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45km Aufkleber.
Verfasst: Mo 27. Apr 2026, 11:59
von Gergla
Muß der häßliche 45km Aufkleber unbedingt am Roller sein?
Gruß Georg.
Re: 45km Aufkleber.
Verfasst: Mo 27. Apr 2026, 12:27
von rainer*
§58 Abs. 3 StVZO: hat geschrieben:Mit Geschwindigkeitsschildern müssen gekennzeichnet sein
1. mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h,
Oder kurze Antwort: Ja.
Re: 45km Aufkleber.
Verfasst: Mo 27. Apr 2026, 12:33
von Peter51
Ein 45km/h Roller braucht keinen 45km/h Aufkleber. Ist ein einspuriges Fahrzeug.
Re: 45km Aufkleber.
Verfasst: Mo 27. Apr 2026, 12:46
von MEroller
Peter51 hat geschrieben: Mo 27. Apr 2026, 12:33
Ein 45km/h Roller braucht keinen 45km/h Aufkleber. Ist ein einspuriges Fahrzeug.
Futura Lima Q3 ist ein 3-Rad Kabinenroller (und somit sogar dreispurig!), der selbstverständlich ein 45er Schild braucht, auch zur Sicherheit des Fahrers, da aufgrund der Größe es nicht sofort ersichtlich ist, dass es ein langsames Fahrzeug sein könnte.
Re: 45km Aufkleber.
Verfasst: Mo 27. Apr 2026, 16:14
von Pottdriver
.....mehrspurig

! Beim manchen Moppedautos ,die mit Dieselmotor, verstehe ich das durchaus .Die sind von hinten schnell mal mit einem Kleinwagen verwechselt. Bei einem schmalen Kabinenroller sehe ich das etwas anders . Aber auch da muß er sein . Hinten ,rechts und links nach geltender Vorschrift in vorschriftsmäßiger Größe .
Gruß Martin
Re: 45km Aufkleber.
Verfasst: Mo 27. Apr 2026, 18:36
von Gergla
Danke für die Antwort.
Gruß Georg.