Ja, schwierige Frage. Wenn etwas wegen Nässe defekt ist, könnten sie sagen, dass das der Grund ist und die Gewährleisutng nicht greift, weil der Mangel nicht vorher schon da war (die Nässe). Der Kunde könnte aber argumentieren, dass der Hersteller dafür sorgen muss, dass alles vor Nässe geschützt sein muss.
Also ich persönlich finde, dass man aus Eigeninteresse das Fahrzeug schützen sollte. Was bringt einem, wenn es dann nach 2 Jahren nach Ablauf der Gewährleistung wegen der Nässe ausfällt, die 1 Jahr zuvor bei einem Starkregen eingedrungen ist.