Hallo zusammen,
vielleicht für den einen oder anderen von Nutzen bei einer freiwilligen Zulassung.
Für EK1
Für SK1
Gruß Frank
Bestätigung Kennzeichenleuchte EK1 & SK1
- ducatodriver
- Händler
- Beiträge: 921
- Registriert: Di 26. Dez 2017, 10:31
- Roller: Super Soco TC, Super Soco CUx, Silence S01,
- PLZ: 44892
- Wohnort: Bochum
- Tätigkeit: 30 Jahre Tätig, im Bereich Instandsetzung von Elektrisch betriebenen Fahrzeugen.
- Kontaktdaten:
Bestätigung Kennzeichenleuchte EK1 & SK1
Vertragshändler für NIU, Ovaobike, RGNT, TINBOT, Talaria, SUR-RON, Horwin, Yadea, Super Soco, TRITTBRETT, STREETBOOSTER
-
- Beiträge: 9
- Registriert: So 11. Dez 2022, 18:34
- Roller: Horwin SK1
- PLZ: 402
- Kontaktdaten:
Re: Bestätigung Kennzeichenleuchte EK1 & SK1
Besten Dank, wurde leider bei mir in Düsseldorf nicht akzeptiert. TÜV-Gutachten wurde verlangt.
-
- Beiträge: 98
- Registriert: Di 20. Dez 2022, 18:37
- PLZ: 4
- Kontaktdaten:
Re: Bestätigung Kennzeichenleuchte EK1 & SK1
Habe ich bei mir in Duisburg auch vorgelegt. Mein Händler hatte mir dieses Schreiben direkt mitgegeben. Aber die vorgesetzte hat es nicht akzeptiert, auch ein TÜV Gutachten wurde nicht verlangt. Sie hat darauf beharrt, dass nur ein großes 280x200 Schild dran geht, weil es seit kurzem so vorgeschrieben ist.
Sie hat mir dann ein Schreiben mitgegeben, worin drin steht "...nur zweizeilige Kennzeichen für 2- und 3-rädrige Kraftfahrzeuge gemäß Nr.1 S. 1 lit. b Alt. 2 der Anlage 4 zur FZV mit einem Größtmaß der Breite von 280 mm und einer Höhe von 200 mm in Betracht." Weiter heißt es "...noch zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder eine Beleuchtungseinrichrung für die erforderliche Kennzeichengröße im Sinne des § 27 Abs. 4 S. 2 FZV verbaut. Entweder fehlt diese ganz oder ist nur für kleinere Kennzeichenschilder ausreichend."
Kann mir vorstellen das viele andere Zulassungsstellen dieses Schreiben auch ablehnen. Werde mir mal diese Woche ein TÜV Gutachten holen und damit dann eine Email schreiben. Mal gucken was dann kommt.
Sie hat mir dann ein Schreiben mitgegeben, worin drin steht "...nur zweizeilige Kennzeichen für 2- und 3-rädrige Kraftfahrzeuge gemäß Nr.1 S. 1 lit. b Alt. 2 der Anlage 4 zur FZV mit einem Größtmaß der Breite von 280 mm und einer Höhe von 200 mm in Betracht." Weiter heißt es "...noch zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder eine Beleuchtungseinrichrung für die erforderliche Kennzeichengröße im Sinne des § 27 Abs. 4 S. 2 FZV verbaut. Entweder fehlt diese ganz oder ist nur für kleinere Kennzeichenschilder ausreichend."
Kann mir vorstellen das viele andere Zulassungsstellen dieses Schreiben auch ablehnen. Werde mir mal diese Woche ein TÜV Gutachten holen und damit dann eine Email schreiben. Mal gucken was dann kommt.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 11 Gäste