Elektro-Scooter-Roller CS-ES8003

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gadebusch02

Elektro-Scooter-Roller CS-ES8003

Beitrag von gadebusch02 »

Hallo, ein neuer Elektro-Roller-Scooter:

http://www.claudiadesign.de/mobil-html/CS-ES8003.htm

Die Firma hat mir ein solches Teil verkauft, ohne deutschsprachige Bedienungsanleitung, obwohl die, durch GPSG-Gesetz

(http://www.thueringen.de/de/publikation ... oad625.pdf,

zwingend vorgeschrieben ist!

Gruß Hans-Jürgen

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Ganter Ingo™
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Re: Elektro-Scooter-Roller CS-ES8003

Beitrag von Ganter Ingo™ »

Nix neu !

Das ist der "Onkel Fritz". Wenn Du den gekauft hättest, dann hättest Du auch eine Bedienungsanleitung vom deutschen Vertreiber.

Wenn ich solche Sätze in Angeboten lese, rollen sich mir die Fußnägel auf:

Sie müssen den E-Scooter nur bei der Versicherung anmelden. Sie erhalten dann so ein kleines Mofa-Versicherungs-Nummernschild.

...so ein kleines Versicherungs-Nummernschild. Was für eine blödsinnige Ausdrucksweise. Was soll denn "so ein kleines" zum Ausdruck bringen? Und ein Nummernschild ist es auch nicht. Es heißt schlicht und einfach Versicherungskennzeichen. Und natürlich kein Wort darüber im Angebotstext, ob die Betriebserlaubnis für eine Zulassung auf deutschen Straßen dabei ist. Ohne diese Allgemeine Betriebserlaubnis kann sich die Versicherung weigern, einen Versicherungsvertrag abzuschließen. Aber darüber natürlich kein Wort im Angebotstext. Da hätte ich nie und nimmer gekauft. Nur dann, wenn ich eine schriftlich Bestätigung darüber bekommen hätte, dass Zulassungspapiere dabei sind. Solche eBay-Anbieter gehören schlichtweg vom Markt gefegt.

Hinsichtlich der Bedienungsanleitung empfehle ich, mal im Web unter Bedienungsanleitungen unter Onkel Fritz zu suchen.
Gruß vom Ganter Ingo™ - Ingo Gänsfuß
Revoluzzer Plus 2.0 PLUS - Baujahr 2017 - 45 km/h - Akku Lithium 30 Ah
Akku Lithium 20 Ah

gadebusch02

Re: Elektro-Scooter-Roller CS-ES8003

Beitrag von gadebusch02 »

...nur zur näheren Erläuterung...

Ein COC wurde mitgeliefert!!

gadebusch02

Re: Elektro-Scooter-Roller CS-ES8003

Beitrag von gadebusch02 »

Ganter Ingo hat geschrieben:Nix neu !

Das ist der "Onkel Fritz". Wenn Du den gekauft hättest, dann hättest Du auch eine Bedienungsanleitung vom deutschen Vertreiber.

Wenn ich solche Sätze in Angeboten lese, rollen sich mir die Fußnägel auf:

Sie müssen den E-Scooter nur bei der Versicherung anmelden. Sie erhalten dann so ein kleines Mofa-Versicherungs-Nummernschild.

...so ein kleines Versicherungs-Nummernschild. Was für eine blödsinnige Ausdrucksweise. Was soll denn "so ein kleines" zum Ausdruck bringen? Und ein Nummernschild ist es auch nicht. Es heißt schlicht und einfach Versicherungskennzeichen. Und natürlich kein Wort darüber im Angebotstext, ob die Betriebserlaubnis für eine Zulassung auf deutschen Straßen dabei ist. Ohne diese Allgemeine Betriebserlaubnis kann sich die Versicherung weigern, einen Versicherungsvertrag abzuschließen. Aber darüber natürlich kein Wort im Angebotstext. Da hätte ich nie und nimmer gekauft. Nur dann, wenn ich eine schriftlich Bestätigung darüber bekommen hätte, dass Zulassungspapiere dabei sind. Solche eBay-Anbieter gehören schlichtweg vom Markt gefegt.

Hinsichtlich der Bedienungsanleitung empfehle ich, mal im Web unter Bedienungsanleitungen unter Onkel Fritz zu suchen.
...die Zeit ist wohl an Dir vorbei gegangen...seit Jahren gibt´s keine ABE´s mehr, sondern für die EU nur noch...COC-Papiere...und das COC war dabei!!-

Stellt sich bei mir die Frage, ob nicht doch auch ein >>CE<< erforderlich ist!?!?

...und BDA für "Onkel Fritz" gibt das http://www...nicht her!!

gadebusch02

Re: Elektro-Scooter-Roller CS-ES8003

Beitrag von gadebusch02 »

...zum Glück gibt´s ja das Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht...

Ich gehe davon aus, dass es unbegrenzt ist, wenn der Verkäufer keine, gem. ProdSG, zwingend vorgeschriebene Bedienungsanleitung in deutscher Sprache mitliefert, bzw. ,mitgeliefert hat..und das >>CE<< Zeichen fehlt!!!

Werde das Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht... in Anspruch nehmen...City Bug zurück, Geld wieder her...

Betroffene können sich hier melden: elbe14@freenet.de ...und ich habe noch einen interessanten Tipp für Euch!-

Gruß Hans-Jürgen


...hier könnt Ihr Euch dazu noch belesen:

http://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/pr ... anchor_7_5

gadebusch02

Re: Elektro-Scooter-Roller CS-ES8003

Beitrag von gadebusch02 »

Hallo, hallo, hallo...

Hat noch jemand ein solches Teil von Claudiadesign??-

Mich wollte der TÜV mit dem CoC zur Zulassungsstelle schicken eine Betriebserlaubnis ausstellen zu lassen, die DEKRA meinte, das CoC wäre die >>Betriebserlaubnis<< und sei mitzuführen.-
Das KBA Flensburg wollte mich zur Zulassungsstelle schicken, um mir eine >>Unbedenklichkeitsbescheinigung<< ausstellen zu lassen.-

Da wiehert der Amtsschimmel...

Aber mal im Ernst...wer weiß das genau von Euch????

Gruß Hans-Jürgen

tom

Re: Elektro-Scooter-Roller CS-ES8003

Beitrag von tom »

TÜV hat recht. Anhand der CoC wird eine Betriebserlaubnis ausgestellt. Die BE ist bei Kleinkrafträdern mitzuführen.
Die CoC wird normalerweise nicht mitgeführt! Denn geht die mal verloren, ist guter Rat teuer.

gadebusch02

Re: Elektro-Scooter-Roller CS-ES8003

Beitrag von gadebusch02 »

...danke, tom!-

Bei meinem CS-E8003 zeigt sich jetzt folgendes Problem:

Das Sattelrohr ist in einer, mit dem Rahmen verschweißten Hülse, fest geschraubt.

Diese Hülse ist ca. 10 - 12 Grad nach links geneigt, sodaß das Sattelrohr nach links steht und nicht mittig steht.

Ist ein solcher Mangel bekannt und wie kann man abhelfen, kann man überhaupt
>>in Eigenarbeit<< abhelfen????

Gruß Hans-Jürgen

gadebusch02

Re: Elektro-Scooter-Roller CS-ES8003

Beitrag von gadebusch02 »

Hallo,

die HUK verweigerte mir, anhand des CoC, das Versicherngskennzeichen.- Ausrede:

Wir haben die Scooter-Daten noch nicht in unserer Datenbank...

Die WGV...hatte kein Problem damit...dort waren die Daten vorhanden..!!!

Auch hier wieder...der Amtsschimmel..!?!?

Gruß Hans-Jürgen

STW
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Re: Elektro-Scooter-Roller CS-ES8003

Beitrag von STW »

Nach meinem Kenntnisstand gibt es für unsere Dinger bis 45km/h keine Betriebserlaubnis mehr. CoC nehmen, ab zur Versicherung, Kennzeichen holen, und die CoC muß immer mitgeführt werden. Das ist zwar blöd, mit ein paar DinA4-Zetteln durch die Gegend zu fahren, aber so ist es halt geregelt.

Wenn die Hülse am Rahmen festgeschweißt ist, wäre sie nur durch Schweißarbeiten zu korrigieren. Aber am Rahmen will nur ein Fachmann schweißen ..., also als Hobbybastler Fing weg.
RGNT V2 ab 01/23 > 8000km
NIU NGT ab 06/20 Km-Stand > 36000km, nach Unfall verkauft in 5/23
Niu NPro seit 09/19 Km-Stand > 8000km - Verkauft in 10/22
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