Beim E-Auto ja. Bei der Zero weiß ich es nicht, da das der Händler für mich gemacht hat.
Bezüglich der späteren gewichtsbasierten Steuer für steuerpflichtige E-Fahrzeuge ist das ja mal ausnahmsweise ein feiner Zug des Zolls, wenn die Abrunden, ich habe lediglich die offiziellen Berechnungsgrundlagen zitiert
Zero S 11kWZF10.5
e-rider Thunder 5000: Ruht in Frieden
Ohne denen was zu wollen. Der Zoll hat ordnungsgemäß Kaufmännisch gerundet.
Ohne Einzugsermächtigung für die Steuer, bekommst hier in M.-Gladb. normal gar keine Papiere.
Wobei ich mich da beim Vorgang der ZERO, tatsächlich gar nicht mehr erinnern kann, da was unterschrieben zu haben. War das erste eMotorrad für die Mitarbeiterin. Und somit alles ein wenig durcheinander. . .
Stephan
„Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht“, Mark Twain