(Rechtspfleger ist gerne behilflich beim zuständigen Gericht)
oder:
gar kein Bescheid, was dann mit einer Untätigkeitsklage beantwortet wird:
https://de.wikipedia.org/wiki/Unt%C3%A4tigkeitsklage

@sugram
Du musst nichts begründen, kannst aber die Rechtsgrundlage (Betrag von MEroller) zitieren
Zitat MEroller:
Bei meinem Fahrzeug handelt es sich steuerrechtlich nicht um ein Kraftrad per se, sondern einschränkend um ein LEICHTKLRAFTRAD
gemäß § 2 10. FZV: "Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW ...". Siehe hierzu Punkt 5 im angehängten scan der Zulassungsbescheinigung Teil II meines L3e Leichtfraftrads.
Gemäß § 3 (2) c) FZV sind Leichtkrafträder "Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren".
§ 3 1. Kraftfahrzeugsteuergesetz: "Von der Steuer befreit ist das Halten von Fahrzeugen, die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind"
Zitat Ende