THG Prämie
Verfasst: Di 23. Dez 2025, 21:50
Hallo,
wir haben unseren Ignite seit Dez. 2022.
Es gab bisher immer Probleme mit der THG Prämie. Zunächst hat Kumpan die im Rahmen der Insolvenz eingesteckt. Dann hatten wir keinen Zugang nun habe ich heute versucht diese Prämie bei der Firma Knauber zu beantragen, die für 2026 für Zweiräder 215€ anbietet.
Nach Hochladen der Papiere bekomme ich folgende Nachricht:" Die Fahrzeugklasse deines Fahrzeugs ist nicht Quotenberechtigt".
Das verstehe ich nicht.
Habe ich da was falsch verstanden und wir haben kein Recht auf diese Prämie?
Ist der Roller von der Zulassungsbehörde falsch klassifiziert, unter J- Fahrzeugklasse steht"L3e-A1".
Ich habe mich damals schon gewundert das die Versicherung sagte, der Roller entspräche einem Kleinkraftrad.
Ich bitte andere Ignite Fahrer mal zu schauen was in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter "J" (Fahrzeugklasse) bei ihnen eingetragen ist.
In meinen Augen ist es doch eigentlich ein Fahrzeug zumindestens entsprechend einem 125ccm Motorrad, oder sehe ich das falsch.
Was ich sicher noch weis ist, das meine Frau nach der Zulassung erzählte, auf der Behörde in Bonn hätten die große Probleme bei der Einordnung des Rollers gehabt.
Bekommt Ihr diese THG Prämie.
Gruß
Frank
wir haben unseren Ignite seit Dez. 2022.
Es gab bisher immer Probleme mit der THG Prämie. Zunächst hat Kumpan die im Rahmen der Insolvenz eingesteckt. Dann hatten wir keinen Zugang nun habe ich heute versucht diese Prämie bei der Firma Knauber zu beantragen, die für 2026 für Zweiräder 215€ anbietet.
Nach Hochladen der Papiere bekomme ich folgende Nachricht:" Die Fahrzeugklasse deines Fahrzeugs ist nicht Quotenberechtigt".
Das verstehe ich nicht.
Habe ich da was falsch verstanden und wir haben kein Recht auf diese Prämie?
Ist der Roller von der Zulassungsbehörde falsch klassifiziert, unter J- Fahrzeugklasse steht"L3e-A1".
Ich habe mich damals schon gewundert das die Versicherung sagte, der Roller entspräche einem Kleinkraftrad.
Ich bitte andere Ignite Fahrer mal zu schauen was in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter "J" (Fahrzeugklasse) bei ihnen eingetragen ist.
In meinen Augen ist es doch eigentlich ein Fahrzeug zumindestens entsprechend einem 125ccm Motorrad, oder sehe ich das falsch.
Was ich sicher noch weis ist, das meine Frau nach der Zulassung erzählte, auf der Behörde in Bonn hätten die große Probleme bei der Einordnung des Rollers gehabt.
Bekommt Ihr diese THG Prämie.
Gruß
Frank