----->......aha....das hatte ich natürlich noch nicht gecheckt.......aber da weiß ich dann zumindest mal an wessen Expertise ich mich orientieren werde....

Danke kabee !
Meine ANTWORT war ebenfalls "nicht böse gemeint". Auch nicht ironisch !
Mit den Windschildern ist es wie fast immer so, dass die ohne ABE sind. Eigentlich juckt das niemanden. Rechtlich gesehen bedeutet das in Deutschland Vertriebsverbot. Es gibt also keine Windschilder.
Hier sind schon einige Spezialisten neben Frank, der sicher mit großem Erfahrungsschatz und viel Mut auf zu neuen Abenteuern unterwegs ist, siehe Fritz Demmer für Akkus, Die Frischmanns, die sich auch Fahrzeugen widmen, die bei Händlern wie mir auf der roten Liste stehen, Arno mit seinen Bimies, Most01 als Spezi für Silence und verschiedenste Dinge, die für Händler wie mich im Backoffice sehr interessant sind - vielen Dank dafür!!! - und dafür Grundlagenarbeit geleistet hat, die nächstes Jahr der ganzen Branche zugute kommen wird. Lennart Otten als Spezialist für Zero, Energica und Ladelösungen im Allgemeinen, den Kollegen City Twister mit seiner Expertise für die E-Odin... Und dazu natürlich auch die Kollegen, die hier nicht oder nur ganz wenig vertreten sind. Auch manche, die mit Elektro wenig bis gar nichts am Hut haben, aber mit ihrer Erfahrung und ihren Kontakten zu Banken aushelfen können, die in der Lage sind LKW-Ladungen irgendwo am AdW zu holen... Ihr macht euch keine Vorstellung, wie weit man doch zusammenarbeiten kann.
Im Knattertöff-Forum sind genug Leute mit Schildern ohne ABE unterwegs. Natürlich interessiert das erst mal keinen - bis eben auf den TÜV, zu dem die 125er eben im Gegensatz zur CUx regelmäßig müssen. Und was das Betriebsverbot betrifft: Die Schilder werden auf A*, e* und in diversen Shops munter vertrieben. Als Kunde muss man eigentlich aktiv darauf achten, dass eine ABE ausdrücklich erwähnt wird. In meinem speziellen Fall ist es zudem so, dass viele ABEs für das Vorgängermodell meines Rollers nicht aktualisiert wurden. Das wäre verständlich bei der veränderten mechanischen Aufnahme, nicht aber etwa bei GIVI und der Spiegelarmmontage, bei der sich technisch überhaupt nichts zum Vorgänger geändert hat.
In meinem Fall genau die Homologation. Kantenschutz? haben die nicht. Mir hat aber tatsächlich schon jemand geraten, das Schild oben zu kürzen (weil ich lieber eins zum Drübergucken haben wollte) und einen Kantenschutz anzubringen "solange die Nummer unten drauf ist, woher soll der TÜV das wissen dass das Ding sonst länger ist" ...Im Zweifel ist so ein Teil vermutlich Bestandteil der Homologation... Man kann die selbst regelkonform machen, indem man einen Kantenschutz anbringt.
Das ist die Sicht des gesunden Menschenverstandes. Für die eigene Versicherung aber vielleicht ein gefundenes Fressen, wenn wegen des unerlaubten Anbauteils die Zulassung des ganzen Rollers und damit auch die Verpflichtung zur Versicherungsleistung entfällt (bzw. sie leisten natürlich dem Gegner schon, holen es sich aber bei mir wieder). Und damit kämen die bei Gericht durch, darauf würde ich nicht mal wetten.Wie wahrscheinlich ist es, dass man mit dem eigenen Windschild einen Dritten bei einem Unfall verletzt? Ich weiß es nicht.
Also das wäre eigentlich ganz einfach: (fast) jedes Fahrzeug hat eine Typgenehmigungs-Nummer ("K" in ZB 1) und die muss im Anhang, alphabetisch nach Hersteller sortiert, aufgeführt sein. Das hat mich bei den Schildern keine Minute gekostet und bei den Alus für die Karre auch nicht.Meine Erfahrung mit Prüforganisationen ... nachlesen in einem erstmal zu suchenden und zu begreifenden 400-Seiten-Dokument auf englisch
Nochmal: Rechtsverdreher und Sesselfurzer kennen keine Kategorien wie Objektivität und Vernunft.Wenn das nicht abenteuerlich montiert und offensichtlich keine Betriebsgefahr darstellt...
Ich bezog das eher speziell auf Super Soco und insbesondere die CUx... Aber Du hast natürlich bzgl. des gesamten E-Roller-Marktes natürlich völlig recht.Hier sind schon einige Spezialisten neben Frank, der sicher mit großem Erfahrungsschatz und viel Mut auf zu neuen Abenteuern unterwegs ist, siehe ...
Naja, wenn ein Windschild Bestandteil der Homologation ist, findet man darauf nicht unbedingt eine Kennzeichnung. Für die Honda Deauville gab es die berühmte hohe Käselochscheibe. Da ist überhaupt kein Hinweis auf irgendeine Zulassung. Die findet sich lediglich in irgendeinem Unterpunkt der Homologation.Pfriemler hat geschrieben: ↑Fr 8. Okt 2021, 11:36
Also das wäre eigentlich ganz einfach: (fast) jedes Fahrzeug hat eine Typgenehmigungs-Nummer ("K" in ZB 1) und die muss im Anhang, alphabetisch nach Hersteller sortiert, aufgeführt sein. Das hat mich bei den Schildern keine Minute gekostet und bei den Alus für die Karre auch nicht.
Du hast die Anzeige (PDF) auch gesehenkabee hat geschrieben: ↑Mi 6. Okt 2021, 23:45Jetzt kommt die Zeit der Franchises, die glauben, dass jeder Depp so einen Laden betreiben kann. Das stimmt, aber irgendwann ist das Startkapital alle...
@Frank: Durchhalten, diese Bretterheinzis sind nur eine temporäre Erscheinung.
Mal sehen ob Super SOCO irgendwas in Mailand ausstellt. Klappmistgabel und Fackeln sind schon im Reisekoffer...
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