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NIU Garantiefall kommt nicht voran!

Verfasst: Do 27. Nov 2025, 14:06
von maxiversal
Hallo liebe Community. Ich habe meinen NIU Roller mittlerweile seit einem Jahr und Rückblickend gesehen, das Schlechteste Investment meines Lebens. Viel Kopfschmerzen, viel Ärger und vor allem keine Nachricht!

Zum letzten Problem.
Ich habe den Roller bei meinem Vertragshändler (342km entfernt) Online erworben. Im September diesen Jahres gibt der Roller eigenständig Gas (Fehlercode 140)
Beim Vertragshändler angerufen und nach 2 Wochen wurde mit der Hallsensor zugeschickt. Damit sollte ich zu einer Werkstatt gehen. 17km vom Wohnort entfernt gibt es eine Werkstatt für Roller/Motorräder. Was ich zur der Zeit nicht wusste, die Werkstatt war eine Vertragshändler von NIU. Die Werkstatt hat den Hallsensor dann ausgetauscht mit der Bemerkung (Der Stecker war falsch und musste neu angelötet werden) Siehe Bild
NIU Rechnung.png
Meinten aber der Roller sollte jetzt wieder normal gehen. Okay Roller gestartet und losgefahren, nach 2km gibt er wieder eigenständig Gas, Fehlercode 140, wenn ich anhalte.

Also zurückgefahren zur Werkstatt. Beim Vertragshändler angerufen die Situation geschildert und der hat sich aufgeregt, dass der Stecker ein Plug und Play wäre und gar nicht falsch sein könne etc. Es seih immer der gleiche Stecker. Daraufhin hat er mit der Werkstatt telefoniert. Die Werkstatt meine sie würden jetzt selbst ein Garantieantrag stellen bei NIU und den Roller dann genauer überprüfen und reparieren. Das Problem -> Die Werkstatt bekommt seit Mitte Oktober keine Nachricht von NIU. Ich habe mich schon mehrmals bei der Werkstatt gemeldet und die meinten, sie warten ständig auf eine Rückmeldung von NIU.

Was soll ich tun? Leider bin ich nicht Rechtschutzversichert noch habe ich jemals ein Anwalt gebraucht oder noch eine Gewährleistung beansprucht. Gibt es eine Möglichkeit diesen Roller loszuwerden? Ich glaube nicht mehr daran, dass irgendetwas von NIU kommt. Ich habe hier schon Horrorgeschichten von 8 Monaten gehört oder 4-5 Hallsensor gewechselt etc. Ich habe dafür keine Zeit und kein Nerv!

Re: NIU Garantiefall kommt nicht voran!

Verfasst: Do 27. Nov 2025, 14:21
von Basti80
maxiversal hat geschrieben: Do 27. Nov 2025, 14:06 Ich habe hier schon Horrorgeschichten von 8 Monaten gehört oder 4-5 Hallsensor gewechselt etc. Ich habe dafür keine Zeit und kein Nerv!
Also bei Dir sind es jetzt etwa 5 Wochen, die eine Reparatur überfällig ist. Das ist sehr ärgerlich. Aber von 8 Monaten bist Du ja zum Glück noch sehr weit entfernt. Ich halte es für etwas verfrüht, von Anwalt und Rechtsschutzversicherung zu reden. Immerhin hast Du eine Werkstatt gefunden, die sich mutmaßlich Deines Problems annimmt, obgleich Du dort gar nicht gekauft hast.

Vielleicht fährst Du die 17 Km noch mal hin und redest mit dem Personal vor Ort. Schildere Ihnen die Problematik, dass Du auf den Roller angewiesen bist und schaue, was sie Dir zu ihren Bemühungen sagen können. Gleichzeitig würde ich eine E-Mail an NIU Deutschland schicken, die im freundlichen Ton den Sachstand formuliert. Erst wenn das alles zu keiner Lösung geführt hat, würde ich eine Frist setzen. Dafür braucht man keinen Anwalt.

Gruß
Basti

Re: NIU Garantiefall kommt nicht voran!

Verfasst: Do 4. Dez 2025, 23:12
von rollingmartin
maxiversal hat geschrieben: Do 27. Nov 2025, 14:06 Ich habe dafür keine Zeit und kein Nerv!
Gibt es ein Update, @maxiversal?

Re: NIU Garantiefall kommt nicht voran!

Verfasst: Di 9. Dez 2025, 20:05
von maxiversal
rollingmartin hat geschrieben: Do 4. Dez 2025, 23:12
maxiversal hat geschrieben: Do 27. Nov 2025, 14:06 Ich habe dafür keine Zeit und kein Nerv!
Gibt es ein Update, @maxiversal?
E-Mail wurde an NIU gesendet wie von einem User vorgeschlagen, aber die können mir nicht weiterhelfen. Das ist ein Problem zwischen Werkstatt und örtlichen Importeur.

Werkstatt wo der Roller steht. Noch nichts getan, weil NIU nicht antwortet.

Ich habe jetzt keine Lust mir die Weihnachtsstimmung und den Urlaub zu versauen. Ich werde im Januar meine Gewährleistung in Anspruch nehmen und die Vertragswerkstatt kontaktieren. Das wird sowieso kein Ende nehmen.

Re: NIU Garantiefall kommt nicht voran!

Verfasst: Di 9. Dez 2025, 21:25
von Falcon
maxiversal hat geschrieben: Do 27. Nov 2025, 14:06 NIU Garantiefall kommt nicht voran!
von maxiversal » Do 27. Nov 2025, 14:06
maxiversal hat geschrieben: Di 9. Dez 2025, 20:05 Ich werde im Januar meine Gewährleistung in Anspruch nehmen
hast du garantie oder gewährleistung damals beantragt/bekommen?
in der überschrift steht garantie... ... ?
wann gekauft und wann erhalten?

vg

Re: NIU Garantiefall kommt nicht voran!

Verfasst: Mi 10. Dez 2025, 00:27
von maxiversal
Falcon hat geschrieben: Di 9. Dez 2025, 21:25
maxiversal hat geschrieben: Do 27. Nov 2025, 14:06 NIU Garantiefall kommt nicht voran!
von maxiversal » Do 27. Nov 2025, 14:06
maxiversal hat geschrieben: Di 9. Dez 2025, 20:05 Ich werde im Januar meine Gewährleistung in Anspruch nehmen
hast du garantie oder gewährleistung damals beantragt/bekommen?
in der überschrift steht garantie... ... ?
wann gekauft und wann erhalten?

vg
Gekauft im September 2024. Erhalten Ende Oktober 2024.

September 2025 habe erstmals beim Vertragshändler in Frankfurt angerufen und ihm erzählt, dass Fehlercode 140 erscheint und Roller automatisch Gas gibt. Er wollte Fotos und Fahrzeugnummer. Alles gegeben und dann meinte ein junger Herr am Telefon die Garantie ist soweit genehmigt und die schicken mir ein Hallsensor zu. Was ich zur der Zeit nicht wusste. Die haben mich angelogen. Es wurde gar nichts beantragt, die haben einfach nur den Hallsensor bestellt. Als dann die Werkstatt vor Ort den Hallsensor eingebaut hatte, wurde der Anschluss umgelötet, weil angeblich der Hallsensor Stecker falsch war (Siehe Bild mit der Rechnung). Der Fehler 140 ist dann während der Fahrt wieder aufgetaucht. Dann habe ich der Vertragswerkstatt in Frankfurt angerufen und die Sache geschildert. Die haben sich dann aufgeregt und wollen auch die Rechnung nicht übernehmen. Zur gleichen Zeit kam heraus, die Werkstatt vor Ort ist auch eine Vertragswerkstatt von NIU. Die beiden haben dann miteinander telefoniert und die Werkstatt vor Ort meinte dann die kontaktieren NIU selbst und erledigen das jetzt alles selbst auch mit Ersatzteillieferung (Oktober 2025). Seit dem ist nichts passiert.

Keine Ahnung was ich jetzt machen soll. Jedenfalls habe ich den Roller seit 1 Jahr und nur Kopfschmerzen. Auch schon 1 Monat nach dem Kauf hatte ich ein Dauerfernlicht Problem, konnte ich dann selbst lösen mit Kontaktspray. Das gleiche im Frühling mit dem Batteriestecker im Roller und das ist ein Garagenfahrzeug, wurde nie im Regen benutzt. Ich will am Liebsten auch den Roller loswerden. Da ist überhaupt kein Vertrauen mehr drin. Ich fühl mich unsicher den Roller zu fahren, seit dem 140 Error. Im Hinterkopf immer das Gefühl, gleich kommt das nächste Problem.

Re: NIU Garantiefall kommt nicht voran!

Verfasst: Mi 10. Dez 2025, 08:23
von Falcon
okay.....

ich muß das selber etwas entbröseln.
maxiversal hat geschrieben: Mi 10. Dez 2025, 00:27 ...September 2024. Erhalten Ende Oktober 2024. September 2025 habe
also ist er in der 12/24 monatigen gewährleistungsfrist... die fängt normal nicht ab kauf an, sondern, ab erhalt.

fehlerhaft ist dieser satz:
maxiversal hat geschrieben: Mi 10. Dez 2025, 00:27 ein junger Herr am Telefon die Garantie ist soweit genehmigt.... mich angelogen. Es wurde gar nichts beantragt, die haben einfach nur den Hallsensor bestellt.
eine garantie hätte ich abgelehnt, den das ist eine gewährleistungsgeschichte, die sich solange verlängert wie das teil defekt ist.
ob ers selber kauft oder über 3te bezieht, ist egal, interessiert kein schwein.

was ich nicht verstehe, wenn das erstzteil nicht umgelötet hätte werden dürfen, waru, haben sie es zurück geläötet oder ein anderes neues teil verbaut?
vermutlich sind sie nicht ganz helle.
wo sitzt den der hallsensor, kann man den original umgelötet nicht einbauen, aus die maus?

ich würde den händler/verkaüfer in die pflich nehmen und auf nacherfüllung mit nachdruck bitten, ansonsten mit
drohen vom kauf zurückzutreten.

natürlich gibt es dann abzug der "nutzungszeit", wobei man die "NICHT-nutzungszeit" gegenrechnen kann, den auch da steht mir einen entschädigung zu.

am besten drohen, das ist das beste mittel, egal, sind ja nicht deine freunde.
bitte lese dir das hier mal durch: viewtopic.php?t=42544

auch ich hatte probleme mitz meinem e-roller, auch kein anwalt und rechtschutz, ich hatte das glück das ich den roller noch verkaufen konnte, und minimal verlust hatte (mit gegenrechnung von förderung).
informationen gibts bei den gewerkschaften, automobilclubs, bei gericht kann man sich einen beratungsschein holen, vielleicht steht auch was in den versicherungspapieren das man etwas mit abgeschlossen hat.
kopf hoch, nicht aufgeben :)

hier noch eine fristsetzung:


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Re: NIU Garantiefall kommt nicht voran!

Verfasst: So 14. Dez 2025, 15:34
von Stivikivi
Dein Fehler war du kennst anscheinend deine Rechte nicht.

Erster und einziger Ansprechpartner ist immer der bei dem du gekauft bzw. Der das Fahrzeug verkauft hat. Mit keinem sonst. Alles an Dritter Werkstatt oder Co nur schriftlich dann muss man sich wegen den Kosten auch nicht streiten.

Ich hatte mit meinem EVO auch nur Ärger. Kam ja auch immer mehr zum Vorschein bis hin zur Software Sabotage durch NIU selbst.

Der Händler wollte das ganze auch über Garantie laufen lassen, weil das eben bequemer ist und weniger kosten verursacht. Da ich meine Rechte aber kenne verwies ich auf die Gewährleistung die eben in seiner Hand liegt. Das heißt mit Abholung, Reparatur, wieder Lieferung usw. Wäre ne große Sache gewesen aber nein er blieb bei Garantie. War mir dann irgendwann zu blöd und die Sache ging zum Anwalt. Kurz danach auch Gericht und ich habe gewonnen. Der Fall war eigentlich Glasklar wenn man das deutsche Gesetz kennt und anwenden kann. Am Ende musste er den Hobel zurücknehmen.

Bei dir könnte es ne knappe Sachen werden je nachdem wie lange du getrödelt hast und wie viel schriftlich du gemacht hast. Daran wird am Ende festgemacht ob du noch in der 1 Jahres Gewährleistungsfrist bist was ungünstig für den Händler ist wegen Beweislastumkehr oder ob du damit schon dran bist.