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B196 - ab wann Fahrerlaubnis?
Verfasst: Mi 24. Dez 2025, 21:31
von rollingmartin
Der Roboter sagt mir das - stimmt das?
Wenn du die B196-Erweiterung gemacht hast, also die Theoriestunden und die Praxis absolviert hast, dann bekommst du von der Fahrschule eine Bescheinigung.
Allerdings darfst du mit dieser Bescheinigung noch nicht sofort alleine auf einem L3e-Motorrad losfahren. Du musst wirklich warten, bis diese Erweiterung offiziell in deinen Führerschein eingetragen ist. Erst wenn das passiert ist, bist du rechtlich auf der sicheren Seite und darfst ohne Einschränkungen losfahren.
Re: B196 - ab wann Fahrerlaubnis?
Verfasst: Mi 24. Dez 2025, 22:00
von Nova
rollingmartin hat geschrieben: Mi 24. Dez 2025, 21:31
Der Roboter sagt mir das - stimmt das?
Wenn du die B196-Erweiterung gemacht hast, also die Theoriestunden und die Praxis absolviert hast, dann bekommst du von der Fahrschule eine Bescheinigung.
Allerdings darfst du mit dieser Bescheinigung noch nicht sofort alleine auf einem L3e-Motorrad losfahren. Du musst wirklich warten, bis diese Erweiterung offiziell in deinen Führerschein eingetragen ist. Erst wenn das passiert ist, bist du rechtlich auf der sicheren Seite und darfst ohne Einschränkungen losfahren.
Ja!
Es muss im Führerschein erst in der Zeile bei B in der Spalte 12 unter Zusatzangaben die Schlüsselnummer 196 von der Führerscheinzulassungsstelle eingetragen sein, bevor man fahren darf!
Re: B196 - ab wann Fahrerlaubnis?
Verfasst: Mi 24. Dez 2025, 23:01
von Pedator92
Ist richtig, praktisch kann das am nächsten Tag bereits sein wenn man ein Termin zum Tauschen bekommt und ein vorläufigen möchte. Ich hab ihn direkt neu beantragt aber gewartet bis der neue da ist da ich mein Motorrad eh erst im Juni gekauft hatte.
Re: B196 - ab wann Fahrerlaubnis?
Verfasst: Do 25. Dez 2025, 10:05
von Schnabelwesen
Wer fährt, ohne dass B196 bereits im Führerschein eingetragen ist, begeht eine Straftat - als wenn man die B196-Qualifikation gar nicht durchlaufen hätte. Es bringt also erhebliche Konsequenzen mit sich, wenn man erwischt wird.
Schöne Grüße, Bertolt
Re: B196 - ab wann Fahrerlaubnis?
Verfasst: Fr 26. Dez 2025, 11:19
von Afunker
Hatte vor 3 Monaten eine Kontrolle unserer Ordnungsmacht.
Dabei wurde auch der Führerschein (bei mir im Scheckkartenformat) mit der Zulassung durchgesehen.
Es ging in erster Linie, um das Fehlen des HU-Stempels im Kennzeichen. In zweiter Linie, um die Fahrerlaubnis.
Der (junge) Beamte der im Führerschein nachsah, nickte kurz, als der (ältere) Kollege nach der Fahrerlaubnis für Motorräder fragte.
Der sah also den Schlüsseleintrag B196 für A1....
Also erstmal eintragen lassen (kostet etwas bei der Führerscheinstelle) und dann mit dem Zweirad losfahren, welches dieser Klasse entspricht.
Re: B196 - ab wann Fahrerlaubnis?
Verfasst: Fr 26. Dez 2025, 11:42
von Schnabelwesen
Afunker hat geschrieben: Fr 26. Dez 2025, 11:19
Es ging in erster Linie, um das Fehlen des HU-Stempels im Kennzeichen.
Ist deine Wuxi eine freiwillig zugelassene L1e (45km/h)? Aber dann brauchtest du ja keinen B196...
Re: B196 - ab wann Fahrerlaubnis?
Verfasst: So 28. Dez 2025, 10:23
von Afunker
Die wurde vor 3 Jahren durch einen neuen Akku "erweitert".
Daher besser den Führerschein auf B196 erweitert und ich will mal später evtl. ein L3E Bike fahren....
Re: B196 - ab wann Fahrerlaubnis?
Verfasst: So 28. Dez 2025, 13:10
von Schnabelwesen
Besser is...