paiere für eine legalen Gebrauch, zum Beispiel auf Deutschlands Straßen, unbrauchbar und ein überkorrekter Versicherungsmensch wird einem dann auch kein Kennzeichen nebst Versicherung verkaufen.
Und was kann in´s Auge gehen? Nun, bei der Artikelbeschreibung hat zum Beispiel ein Käufer aus Deutschland das Recht, eine Rückwandlung des Kaufes zu verlangen, weil er seinen Scooter trotz der beschönigenden Angaben in der Artikelbeschreibung nicht zugelassen bekommt. Da kann der Anbieter noch so viel von Privatverkauf, keine Garantie und keine Rücknahme schreiben. Es gibt inzwischen genügend Gerichtsurteile, die bei ähnlich gelagerten Fällen (keine Zulassung möglich oder fehlende Betriebserlaubnis) zu Gunsten des Käufers entschieden haben und der Verkäufer den Artikel gegen Gelderstattung zurück nehmen musste, wobei dann auch die Gerichts- und Anwaltskosten hinzu kommen. Und das meine ich mit das kann in´s Auge gehen.
Gleichermaßen gilt also für uns alle: Vorsicht beim Kauf und Vorsicht als Verkäufer !