Mache es so wie viele hier im Forum (wie ich auch letztens bei einer Nachfrage bez. B196 Eintrag):
Rufe die Zulassungsstelle bzw. schreibe diese per Mail an und lasse dir einen Termin nennen,
an dem du persönlich mit den Papieren (CoC, Versicherungsbestätigung, Schild vorläufig mit Wunschkennzeichen) vorbeikommen kannst.
Dem Herrn oder dieser Dame dort, erklärst du, dass du nach § so und so der FZV, deinen Roller zulassungsfrei zulassen willst.
Wichtig ist dabei, dass kein HU-Siegel und ein Buchstabe E am Schluss im Kennzeichen ist.
Sollte es nicht möglich sein, beschwere dich beim nächsthöheren Abteilungsleiter evtl. sogar beim Leiter des Strassenverkehrsamtes/Zulassungstelle!
Ohne HU-Siegel musst du nicht alle 2 Jahre zur HU bei Tüv, Dekra ect....
Das E bewirkt, dass du auf bestimmten Parkplätzen parken darfst, auf denen auch ein E-PKW parken darf.
Ausserdem (falls möglich) auch zum laden an Ladesäulen, die nur von gekennzeichneten E-Fahrzeugen beparkt werden dürfen....
Noch ein (geringer) Vorteil bei unseren Vollzugsbeamten stellt der Buchstabe E dar, wenn du vor denen herfährst
und die keinen Gestank und keinen Auspuff wahrnehmen....
Momentan ist man (noch) ein Exot, wenn man elektrisch fährt.

