Insolvenzantrag Elektrofrosch

tgsrt
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Re: Insolvenzantrag Elektrofrosch

Beitrag von tgsrt »

Kermit-der-Frosch hat geschrieben:
Do 3. Aug 2023, 18:33
Moin,
wie ist der Elektrofrosch den über Aliexpress angekommen. Nach meinen Informationen wird aus China doch nur in großen Containern verschifft. Hat er seinen dann beim Hafen abholen müssen oder wie ist das gelaufen? Würde mich mal aus eigenem Interesse interessieren. Vielleicht geht man ja auch den Weg und bestellt sich einen einzigen bei Aliexpress.

Herzliche Grüße

Eurer
Kermit-der-Frosch
Moin,
der kahm final per Sammelspedition auf einer InViPalete mit Schutzkorb.

Kermit-der-Frosch
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Re: Insolvenzantrag Elektrofrosch

Beitrag von Kermit-der-Frosch »

Herzlichen Dank für die schnelle Antwort.

LOMIMK
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Re: Insolvenzantrag Elektrofrosch

Beitrag von LOMIMK »

Salve,
nutze halt Tante Google Translate. Aber als "Exklusiver dealer" stelle ich mir schon was direktes vor, auch ohne Übersetzer.

Schätzungsweise so:
redirectFileUrl.htm.jpg

tgsrt
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Re: Insolvenzantrag Elektrofrosch

Beitrag von tgsrt »

epp, so ähnlich.

dtx
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Re: Insolvenzantrag Elektrofrosch

Beitrag von dtx »

heikonaumann67@gmail.com hat geschrieben:
Fr 28. Jul 2023, 08:44
Teil 2
Meine Reise ging danach zum Büro der alten Firma von EF .
Ich wurde nett von 2 Sachbearbeiterinnen empfangen aber die Lange änderte sich schnell.
Ich erhielt keine nennenswerten Infos. Eine Stellungnahme wurde abgelehnt mit der Begründung: Der Insolvenzverwalter kümmert sich um die Abwicklung. Dann erhielt ich 2 formlose Zettel. Auf die Frage warum ich noch kein Schreiben erhalten habe von EF oder vom Insolvenzverwalter wurde nur gelächelt. Sicher ist, das viele EF Kunden noch nichts wissen und der Verwalter, auch von den vielen nicht erreichbaren Kunden. Ich verlangte, das man bitte einmal nachschauen sollte, ob bzw. wann überhaupt eine Bestellung von den Geschäftsführer aufgegeben wurde (nach der Vorkasse) das wurde abgelehnt. Das heißt, als Kunde kann ich nicht sehen, das nachdem das Geld kassiert wurde, auch eine Bestellung nach China überhaupt erfolgte. Damit wird sich der Verwalter und mein Anwalt beschäftigen. Insolvenz - Verschleppung, Diebstahl, Vorsatz? Eine gemeinsame Lösung wurde verweigert. Somit teilte ich den Sachbearbeiterinnen mit, das ich jetzt sehr unzufrieden bin und sehr viel Zeit, Energie und Geld investieren werde und ein neues Hobby habe. Sie sagten es stehe mir frei.
Schade das es so kompliziert ist.

...
Ist halt so. Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit war zumindest eine dieser beiden Damen eine Angestellte des Insolvenzverwalters. Ob man bei der mit den Vorwürfen, selbst wenn die so berechtigt wären, wie erhoben worden sein sollen, unbedingt an der richtigen Adresse ist ... Immerhin hätte man von ihr womöglich Hinweise bekommen können, die einem in der Folge unnütze Kosten ersparen oder vielleicht anderweitig hilfreich sind.

Eine strafbare Insolvenzverschleppung kann nur begehen, wer zur Antragstellung per Gesetz verpflichtet ist (§ 15a Abs. 1 InsO). Ein Blick in den hier auf dem Board öffentlich gemachten Beschluß des Amtsgerichts zeigt, daß es sich bei "Elektrofrosch Berlin" um ein Einzelunternehmen und nicht um eine Kapitalgesellschaft handelt. Um Diebstahl (§ 242 StGB, "Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen ...") geht es wohl auch eher nicht. Und das, was man umgangssprachlich unter Betrug versteht, deckt sich nicht zwangsläufig mit dem, wofür man verurteilt werden könnte (§ 263 StGB, "Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, ..."). Das nachzuweisen, erweist sich in der Praxis auch nicht als so profan, daß man darauf zwangsläufig eine Anklage stützen könnte, die das Gericht dann auch zulassen dürfte.

Im Übrigen ist ein Strafverfahren auch nicht unbedingt etwas, wovon die Geschädigten etwas haben, zumindest nicht, wenn es um die Rückzahlung ihres Geldes geht. Der Beschuldigte ist mit Anwalts- und Gerichtskosten an der Backe (im Strafprozeß gibt es keine PKH) eher noch weniger in der Lage, die Altschulden zu begleichen, wenn er es zuvor jemals war. Daß man sich als Geschädigter im Zuge des Strafverfahrens unter bestimmten Voraussetzungen Forderungen titulieren lassen kann, ohne dafür ein Zivilverfahren anstrengen zu müssen (§ 403 ff. StPO), ändert im Grunde ja auch nichts daran, daß am Ende stets nur gepfändet wird, was ein Schuldner noch hat.

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E-Bik Andi
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Re: Insolvenzantrag Elektrofrosch

Beitrag von E-Bik Andi »

Darum sagte ich ja, dass dieser Vorgang der Insolvenz weder etwas mit "Betrug" noch "Bereicherung" zu tun hat. Ein völlig normaler Vorgang, wenn ein Einzelunternehmen den Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.
Und auch darum empfinde ich Anschuldigungen gegenüber einer Firma aus der Glaskugel eines Betroffenen im Forum als deplaziert.
Liebe Grüße
Andi

dtx
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Re: Insolvenzantrag Elektrofrosch

Beitrag von dtx »

Zum einen hülfe ein Blick auf das Rubrum des Beschlusses, um sich über die Rechtsform zu informieren, zum anderen gibt die Richterin mit der Auflage an den Insolvenzverwalter, er solle im Hinblick auf die Rechtsform das Vorliegen der Antragsgründe prüfen, den "Wink mit dem Zaunspfahl", da hinzuschauen. Als Einzelunternehmer ist man gesetzlich nicht verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Und wo es keine Pflicht gibt, kann deren Erfüllung auch nicht strafrechtlich relevant verschleppt werden. Wer mit solchen Vorwürfen kommt, braucht sich über das Lächeln des Gegenübers nicht zu wundern.

Das heißt aber nicht, daß ein Einzelunternehmer Narrenfreiheit hätte. Ob das, was sich aus einigen Posts herauslesen ließe, im Einzelnen so zutrug und wenn ja, wieviele Leute das insgesamt betraf, kann man vom bloßen Mitlesen nicht sicher genug wissen und schon gar nicht belegen, um es sich zu eigen zu machen. Es hat sich nicht selten ein anderes Bild ergeben, nachdem man die andere Seite angehört und / oder die Unterlagen angesehen hat.

Wenn aber jemand tatsächlich weiter Versprechungen abgäbe, nachdem er derartige in der Vergangenheit wiederholt oder gar nun schon seit längerem gar nicht mehr einhielt, mag er durchaus auch einmal auf einen StA treffen, der hinterfragt, welche Substanz ein angeblicher Wille, erneut eingegangene Verpflichtungen dieser Art zu erfüllen, angesichts erwiesener und offenkundiger Unmöglichkeit seitens eines gesunden Menschen noch haben könne. Dem spricht auch nicht entgegen, daß man dem Vernehmen nach bestimmte Auftraggeber dann noch bzw. wieder beliefert hätte, während andere weiter in die Röhre schauten.
Das sind viele Wenn und Abers. Und: Was bringt es den Geschädigten, wenn der Beschuldigte sein letztes Geld einem Strafverteidiger gäbe (der - er ist ja nicht blöd - abseits einer Bestellung nach §§ 140 ff. StPO auf Vorkasse bestünde) und sich anschließend noch einen Sack Schulden bei der Landesjustizkasse holte? Rational kann ich das nur bedingt nachvollziehen.

Ernsti
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Re: Insolvenzantrag Elektrofrosch

Beitrag von Ernsti »

LOMIMK hat geschrieben:
Fr 4. Aug 2023, 23:58
Salve,
nutze halt Tante Google Translate. Aber als "Exklusiver dealer" stelle ich mir schon was direktes vor, auch ohne Übersetzer.

Schätzungsweise so:
redirectFileUrl.htm.jpg
Moin , wo habt Ihr diese Fahrzeuge her und zu welchem Preis . Habe bei Ali nur welche gefunden , Transport bis Hafenkante China MFG

dtx
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Re: Insolvenzantrag Elektrofrosch

Beitrag von dtx »

tgsrt hat geschrieben:
Sa 5. Aug 2023, 16:46
epp, so ähnlich.
Eine Seitenansicht der Paletten gibt es hier: https://www.ebay.de/itm/295445100211

tgsrt
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Re: Insolvenzantrag Elektrofrosch

Beitrag von tgsrt »

dtx hat geschrieben:
Do 24. Aug 2023, 17:05
tgsrt hat geschrieben:
Sa 5. Aug 2023, 16:46
epp, so ähnlich.
Eine Seitenansicht der Paletten gibt es hier: https://www.ebay.de/itm/295445100211
ne, etwas anders wa die schon.
vor allem, war die unten auch mit Gabelspitzenräumen.

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