Probefahrt - Bestellung - Lieferung - Zulassung

S01, S02, S03, Mó
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notenjongleur
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Re: Probefahrt - Bestellung - Lieferung - Zulassung

Beitrag von notenjongleur »

Die Berliner Zulassungbehörde hat mir bezüglich einer Frage zum Fahrzeugbrief geantwortet:
Wenn es sich um ein Leichtkraftrad mit einer kW Anzahl von 11,0 und einen Hubraum von125 ccm handelt erfolgt keine automatische Zuteilung einer ZB II durch meine Behörde, da diese Fahrzeuge zulassungsfrei aber Kennzeichenpflichtig sind. Sollten Sie jedoch die Ausstellung einer ZB II wünschen und sich somit dem Zulassungsverfahren unterwerfen, müssen Sie dies auf dem Zulassungsantrag kenntlich machen.
Jetzt also mal schauen was die Vor- oder Nachteile wären.

Spannend fand ich den Hinweis zum Wunschkennzeichen:
ich bestätige Ihnen die Reservierung des Kennzeichens B-X XXXX auf Ihren Namen bis zum 17.01.2021. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines reservierten Kennzeichens. Eine rechtliche Prüfung, ob das reservierte Kennzeichen verwendet werden kann, bleibt der Zulassungsbehörde vorbehalten. Das Vorherige Anfertigen des Kennzeichenschildes ohne vorherige rechtliche Prüfung durch die Zulassungsstelle geschieht auf eigene Gefahr.
Ich bin schon echt gespannt. Jetzt bleibt nur zu hoffen, dass Silence bis zum Zulassungstermin auch liefert.

Jetzt wird erst einmal noch eine Versicherung ausfindig gemacht.
LG
Tom

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Pfriemler
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Re: Probefahrt - Bestellung - Lieferung - Zulassung

Beitrag von Pfriemler »

notenjongleur hat geschrieben:
Do 22. Okt 2020, 23:30
Die Berliner Zulassungbehörde hat mir bezüglich einer Frage zum Fahrzeugbrief geantwortet: ...
Jetzt also mal schauen was die Vor- oder Nachteile wären.
Ich bin echt verwirrt.
Ich habe mir ja einen "normalen" Roller gekauft - HSN, TSN. Dabei waren eine vorausgefüllte ZB II und ein CoC. Auf dem CoC wurde wie hier schon öfter erwähnt Erstzulassung und Kennzeichen von der Behörde eingetragen, gleichzeitig wurden meine Halterdaten in die ZB II eingetragen. Ich habe 27 Euro Grundgebühr Neuzulassung + 2,60 Wunschkennzeichen + 0,60 Klebesiegel + 10,80 Wunschkennzeichen bezahlt.

Ist mein Fahrzeug jetzt zugelassen oder nicht und welche Vor- und Nachteile hat das? Meines Wissens haben doch alle hier - auch ohne ZB II - das gleiche bezahlt (es kommen nur noch die 15,30 für den "Technikaufwand", also das manuelle Eingeben der Gerätedaten, da offenbar keine HSN/TSN mit entsprechenden Daten im System hinterlegt ist (was übrigens bei der SuperSoco CPx der Fall ist)).
Sind die Fahrzeuge ohne ZB II jetzt NICHT zugelassen?
Spannend fand ich den Hinweis zum Wunschkennzeichen:
Die Vorbehalte der Behörde sind ganz normal. Den ganzen Text hatte ich in PM auch. Mach Dir keinen Kopp, das klappt. Nur gilt die Reservierung in PM ein ganzes Jahr.
SuperSoco CUx '19-'21 (36Wh/km in 2000 km), Piaggio Medley 125 '20-'22 (26,6 ml/km in 5000 km). Seat Mó: Bild

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MEroller
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Re: Probefahrt - Bestellung - Lieferung - Zulassung

Beitrag von MEroller »

Es geht beim "nicht zulassungpflichtig" der L3e-A1 Klasse NICHT um die Zulassung beim Straßenverkehrsamt, sondern um die nicht vollständig notwendigen Zulassungsverfahren in der EU für die allgemeine L3e Fahrzeugklasse...

Und jedes Amt entscheidet wohl selbst, wie es umgeht mit L3e-A1 Zulassungen, ob nur die CoC bestempelt wird, oder (womöglich gegen einen Obolus) eine ZB II ausgestellt wird.
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notenjongleur
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Re: Probefahrt - Bestellung - Lieferung - Zulassung

Beitrag von notenjongleur »

Am Freitag noch folgende Nachricht bekommen:
Sehr geehrter Herr XXX,

wir hoffen es geht Ihnen gut.

Es ist soweit. Silence hat uns mitgeteilt, dass Ihr Fahrzeug sich in der Versandvorbereitung befindet und wir dieses in Kürze abholen lassen können.

Daraufhin würden Sie jetzt bitten den Restbetrag auf unser Konto zu überweisen. Im Anhang finden Sie nochmal den Auftrag mit einem ausgewiesenen Restbetrag. Bitte nutzen Sie als Verwendungszweck die Auftragsnummer.

Wir bedanken uns und wünschen Ihnen ein schönes Wochenende.
--
Mit freundlichen Grüßen
Nun heißt es also die restlichen 4720,40 EUR zu überweisen.
Vorkasse. Das ist Berlin. Aber wenn der Service soweit stimmt...

Wegen der Zulassung werde ich wohl eine freiwillige Zulassung in Anspruch nehmen. Allein dass mit einem Fahrzeugbrief sich vieles einfacher regeln lässt in der Zukunft. So kann ich bei Fahrzeugen mit FZB II in Berlin vieles online erledigen. Auch eine Anmeldung wäre möglich gewesen. Die Siegel werden hierfür einfach zugeschickt.

Gerade bin ich noch dabei eine Versicherung ausfindig zu machen. Danke auch hier wieder für die Tipps hier im Forum. Habe da einige angeschrieben und um ein Angebot gebeten.

Morgen kommt dann auch schon mein Kennzeichen mit Halterung an.
LG
Tom

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Norbert
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Re: Probefahrt - Bestellung - Lieferung - Zulassung

Beitrag von Norbert »

Moin,

Was muss man sich unter einer "freiwilligen Zulassung" vorstellen?

Gruß,
Norbert
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notenjongleur
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Re: Probefahrt - Bestellung - Lieferung - Zulassung

Beitrag von notenjongleur »

Norbert hat geschrieben:
So 25. Okt 2020, 20:15
Moin,

Was muss man sich unter einer "freiwilligen Zulassung" vorstellen?

Gruß,
Norbert
Moin Norbert,

ich hatte auch erst gedacht, man lässt den Silence ganz normal zu, indem man zum Amt geht, Kennzeichen zugeteilt bekommt, Siegel drauf und Papiere in die Hand bekommt. Jedoch sind Leichtkrafträder und -roller nicht Zulassungs- jedoch Kennzeichenpflichtig (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c FZV).
Bezüglich der Zulassung lässt sich § 6 der FZV ordentlich aus: https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__6.html
Auch in den folgenden Paragraphen geht es um die Zulassung.

In Berlin erhält man daher z.B. keine Zulassungbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief). Diesen gibt es lediglich für Zulassungspflichtige Fahrzeuge, oder Fahrzeuge, welche sich freiwillig der Zulassung unterwerfen. Stattdessen wird handschriftlich etwas auf der COC vermerkt und gestempelt.
Für die Zukunft möchte ich der Einfachheithalber jedoch einen Fahrzeugbrief haben. Bei zugelassenen Fahrzeugen kann ich vieles online erledigen, was sonst in Berlin einfach verdammt viel Zeit kostet.
LG
Tom

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Re: Probefahrt - Bestellung - Lieferung - Zulassung

Beitrag von davidflorian »

Zur Versicherung: Ich empfehle die R+V. Vollkasko mit 300€ SB (TK 150 SB) kostet 94,89€ in der SF-Klasse 3. Kilometer sind unbegrenzt.

Meine Kfz-Versicherung Admiral Direkt versichert keine Leichtkraftroller.

Für den Versicherungsvergleich empfehle ich:
https://www.nafiauto.de

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notenjongleur
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Re: Probefahrt - Bestellung - Lieferung - Zulassung

Beitrag von notenjongleur »

Schreiben an die Zulassungsbehörde:
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Tom Notenjongleur <XXX@posteo.de>
Gesendet: Montag, 26. Oktober 2020 19:16
An: LABO Post KFZ-Zulassung <Post.KFZ-Zulassung(ät)labo.berlin.de>
Betreff: Re: Terminbestaetigung

Sehr geehrXXX,

vielen Dank für Ihre Antworten.
Ich würde gerne entsprechend § 10 Abs. 4 FZV die Fahrt zur freiwilligen
Zulassung meines Leichtkraftrades (7 kW) durchführen. Ist es möglich,
mir hierzu das reservierte Kennzeichen zuzuweisen?
Sind hierbei weitere Kosten vorgesehen?
Welche Angaben benötigen Sie in diesem Fall noch von mir?
Mit der Versicherung werde ich selbstverständlich die entsprechenden
Dinge regeln, so dass die Fahrt zur Zulassung dort gemeldet und
abgedeckt ist.

Vielen herzlichen Dank und bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen
Tom Notenjongleur
Antwort:
Sehr geehrter XXX,

die Zuteilung des Kennzeichens kann leider erst mit dem Tag der Anmeldung erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXX

¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Abt. III - Kraftfahrzeugwesen
Kraftfahrzeugzulassung
Sachbearbeiterin
III B 52 LiN

Jüterboger Straße 3
10965 Berlin
Telefon: +49 30 90269 3300
Fax: +49 30 90269 3199
E-Mail: post.kfz-zulassung(ät)labo.berlin.de

Hinweis: Die E-Mail-Adresse ist nicht für den Empfang elektronisch signierter Dokumente geeignet.
Ich dachte mir, da rufe ich einfach mal an.
Ein Computer will einen verbinden, doch stattdessen wird einfach aufgelegt.

Die Zuteilung kann auch schon eher erfolgen, sonst gäbe es ja diese Möglichkeit in der FZV nicht. Daher hätte ich gerne gewusst, wie dieses ermöglicht werden kann...
Also gleich dann doch noch einmal die Behördenrufnummer anrufen und hoffen das man Auskunft erhält.
LG
Tom

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Re: Probefahrt - Bestellung - Lieferung - Zulassung

Beitrag von kabee »

Wenn du deinen Roller freiwillig zulassen willst, wird dir der Antrag kostenpflichtig abgelehnt, weil das bei diesen Fahrzeugen nicht möglich ist. Dein Kennzeichen wird dir bei persönlicher Vorsprache zugeteilt. Du darfst, wenn dir deine Versicherung das bestätigt, mit ungestempelten Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren. Mir scheint, du würfelst dir hier ein paar aufgeschnappte Dinge durcheinander. In aller Regel wissen die Zulassungsstellen, was sie da tun (*ähem*); gerade wo eh jeder bei euch wochenlang warten muss ist es nicht zweckmäßig, die Damen und Herren dort mit aussichtslosen Anliegen auszulasten. Wenn du selbst glaubst, dass du dort im Dschungel hängenbleibst, lass das von einem Zulassungsdienst machen. Das ist in aller Regel gut investiertes Schmerzensgeld. Ich habe da auch eine gewisse Lernkurve für gebraucht.

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Re: Probefahrt - Bestellung - Lieferung - Zulassung

Beitrag von notenjongleur »

kabee hat geschrieben:
Di 27. Okt 2020, 12:09
Wenn du deinen Roller freiwillig zulassen willst, wird dir der Antrag kostenpflichtig abgelehnt, weil das bei diesen Fahrzeugen nicht möglich ist.
Warum soll das nicht möglich sein? Laut FZV sowie Auskunft von der Behörde ist dieses möglich, und kann auf Wunsch gemacht werden:
Wenn es sich um ein Leichtkraftrad mit einer kW Anzahl von 11,0 und einen Hubraum von125 ccm handelt erfolgt keine automatische Zuteilung einer ZB II durch meine Behörde, da diese Fahrzeuge zulassungsfrei aber Kennzeichenpflichtig sind. Sollten Sie jedoch die Ausstellung einer ZB II wünschen und sich somit dem Zulassungsverfahren unterwerfen, müssen Sie dies auf dem Zulassungsantrag kenntlich machen.

-Mail Zulassungsbehörde
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind

1.
folgende Kraftfahrzeugarten:

(...)
c)
Leichtkrafträder,

(3) Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden.

-§ 3 Abs. 2, 3 FZV (https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html)
kabee hat geschrieben:
Di 27. Okt 2020, 12:09
Du darfst, wenn dir deine Versicherung das bestätigt, mit ungestempelten Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren. Mir scheint, du würfelst dir hier ein paar aufgeschnappte Dinge durcheinander.
Ja, ich darf mit ungestempelten Kennzeichen zur Zulassungsbehörde fahren. Die Voraussetzung hier ist jedoch:
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat (...) und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

§ 10 Abs. 4 FZV (https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html)
Es reicht also nicht die bestätigung der Versicherung. Das Kennzeichen muss mir im Vorfeld zugewiesen worden sein.
kabee hat geschrieben:
Di 27. Okt 2020, 12:09
In aller Regel wissen die Zulassungsstellen, was sie da tun (*ähem*); gerade wo eh jeder bei euch wochenlang warten muss ist es nicht zweckmäßig, die Damen und Herren dort mit aussichtslosen Anliegen auszulasten.
Bitte?
kabee hat geschrieben:
Di 27. Okt 2020, 12:09
Wenn du selbst glaubst, dass du dort im Dschungel hängenbleibst, lass das von einem Zulassungsdienst machen. Das ist in aller Regel gut investiertes Schmerzensgeld. Ich habe da auch eine gewisse Lernkurve für gebraucht.
Wenn Du gerne einen Zulassungsdienst nutzt, kein Thema. Ich halt nicht.
Und ich schreibe hier einfach meine Erfahrungen und Schritte auf.
LG
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