Über ne Extrahupe must du dan mehr erzählen. Foto, wozu, Preis, Erfahrung etc.

Sag mal ist das die Handyhalterung von Grefay und hast du die ohne Probleme an den Spiegel geschraubt bekommen? Oder sitzt das Gewinde dafür zu tief und man braucht ein Zwischenstück?Chris2612 hat geschrieben: ↑Mo 26. Aug 2019, 17:40Ja, hatte immer Probleme mit Familien, Herrchen mit Hund, alten Leuten etc, keiner hörte mich ranfahren und dann gabs ein paar "nette Kommentare". OK, hab dann die Hupe genommen, daraufhin erschraken sich die Leute fast zu Tode, hmmmmm.
Also Ebay Klingel gekauf, montieren musste ich nix, Klang 4 verschiedene Varianten samt Fahrradklingel, Lautstärke einstellbar, und tatsächlich, gestern 2x benutzen müssen und bin freundlich angelächelt worden!!IMG_20190826_172514.jpgIMG_20190826_172522.jpgKlingelRoller.jpg
§64a gilt für Fahrräder. Und dort ist keine Rede von einer elektrischen Klingel. Ein helltönende Glocke ist vorgeschrieben, nur Radlaufglocken sind explizit verboten. Ob das Verbot anderer Schalleinrichtungen auch für elektronische Nachbildungen natürlicher Glockengeräusche gilt, müsste recherchiert werden. Für Kraftfahrzeuge gilt eigentlich der o.g. §55.
Also die hier? Ohne Zusatzstück?Chris2612 hat geschrieben: ↑Fr 6. Sep 2019, 07:35Also die Handyhalterung für den Spiegel ist von Gefray, hab die Andere für den Lenker an meinem Motorrad montiert und bin sehr zufrieden, halten bombig und fest. Die elektrische Fahrradklingel, die ich mit etwas Skepsis bestellt hatte, möchte ich auch nicht mehr missen, wird wohl keine Kontrolle der Welt jemals beanstanden...wenn jetzt die Stadt den Zuschuss zahlt muss man dann nur noch nen Platz für den grünen Aufkleber finden, glaube gelesen zu haben, dass der Aufkleber wohl bindend ist!
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