Sind die Piepser so laut?

Sind die Piepser so laut?
Ich finde es unmöglich von Polo/Louis solche Sachen zu verkaufen, ohne Hinweis darauf, ob man das auch Verbauen darf. Technische Details wie die db sind auch nirgends zu finden. Wenn man dann so was verbauen lassen will, dann gibt es keinen, der es einbauen wird, weil illegalBAAS BLE2 Mini-Blinkerinnerung
Erstellt am 18.08.2018 18:03 Uhr
Funktioniert gut
etwas zu laut => mit Tape abkleben
Schneide-Klemmen mit Zange nachdrücken
Bewertung: 5 von 5
Bewertet von:
Jürg
Kaufdatum:
06.08.2018
Wieviel Prozent der Bauteile eines deutschen Motorradzubehörproduzenten, die von einem nicht gerade kleinen deutschen Händler verkauft werden, sind so illegal, dass ihre Verwendung die Betriebszulassung erlöschen lässt, ohne dass der Händler (wie anderswo üblich) darauf hinweist, dass die Verwendung im Straßenverkehr unzulässig ist?
im Kreuzungsbereich ca. 3m.
Was natürlich noch zu beweisen wäre. Aber erst mal ein Anhaltspunkt, warum hier ein E-Zeichen nicht einmal erwähnt wird.Zulassung: Blinksummer müssen nicht zugelassen werden, benötigen deshalb auch keine Prüfzeichen, Gutachten oder ABE´s.
Die 82db ist keine Grenze, sondern der Wert meiner Blinkanlage. Die Grenze ist bei 85db. Nach Arbeitsschutzregelung, sind bei dauerhaft 85db Schallschutzmassnahmen bzw. Gehörschutz vorgeschrieben.
Was geht das mich an ? Ist doch nicht mein Problem, oder was ?
Der Sinn von einer "Blinkerinnerung" ist genau WAS ?
Das ist eben falsch. Bei 85db ist mit dauerhaften Hörschäden zu rechnen. Das ist nicht meine Meinung, sondern die Rechtslage.Pfriemler hat geschrieben: ↑Mo 7. Okt 2019, 15:37Auf dem Stadtfest vor der Bühne messe ich bei uns sportliche 105 dBC (mit einem Messgerät, vergesst bitte die Handy-Apps, die können nicht mehr als 80), und den Leuten fliegen dort nicht die Ohren weg (obgleich hier dauerhafte Hörschäden bereits bei einer Stunde Exposition zu erwarten sind). Dem Polizisten allenfalls, wenn er sein teures Öhrchen nur wenige Zentimeter vorm Piepsers hat. Mit 90 oder 100 dB sind wir vom sofortigen dauerhaften Hörschaden noch meilenweit entfernt. Von daher besteht keine Gefahr.
Im Prinzip ist das unzulässig und die Stadt/Kommune haftet für die Hörschäden. Anderseits: Ein Müllwagen fährt nicht dauerhaft rückwärts. Eine Blinkanlage ist dagegen eine dauerhafte Lärmquelle
das heißt. der Blinksummer BAAS BLA35 entspricht den Vorschriften, aber nur DER.Pfriemler hat geschrieben: ↑Mo 7. Okt 2019, 15:37Und last, but not least ein Auszug aus der Produktbeschreibung des BAAS BLA35 von Amazon und Polo.de:Was natürlich noch zu beweisen wäre. Aber erst mal ein Anhaltspunkt, warum hier ein E-Zeichen nicht einmal erwähnt wird.Zulassung: Blinksummer müssen nicht zugelassen werden, benötigen deshalb auch keine Prüfzeichen, Gutachten oder ABE´s.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-AlarmanlageKfz-Alarmanlagen stehen seit längerem in der Kritik. Wegen der Gewöhnung an sie rufe kaum jemand mehr die Polizei. Wenn die Polizei gerufen werde, dann wegen der Lärmstörung, die durch die Alarmanlage verursacht werde. Überwiegend werde die Alarmanlage auch nicht durch einen Einbruch, sondern durch Wind oder durch Erschütterungen ausgelöst.[1]
1) intermittierender Ton. Er erfordert weniger Lautstärke bei gleicher Aufmerksamkeit. Deswegen blinkt auch ein Blinker und leuchtet nicht.callmeuhu hat geschrieben: ↑Mo 7. Okt 2019, 20:07Back to Topic
1) Da ja die verbauten Piezo Dauerton haben, ...
2) gut vergleichen mit den gesetzlichen Regelungen zu Motorrad/Autoalarmanlagen. ...
3) Um Gehörschaden zu vermeiden, dürfen die nicht länger Alarm geben als 30sec
-> gesetzlich vorgeschrieben
4) Jetzt erkennt man das Problem: Nicht die zu laute Blinkanlage ist problematisch, sondern die dauerhafte Überschreitung von 85db.
5) Wenn die Alarmanlage genauso laut ist wie die Blinkanlage, dann ist die Lärmbelästigung durch das dauerhafte Blinksignal schlimmer, als die 30sec bei jeder Windböe.
Der Beurteilungspegel ist dazu ein nach bestimmten Kriterien zu bestimmender Mittelwert, d.h. kurze laute Phasen bei sonstiger Ruhe sorgen dafür, dass der Beurteilungspegel deutlich niedriger ausfällt. (Eine entsprechende Ruhephase nach der Exposition ist unabdingbar.)Der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zufolge darf der Beurteilungspegel in Arbeitsräumen, bezogen auf acht Stunden, höchstens 85 dB(A) betragen. ... Vorsorge- und Schutzwerte um fünf dB(A) gesenkt ... („obere” und „untere” Auslösewerte). Demzufolge hat der Arbeitgeber den Beschäftigten bereits ab einem Beurteilungspegel von 80 dB(A) (Spitzenwert 135 dB(Cpeak)) Gehörschutz zur Verfügung zu stellen. Ab 85 dB(A) (Spitzenwert 137 dB(Cpeak) hat der Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, dass die Beschäftigten den persönlichen Gehörschutz bestimmungsgemäß verwenden. ... Aber auch „Lärmspielzeug” (zum Beispiel Pistolen, Trillerpfeifen und Holz-Ratschen), tragbare Musikabspielgeräte sowie Feuerwerkskörper können das Gehör beeinträchtigen. Tragbare Abspielgeräte mit Ohrhörern (z.B. mp3-Player) erreichen Musikschallpegel bis zu 110 dB(A). Dies entspricht der Lärmbelastung durch einen Presslufthammer. Bei Spielzeugpistolen wurden kurzzeitige Spitzenpegel von 160 dB(A) und mehr gemessen, wenn sie unmittelbar am Ohr abgefeuert wurden.
Wir sehen also, dass eine mit 105 dB trötende Hupe keine unmittelbare Gefahr darstellt. Die von mir zitierten Rückfahrpiepser für Nutzfahrzeuge gibt es in unterschiedlichen Lautstärkestufen - 90 dB für den kommunalen Bereich (bswp. Müllfahrzeuge), 100 dB auf Baustellen. Und diese Dinger sind dann schon heftigst laut.Bei Schalldruckpegeln über 85 dB(A) kann der obere Auslösewert nach deutlich kürzerer Einwirkzeit erreicht werden:
Bei 88 dB(A) nach 4 Stunden
Bei 91 dB(A) nach 2 Stunden
Bei 94 dB(A) nach 1 Stunde
Bei 97 dB(A) nach 30 Minuten
Bei 100 dB(A) nach 15 Minuten
Bei 105 dB(A) nach knapp 5 Minuten.
So gesehen ist diese Aussage schlicht falsch, was zu beweisen war. Die Obergrenze wurde eingezogen, um eine länger anhaltende Belästigung durch Amok laufende Anlagen oder Fehlauslösungen zu verhindern.callmeuhu hat geschrieben: ↑Mo 7. Okt 2019, 20:07Da ja die verbauten Piezo Dauerton haben, kann man gut vergleichen mit den gesetzlichen Regelungen zu Motorrad/Autoalarmanlagen. Die sind natürlich mit Schalldruck von 90 bis 110db auch recht laut. Um Gehörschaden zu vermeiden, dürfen die nicht länger Alarm geben als 30sec -> gesetzlich vorgeschrieben
Reicht das in etwa um darzulegen, warum ich solchen Äußerungen einfach keinen Glauben schenken darf?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 13 Gäste