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Darf man den NIU MQI GT EVO 100km/h auch mit B196er Führerschein fahren?
Verfasst: Sa 8. Nov 2025, 16:24
von guewer
Ja, wie ist das überhaupt: Darf man den NIU MQI GT EVO 100km/h auch nur mit der B196er Führerscheinerweiterung fahren? - Oder benötigt man für den zwingend einen A-Klasse-Führerschein?
Passt das noch vom Leistungsgewicht und der Maximalleistung her für einen B196er?
Re: Darf man den NIU MQI GT EVO 100km/h auch mit B196er Führerschein fahren?
Verfasst: Sa 8. Nov 2025, 17:52
von MEroller
Da der in der Fahrzeugklasse L3e-A1 zugelassen wurde ist er in Deutschland mit der B196 Führerscheinerweiterung auf L3e-A1 ("125er") fahrbar, ja.
Re: Darf man den NIU MQI GT EVO 100km/h auch mit B196er Führerschein fahren?
Verfasst: Sa 8. Nov 2025, 20:32
von Stivikivi
Klar darf man ist ein A1 Fahrzeug.
Re: Darf man den NIU MQI GT EVO 100km/h auch mit B196er Führerschein fahren?
Verfasst: Sa 8. Nov 2025, 22:34
von Basti80
Guewer, Du kannst Fragen stellen nach 5 Jahren und über 1600 Beiträgen im Forum
Gruß
Basti
Re: Darf man den NIU MQI GT EVO 100km/h auch mit B196er Führerschein fahren?
Verfasst: So 9. Nov 2025, 00:26
von guewer
Tja, da war ich schon immer Experte im "dumme Fragen stellen". - Aber gibt 's nicht keine dummen Fragen, sondern nur dumme Antworten?
Was mich halt verunsicherte, war eine Annonce bei Kleinanzeigen.de, in der folgendes geschrieben stand:
Und als ich die KI fragte, kam dann diese Antwort:
Re: Darf man den NIU MQI GT EVO 100km/h auch mit B196er Führerschein fahren?
Verfasst: So 9. Nov 2025, 07:28
von Markus Sch.
Keine THG Prämie möglich = mit B196 fahrbar. THG Prämie möglich = mit B196 nicht fahrbar.
Re: Darf man den NIU MQI GT EVO 100km/h auch mit B196er Führerschein fahren?
Verfasst: So 9. Nov 2025, 07:44
von Pedator92
Man merkt das KI eben doch nur eine minimal schlauer Suchmaschine ist und noch lange nichts mit Intelligenz zutun hat.
Wichtig für die klassifizierung ist nur die Dauerleitung, darf bis a1/b196 also 11kw betragen. Der niu hat mir 5kw Dauerleitung also alles save. Die stark varg hat 80ps Spitzenleistung, die zero s 45kw Spitzenleistung, beide mit a1 fahrbar weil die Dauerleitung bei 11kw liegt. Praktisch wären die 45kw aber eigentlich schon A Schein Niveau.

durch die Akkus sind viele Motorräder aber immer unter dem geforderten Leistungsspektrum 0,1kw/kg.
Re: Darf man den NIU MQI GT EVO 100km/h auch mit B196er Führerschein fahren?
Verfasst: So 9. Nov 2025, 08:51
von Nova
Wenn man in einem solchen Fall "nachfragt", mit dem Hinweis, ob dass stimmt, bzw. ob die Antwort richtig sein kann, kommt nicht selten eine korrigierte andere Antwort raus! Im Sinne von, wie man früher sagte: "Papier ist geduldig!" muss man KI als nützliches Hilfsmittel verwenden, sollte aber den Wahrheitsgehalt der Quellen immer selbst überprüfen.
Re: Darf man den NIU MQI GT EVO 100km/h auch mit B196er Führerschein fahren?
Verfasst: So 9. Nov 2025, 10:16
von ripper1199
Pedator92 hat geschrieben: So 9. Nov 2025, 07:44
. Die stark varg hat 80ps Spitzenleistung....mit a1 fahrbar weil die Dauerleitung bei 11kw liegt... aber immer unter dem geforderten Leistungsspektrum 0,1kw/kg.
Genaugenommen ist die Stark zu leicht für 11kW, sie hat daher was einstelliges eingetragen
Die Jungs kennen alle Tricks
Re: Darf man den NIU MQI GT EVO 100km/h auch mit B196er Führerschein fahren?
Verfasst: Di 16. Dez 2025, 18:14
von MQI-Berlin
guewer hat geschrieben: So 9. Nov 2025, 00:26
Und als ich die KI fragte, kam dann diese Antwort:
Und die KI sabbelt mal wieder Unsinn.
Sie nennt selber die Grenzen, auch einer MQI GT EVO, und schränkt dann wieder alles ein.
Die grenzen für einen A1 sind 11kW Dauerleistung. Die temporäre Maximalleistung, die das Fahrzeug dann doch abgeben darf, darf nur kurzzeitig verfügbar sein. Und das sagen die Hersteller sehr genau, weil sie bei mit A1/B196 mehr Kunden bekommen, als mit einem A.
die 6kW, die eine GT EVO abliefert, liegt weit unter den maximalen 11kW.