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Gibt es auch ein Kennzeichen für 125 er (L3e) Roller ?
Verfasst: Fr 30. Jan 2026, 13:35
von Horninho
Gibt es dieses E am Ende des Kennzeichen eigentlich nur für Autos, oder auch für die Leichtkrafträder (klassische 125er Roller )???
Ich kann mich dran erinnern dass die vor einiger Zeit nach den THG Quoten Diskussion , die ja stand jetzt für 125er nicht mehr gilt, dass die auch mal über die Vergabe Richtlinien in bezug auf das E-Kennzeichen für Leichtkrafträder diskutiert hatten
Re: Gibt es auch ein Kennzeichen für 125 er (L3e) Roller ?
Verfasst: Fr 30. Jan 2026, 14:15
von MEroller
E-Kennzeichen ist nur nötig, wenn du vorhast, öffentlich zu laden. Ansonsten nicht. Ich habe noch bei allen meinen L3e-A1 Fahrzeugen das E bekommen können. Allerdings muss dazu das Kennzeichen SEHR kurz sein.
Re: Gibt es auch ein Kennzeichen für 125 er (L3e) Roller ?
Verfasst: Fr 30. Jan 2026, 14:24
von Wolluminator
Was halt diskutiert wurde, aber bei uns bisher nicht umgesetzt wurde, ob in der Innenstadt E-KZ die Busspur nützen dürfen o.ä. Sowas kann auch in Zukunft passieren. Ich habe jedenfalls problemlos ein E bekommen. Einfach bein der Zulassung gesagt.
Re: Gibt es auch ein Kennzeichen für 125 er (L3e) Roller ?
Verfasst: Fr 30. Jan 2026, 15:04
von Monkeyhead
Das geht.
Sooo kurz muss es auch nicht sein. Ich habe beim Leichtkraftradkennzeichen (130 x 255 mm², also das "breite") 2+2+3 Zeichen plus das E. War eng und die Zulassungsstelle hat das Geodreieck gezückt, aber ging noch durch.
Nutzen ist wie andere schreiben überschaubar und ortsabhängig, aber ich fand's auch einfach nett, das E zu präsentieren.
edit:
In
Anlage 4 der Fahrzeugzulassungsverordnung ist das geregelt. Hier insbesondere Abschnitt 5a der aber direkt auf die Regelungen der H-Kennzeichen verweist. Für uns relevant also Abschnitt 4 Absatz 3.
Re: Gibt es auch ein Kennzeichen für 125 er (L3e) Roller ?
Verfasst: Fr 30. Jan 2026, 17:11
von Horninho
Wolluminator hat geschrieben: Fr 30. Jan 2026, 14:24
Was halt diskutiert wurde, aber bei uns bisher nicht umgesetzt wurde, ob in der Innenstadt E-KZ die Busspur nützen dürfen o.ä. Sowas kann auch in Zukunft passieren. Ich habe jedenfalls problemlos ein E bekommen. Einfach bein der Zulassung gesagt.
Genau deswegen brauche ich es. Danke
Re: Gibt es auch ein Kennzeichen für 125 er (L3e) Roller ?
Verfasst: Fr 30. Jan 2026, 17:20
von HarryH
Ich habe im März 2025 auch ein E bekommen. In der unteren Zeile ein Buchstabe, 3 Ziffern und das E. War kein Problem, habe aber das große Motorradkennzeichen genommen. Bin mit dem fertigen (vorher reservierten) Kennzeichen zur Zulassungsstelle gegangen.
Re: Gibt es auch ein Kennzeichen für 125 er (L3e) Roller ?
Verfasst: Fr 30. Jan 2026, 17:42
von Alfons Heck

2 Buchstaben und 2 Ziffern sind da links neben dem E.
Gruß
Alfons.
Re: Gibt es auch ein Kennzeichen für 125 er (L3e) Roller ?
Verfasst: Fr 30. Jan 2026, 17:52
von Afunker
Ich hatte 2022 in Kaiserslautern Stadt, KL + 2 Buchstaben, 1 Zahl und das E bekommen, auf ein LKR-Kennzeichen (also das breite)....
Habe ich heute noch. (darf man seit 2015 behalten, auch wenn man in einen anderen Zulassungsbezirk zieht)
In Pirmasens Stadt hatte ich mal angefragt. Auch hier kein Problem, ein E am Schluss auf ein LKR-Kennzeichen zu bekommen.
Auch bei mir die Intention, falls ein laden an einer Ladesäule sein sollte und/oder die Busspur genutzt werden darf.
Re: Gibt es auch ein Kennzeichen für 125 er (L3e) Roller ?
Verfasst: Fr 30. Jan 2026, 19:15
von Pedator92
Hab mein Motorrad letztes Jahr zugelassen, ist ein L3e-A1.
Kennzeichen ist RO 5 E auf einem normalen Motorradkennzeichen und nicht dem schmalen breiten für Leichtkrafträder.
Re: Gibt es auch ein Kennzeichen für 125 er (L3e) Roller ?
Verfasst: Fr 30. Jan 2026, 19:25
von rainer*
Horninho hat geschrieben: Fr 30. Jan 2026, 13:35Gibt es dieses E am Ende des Kennzeichen eigentlich nur für Autos, oder auch für die Leichtkrafträder (klassische 125er Roller )??? Ich kann mich dran erinnern dass die vor einiger Zeit nach den THG Quoten Diskussion , die ja stand jetzt für 125er nicht mehr gilt, dass die auch mal über die Vergabe Richtlinien in Bezug auf das E-Kennzeichen für Leichtkrafträder diskutiert hatten
Leichtkraftrad ("125er") kann ein verkleinertes Kennzeichen erhalten. Für Kleinkrafträder gibt es die Möglichkeit, für den Kennbuchstaben "E" hinten ran zu packen.
Kleinkrafträder ("50er") sind bei freiwillige Zulassung nicht bei den Fahrzeugen dabei, die ein verkleinertes Kennzeichen nutzen zu dürfen. Da gibt es dann das große Motorradkennzeichen.
Das EmoG (Elektromobilitätsgesetz) regelt, das Elektrofahrzeuge bevorrechtigt werden können. Darauf basiert das "E", das dann vergeben werden darf. Dummerweise steht gleich im ersten Paragraphen, das das EmoG nur für die Fahrzeugklassen "M1, N1, L3e, L4e, L5e und L7e" gilt. Keine Erwähnung von L1e - damit keine Vorrechte und kein "E"-Kennzeichen. Ist ungerecht, damit dürfen die kleinen Roller nicht auf die Busspur, nicht auf besondere Parkplätze - und extrem skurril und ungerecht - auch nicht an Ladesäulen, wenn dort nur E-Fahrzeuge stehen/laden dürfen.
Also alle L1e - kein E-Kennzeichen
L3e-A1 (125er) darf E-Kennzeichen, und natürlich auch die "größeren" L3e-A2 (z.B. Livewire Del Mar) und die "richtig Großen" L3e-A3 (z.B. Energica).