Seite 1 von 4
b196 europaweit
Verfasst: Di 21. Okt 2025, 19:51
von tsztsz
soweit ich weiß, müsste mit der heute durch das EU parlament beschlossenen Führerscheinrichtline eine Europaweite anerkennung des b196 ratifiziert sein. Die Mitgliedsstaaten haben 3 oder 4 Jahre Zeit das umzusetzen.
Es wurde in der Presse (die ja oft nur DPA abschreibt) leider noch nicht berichtet, aus dem Entwurf, schließe ich dass es auf S.62 stehen müsste..?
Korrigiert mich aber gern bitte
https://data.consilium.europa.eu/doc/do ... V-1/de/pdf
(3) Die Mitgliedstaaten können für das Führen von Fahrzeugen in ihrem jeweiligen
Hoheitsgebiet folgende Äquivalenzen festlegen:
a) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer maximalen Nutzleistung von mehr als 15 kW
fallen unter den Führerschein der Klasse B, sofern der Inhaber des Führerscheins das
21. Lebensjahr vollendet hat;
b) Krafträder der Klasse A1 fallen unter den Führerschein der Klasse B.
Mitgliedstaaten, die Äquivalenzen gemäß Unterabsatz 1 festlegen, erkennen von anderen
Mitgliedstaaten gemäß jenem Unterabsatz festgelegte Äquivalenzen an.
Die Mitgliedstaaten vermerken die Berechtigung des Inhabers zum Führen von Fahrzeugen
gemäß Unterabsatz 1 ausschließlich mittels des in Anhang I Teil E genannten
entsprechenden Unionscodes auf dem Führerschein.
Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission unverzüglich über die in ihrem
Hoheitsgebiet gemäß Unterabsatz 1 festgelegten Äquivalenzen einschließlich aller
einschlägigen nationalen Codes, die vor dem … [Tag des Inkrafttretens dieser Richtlinie]
verwendet wurden. Die Kommission macht diese Informationen den Mitgliedstaaten
zugänglich
Re: b196 europaweit
Verfasst: Di 21. Okt 2025, 20:11
von tsztsz
laut b196 blog wurde es in der Tat beschlossen. Freuen wir uns auf die Umsetzung in bis zu 3 Jahren.
https://b196ausland.wordpress.com/blog/
Re: b196 europaweit
Verfasst: Di 21. Okt 2025, 21:04
von Afunker
Für mich kann es nicht früh genug sein....Wohne Nähe F und da gibt es viele schöne Fahrstrecken mit Motorrad!
Re: b196 europaweit
Verfasst: Mi 22. Okt 2025, 10:14
von vsm
tsztsz hat geschrieben: Di 21. Okt 2025, 19:51
[...] eine Europaweite anerkennung des b196 [...]
Das steht so aber weder im Entwurf noch in Deinem Zitat. Nur EU-Staaten, die selbst Äquivalenzen festlegen, müssen die Äquivalenzen anderer EU-Staaten (auf selber Rechtsgrundlage) anerkennen.
Re: b196 europaweit
Verfasst: Mi 22. Okt 2025, 14:28
von tsztsz
Stimmt
Die Frage ist nun für welche Länder es gelten wird für welche nicht
Re: b196 europaweit
Verfasst: Do 6. Nov 2025, 23:23
von rollingmartin
Sehr interessant.
Und hier...
https://b196ausland.wordpress.com/blog/
ist " Legislativ-Observatorium des EU-Parlaments " leider nicht verlinkt. Schade.
Code: Alles auswählen
Fortschritt direkt im <a>Legislativ-Observatorium des EU-Parlaments</a> verfolgen.
Re: b196 europaweit
Verfasst: Do 6. Nov 2025, 23:55
von tsztsz
uebrigens von einem Pressesprecher des EU Parlaments:
Die Richtlinie macht viele konkrete Vorgaben, die europaweit einheitlich umgesetzt werden müssen, gibt den EU-Staaten aber auch Umsetzungsspielraum.
So ist es auch im Falle der Schlüsselzahl B196. Ob dies eingeführt wird, bleibt den einzelnen Staaten bei der Umsetzung in nationales Recht überlassen. Europaweit einheitlich wird es daher höchstwahrscheinlich nicht.
Relevant ist dafür Artikel 9, Absatz 3
https://data.consilium.europa.eu/doc/do ... V-1/de/pdf
Die Mitgliedstaaten können für das Führen von Fahrzeugen in ihrem jeweiligen
Hoheitsgebiet folgende Äquivalenzen festlegen:
a) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer maximalen Nutzleistung von mehr als 15 kW fallen unter den Führerschein der Klasse B, sofern der Inhaber des Führerscheins das 21. Lebensjahr vollendet hat;
b) Krafträder der Klasse A1 fallen unter den Führerschein der Klasse B. Mitgliedstaaten, die Äquivalenzen gemäß Unterabsatz 1 festlegen, erkennen von anderen
Mitgliedstaaten gemäß jenem Unterabsatz festgelegte Äquivalenzen an. Die Mitgliedstaaten vermerken die Berechtigung des Inhabers zum Führen von Fahrzeugen
gemäß Unterabsatz 1 ausschließlich mittels des in Anhang I Teil E genannten entsprechenden Unionscodes auf dem Führerschein.
Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission unverzüglich über die in ihrem Hoheitsgebiet gemäß Unterabsatz 1 festgelegten Äquivalenzen einschließlich aller einschlägigen nationalen Codes, die vor dem … [Tag des Inkrafttretens dieser Richtlinie] verwendet wurden. Die Kommission macht diese Informationen den Mitgliedstaaten zugänglich.
Re: b196 europaweit
Verfasst: Fr 7. Nov 2025, 00:28
von guewer
Die EU.... kein Wunder, dass sich keiner mehr für die einsetzen will, bei solch einem bürokratischen Monstrum, das in diesem Fall den Mitgliedsländern tausend Ausnahmeregeln von der Regel erlaubt. - Und noch dazu den Staaten zig Jahre bis zur Umsetzung von Gesetzen gibt. Das ganze oben drauf noch "freiwillig".
Re: b196 europaweit
Verfasst: Fr 7. Nov 2025, 07:20
von rainer*
Wenn solche Ausnahmen in der EU nicht erlaubt wären, gäbe es bei uns kein B196. Warum willst Du sowas denn verbieten? Solche Möglichkeiten machen es in der EU natürlich komplexer, da hast Du natürlich recht. Hier zu fordern, solche Ausnahmen zu verbieten damit alles einfacher wird, ist m.E. nicht der richtige Weg - dann wäre auch der B196 wieder weg. Es ist halt nicht so einfach, so viele Nationen Stück für Stück zusammen zu führen, die Normen zu harmonisieren und das bei vielen einstimmig zu treffenden Entscheidungen.
Es ist übrigens nicht lange her, da konntest Du nicht einfach eine Auto, das für den deutschen Markt gedacht war, in Frankreich zuzulassen - und umgekehrt. War ja schon mal die falsche Farbe der Scheinwerfer vor

. Auch konntest Du nicht einfach eine Brandschutztür über die Grenze bringen und dort einbauen.
Ich kann das permanente EU-Bashing nicht nachvollziehen. Die EU ist nur so gut, wie es die Mitgliedsstaaten zulassen. Und grade Deutschland ist an vielen Punkten auch der Blockierer, der allen Mitgliedsländern Sand ins Getriebe streut. Aktuell u.a. bei der E-Mobilität.
Re: b196 europaweit
Verfasst: So 9. Nov 2025, 16:00
von PSchmid
Ich bin gespannt wo der Weg hinführen wird. Wenn ich solche Bestrebungen lese, dann kommt mir leider schon wieder das...
https://www.focus.de/auto/motorrad/verk ... 3b77e.html
Besonders müsste man sich die Statistik jetzt erst mal wieder komplett anschauen. Waren die B196 Besitzer die maßgebliche Fraktion, welche die 125er Unfall Statistik so verschlechtert haben?
Ich kann mir das einfach nicht vorstellen, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.