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45er Roller offiziell entdrosseln?

Verfasst: Sa 18. Apr 2026, 16:25
von knrb
So, wir (mein Sohn und ich) haben uns spontan verliebt, aber eigentlich ist es zu teuer. Super Soco TC 45, wir durften netterweise die private Maschine von dem Mitarbeiter fahren. Aufgrund der bescheidenen Reichweite von 50km würden wir allerdings zwei Akkus nehmen und wären bei ca. 4500€.

Jetzt hieß es, man kann die entdrosseln, hat dann natürlich keinen Versicherungsschutz, aber kann man sie auch offiziell entdrosseln? Also angenommen, wir kaufen jetzt den 45er davon, mein Sohn macht nächstes Jahr Auto Führerschein und soll dann direkt Motorrad mitmachen, ich mache den B196 (wollte ich sowieso), könnten wir sie dann entdrosseln lassen und als 125er anmelden, obwohl sie vorher als 45er angemeldet war?

Mein Mann hat sowieso den Motorradführerschein, dann hätte (fast) die ganze Familie Spaß (nur unsere Tochter nicht, aber die ist eh noch zu jung).

Re: 45er Roller offiziell entdrosseln?

Verfasst: Sa 18. Apr 2026, 16:36
von Markus Sch.
Also hier ist eine Shop Seite mit VMOTO Fahrzeugen. Vielleicht kann man so ein Modell auf 45 km/h drosseln.
https://www.hammer-international.de/col ... er-45-km-h

Da am besten bei Hammer International fragen.
https://www.hammer-international.de/

Re: 45er Roller offiziell entdrosseln?

Verfasst: Mo 20. Apr 2026, 08:12
von olliwetty
Ältere Super Soco-Motorräder (Bj. 2019 u. 2020) hatten eine Tastenkombination zum Entsperren des Geschwindigkeitsbegrenzers:
Gas und Bremse gleichzeitig gedrückt halten, während das Motorrad mit ausgeklapptem Seitenständer gestartet wurde.
Dadurch konnte zwischen dem begrenzten und dem unbegrenzten Modus umgeschaltet werden.
2021 hat Vmoto diese Funktion entfernt, und neuere Motorräder können nicht mehr auf diese Weise entsperrt werden. Der Grund dafür ist folgender:
Der Geschwindigkeitsbegrenzer dient nicht nur der Einhaltung nationaler und internationaler Gesetze, sondern auch dem Schutz des Stromversorgungssystems. Die Batterieanschlüsse der auf 45 km/h begrenzten Motorräder (wie z. B. CUX, TS1200, TC, TSX) sind nicht für eine dauerhafte Stromstärke von 40 A ausgelegt.

Nach dem entdrosseln betrug die Höchstgeschwindigkeit ca. 60 bis 65 km/h

Re: 45er Roller offiziell entdrosseln?

Verfasst: Mo 20. Apr 2026, 19:38
von Basti80
knrb hat geschrieben: Sa 18. Apr 2026, 16:25 könnten wir sie dann entdrosseln lassen und als 125er anmelden, obwohl sie vorher als 45er angemeldet war?
Hallo und Willkommen im Forum.

Es gibt diese Anfragen öfter im Forum. Mir ist kein Fall bekannt, wo der Wunsch gelöst werden konnte. Auch die oben genannte "Entdrosselung" der älteren Baureihen hat nichts mit der Umstellung einer 45er auf eine 125er zu tun. Die Hersteller müssten dafür eine Homologierung der Fahrzeuge für beide Fahrzeugklassen anstreben. Das tun die Hersteller aber nicht, und es wird dafür viele gute Gründe geben.

Gruß
Basti

Re: 45er Roller offiziell entdrosseln?

Verfasst: Di 21. Apr 2026, 04:47
von Markus Sch.
Basti80 hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 19:38 Es gibt diese Anfragen öfter im Forum. Mir ist kein Fall bekannt, wo der Wunsch gelöst werden konnte. Auch die oben genannte "Entdrosselung" der älteren Baureihen hat nichts mit der Umstellung einer 45er auf eine 125er zu tun. Die Hersteller müssten dafür eine Homologierung der Fahrzeuge für beide Fahrzeugklassen anstreben. Das tun die Hersteller aber nicht, und es wird dafür viele gute Gründe geben.
Ich denke auch das es bei den größeren L3e-A1 Fahrzeugen kaum die Möglichkeit geben wird diese auf 45 km/h zu drosseln und später wieder zu entdrosseln. Theoretisch kann man ja argumentieren man kauft das Fahrzeug mit 45 km/h um es später wenn man den größeren Führerschein hat dann entdrosseln zu können. Aber da man ja heute mit 16 den A1 Führerschein machen kann kommt das in der Praxis wohl nicht oder kaum vor.