Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis, könnte sich der Händler sonst wohin stecken

Dem Kunde droht jetzt also auch die sofortige Still-Legung

btw: freiwillige Zulassung geht ohne Betriebserlaubnis auch nicht
Wie soll ein nicht zugelassenes Fahrzeug stillgelegt werden?
Wenn der Käufer die Rechnung mit der FIN hat und die Rechnung an den Händler bezahlt ist, dann ist der Käufer auch der Eigentümer(Besitzer ist er ja schon). Die CoC ist und war nie ein Eigentumsnachweis, sondern die Betriebserlaubnis. In den alten Betriebserlaubnissen meiner Verbrenner steht drin, dass der Besitzer der Betriebserlaubnis, (behördlich )nicht als der Eigentümer(des Fahrzeugs) angesehen werden kann (nur als Besitzer).
Du hast Stilllegung geschrieben, das habe ich korrigiert, da es einfach falsch ist, da ein nicht angemeldetes Fahrzeug nicht stillgelegt werden kann.
Das Innenverhältnis zwischen Händler und Hersteller hat den Kunden ABSOLUT nicht zu interessieren. Normalerweise sind 30 Kalendertage wohl Zahlungsfrist (im B2B). Falls ich mich jetzt irre, gibt ja genug Händler und die kennen auch die ungefähre Zahlungsfrist bzw. das Zahlungsziel.Markus Sch. hat geschrieben: ↑Fr 31. Mär 2023, 18:29Wenn aber der Händler doch nicht an Horwin bezahlt hat dann wäre ja nach wie vor Horwin der Eigentümer und es kann kein Eigentumsübergang vom Händler auf den Kunden erfolgt sein würde ich meinen.
Du unterstellst Hema231 also, dass er wegen mangelnder Papiere ohne Nummernschild rumfährt? Mutig.
Das Nummernschild (das Wasser) ist nicht im EimerDas Loch ist im Eimer
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste