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zulässige Abweichung von WLTP
Verfasst: Mi 17. Jun 2026, 12:28
von rollingQuader
Golem hat ein Urteil zur zulässigen Abweichung von WLTP und Degradation, veröffentlicht:
https://www.golem.de/news/zu-geringe-wl ... 09859.html
ein kurzer Auszug:
... Die von einem Sachverständigen festgestellte Abweichung von 18 Prozent der WLTP-Reichweite stelle einen "erheblichen Sachmangel" dar und berechtige zur Rückabwicklung des Kaufs ...
… Akkudegradation von 2,5 Prozent pro Betriebsjahr hinnehmen …
In beiden Fällen ist die Erheblichkeitsschwelle von 10 Prozent überschritten ...
Re: zulässige Abweichung von WLTP
Verfasst: Mi 17. Jun 2026, 12:48
von error
Interessant ist meiner Meinung nach dass der Händler die Angaben des Herstellers zu verantworten hat und dass selbst bei diesem Fahrzeug die per Prüfstand vom Gutachter ermittelte WLTP-Reichweite weit über der Praxisreichweite lag/liegt.
Re: zulässige Abweichung von WLTP
Verfasst: Mi 17. Jun 2026, 15:14
von rainer*
Der Händler ist für die Gewährleistung zuständig und hat das Fahrzeug mit diesen Daten verkauft. Und damit dafür verantwortlich. Leider wollen viele Händler von Gewährleistung nix hören und verweisen auf die Herstellergarantie.
Dem Händler steht es wiederum auch frei, den Hersteller zu belangen, wenn der was geliefert hat, was nicht der Beschreibung bzw. den angegeben Spezifikationen entsprach.
Re: zulässige Abweichung von WLTP
Verfasst: Mi 17. Jun 2026, 15:30
von error
rainer* hat geschrieben: Mi 17. Jun 2026, 15:14
Der Händler ist für die Gewährleistung zuständig
und hat das Fahrzeug mit diesen Daten verkauft.
...wäre interessant ob es für den Händler rechtlich möglich ist diese "offensichtlichen Phantasiedaten" aus dem Vertragsverhältnis mit seinem Kunden "herauszuhalten".
In diesem aktuellen Fall ist die Sache eindeutig, weil er ein Hersteller-PDF auf seiner Händlerseite zum Download "als zugesicherte Eigenschaft" liegen hatte. Aber wie soll jeder Händler für sich alle Produkte von zig Herstellern selbst testen und dabei noch Geld verdienen?
Niemand hat die Möglichkeit WLTP-Angaben zu prüfen.

Re: zulässige Abweichung von WLTP
Verfasst: Mi 17. Jun 2026, 15:31
von freesty
Vertragspartner ist nunmal der Händler, nicht der Hersteller.
Wobei ich 2,5% Degradation/ Jahr schon viel finde. Das sollte das absolute Maximum darstellen.
Spannend im Urteil war auch, dass der Händler die zugesagte WLTP Reichweite nicht verbindlich ansah. Sondern nur so als groben Richtwert. Geht's noch?
Habe da keinen Mitleid, wenn Verkäufer ihre Produkte erst großmäulig bewerben und dann später von dem nichts mehr wissen wollen. Und der Käufer muss anschließend aufwendig beweisen.
Ist bekannt, um welches eAuto es ging?
Re: zulässige Abweichung von WLTP
Verfasst: Mi 17. Jun 2026, 17:43
von dominik
Schade das nicht genannt wird um welches Fahrzeug es sich da dreht
Re: zulässige Abweichung von WLTP
Verfasst: Mi 17. Jun 2026, 18:38
von rainer*
error hat geschrieben: Mi 17. Jun 2026, 15:30...wäre interessant ob es für den Händler rechtlich möglich ist diese "offensichtlichen Phantasiedaten" aus dem Vertragsverhältnis mit seinem Kunden "herauszuhalten".
Jein. Er kann das Fahrzeug auch ohne Phantasiedaten verkaufen. Dann müsste er komplett ohne Herstellerbroschüren auskommen und was eigenes gestalten.
Aber er muss einen WLTP-Verbrauch zwingend angeben. Woher soll er den denn sonst nehmen? Selber messen? Dazu müsste er ein Prüflabor einschalten. Oder besser: Pauschal 25%-Abschlag zu den Herstellerwerten, dann ist er auf der sicheren Seite.
