Versicherung bei freiwilliger Zulassung

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yakamoto
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Re: Versicherung bei freiwilliger Zulassung

Beitrag von yakamoto »

Mächschen hat geschrieben:
Fr 12. Aug 2022, 07:58
yakamoto hat geschrieben:
Do 11. Aug 2022, 21:14
Alles gut 👍

000 & 00000 ist beides korrekt :!:
Wenn es um den Sli 5 geht, ist 000 nicht korrekt.
Aber auch nicht weiter schlimm :)
Nach zwei Jahrzehnten 50er-Verbrenner-Roller ab jetzt nur noch eRoller!!! :mrgreen:

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Hansi123
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Re: Versicherung bei freiwilliger Zulassung

Beitrag von Hansi123 »

Hansi123 hat geschrieben:
Mi 10. Aug 2022, 19:50
Ich bin das "Projekt" freiwillige Zulassung nun auch mal angegangen und stehe kurz vor dem Zulassungstermin...

...

Wie es dann am Ende gekommen ist und ob es noch Überraschungen auf der Zulassung gab, dann am WE :roll:
Melde Vollzug! Ich habe zwar mehrere Mitarbeiter der Zulassung beschäftigt, die haben sich aber sehr bemüht, obwohl es schon über die Öffnungszeiten hinaus gedauert hat und das an einem Freitag... Daumen hoch für unsere Zulassung, darf man ja auch mal sagen :)

Gereicht haben eVB, COC und Perso. Ich hatte die Liste vom KBA dabei, das hat es erleichtert wegen der SNR.

Versicherung ist die HUK geworden HV + TK150, nicht nur weil sie am günstigsten waren, sondern auch am kompetentesten, von der R+V habe ich bis heute kein Angebot...

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yakamoto
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Re: Versicherung bei freiwilliger Zulassung

Beitrag von yakamoto »

Glückwunsch 👍

Gute Fahrt und schnelle THG-Auszahlung....
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3r4th
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Re: Versicherung bei freiwilliger Zulassung

Beitrag von 3r4th »

Zen07 hat geschrieben:
Fr 12. Aug 2022, 09:36
Ich warte jetzt mal darauf, was die mir anbieten, zur Not habe ich ja 14 Tage Widerrufsrecht, wenn ich das richtig verstehe. Allerdings weiß ich dann nicht so genau, wie ich die neue Versicherung machen müsste, weil das Fahrzeug ja dann schon zugelassen ist. Aber naja, die Gedanken mache ich mir, wenn es so weit kommen sollte :|
also das mit dem Widerrufsrechts von 14 Tagen passt. Aber das ist wohl nicht so einfach. Da mit dem widerruf wohl dein Versicherungsschutz rückwirkend erlischt und keine der bei mir anfragten Versicherung das rückwirkend übernehmen möchte. Ob rückwirkend ein fahren ohne Versicherungsschutzes geahndet werden kann ist natürlich fraglich aber am Ende den Stress und den Aufwand nicht Wert.

Einfach zum 1.1 die Versicherung wechseln und die vermutlich nicht mal 20€ Lehrgeld akzeptieren :D :D :D
Gruß Julian

Viper22
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Re: Versicherung bei freiwilliger Zulassung

Beitrag von Viper22 »

Muss der Roller eigentlich versichert sein um die THG Prämie zu bekommen? (Habe ihn freiwillig zugelassen, aber aktuell noch keine Haftpflicht abgeschlossen)..

The Rob
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Re: Versicherung bei freiwilliger Zulassung

Beitrag von The Rob »

Viper22 hat geschrieben:
Di 16. Aug 2022, 18:19
Muss der Roller eigentlich versichert sein um die THG Prämie zu bekommen? (Habe ihn freiwillig zugelassen, aber aktuell noch keine Haftpflicht abgeschlossen)..
Wenn das stimmt, dann ist gehörig etwas schiefgelaufen, denn ohne EVB (Versicherung) ist eine Zulassung grundsätzlich nicht möglich.

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Re: Versicherung bei freiwilliger Zulassung

Beitrag von Stivikivi »

The Rob hat geschrieben:
Di 16. Aug 2022, 20:21
Viper22 hat geschrieben:
Di 16. Aug 2022, 18:19
Muss der Roller eigentlich versichert sein um die THG Prämie zu bekommen? (Habe ihn freiwillig zugelassen, aber aktuell noch keine Haftpflicht abgeschlossen)..
Wenn das stimmt, dann ist gehörig etwas schiefgelaufen, denn ohne EVB (Versicherung) ist eine Zulassung grundsätzlich nicht möglich.
Stimme zu das geht überhaupt nicht legal.
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Re: Versicherung bei freiwilliger Zulassung

Beitrag von Mächschen »

Ein Idiot in der Zulassungsstelle könnte das gemacht haben, wenn es so ist, darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichem Grund bewegt werden.

Der THG Quote steht das aber nicht im Weg, es sei denn, es wird zwangsabgemeldet, bevor das Umweltbundesamt den Antrag bearbeitet hat.

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Re: Versicherung bei freiwilliger Zulassung

Beitrag von fresch7 »

Ich würde da aufpassen. Ich hatte vor einigen Jahren mal über den Jahreswechsel meine Versicherung beim Auto wechseln wollen. Da gab es dann ein Problem bei der Kündigung der alten Versicherung, wodurch ich dann zum 01.01. Theoretisch eine Doppelversicherung gehabt hätte. Da das gesetzlich nicht geht, wurde der neue Vertrag dann rückabgewickelt. Das wiederum hat dazu geführt, dass der neue Versicherer der Zulassungsstelle gemeldet hat, dass es die Versicherung nicht mehr gibt. Tja und der alte Versicherer (R+V24), der von der Zulassungsstelle und später dann von mit mehrfach angefragt wurde, hat es nicht auf die Reihe bekommen, eine neue eVB zur Zulassungsstelle zu funken...

Lange Rede, kurzer Sinn: Die Zulassungsstelle wollte dann mein Auto durch das Ordnungsamt stilllegen lassen (entfernen der Plakette an den Kennzeichen). Zum Glück war ich unterwegs, als die das machen wollten, denn zu dem Zeitpunkt wusste ich nichts von dem Problem und meine alte Versicherung lief ja weiter, weshalb ich mir auch keiner Schuld bewusst war.

Für das Thema hier: Passt auf mit Rücktritten und auch beim Wechsel der Versicherung, dass da alles passt, denn die Versicherer kommunizieren viel mit der Zulassungsstelle. Und niemand möchte, dass sein Fahrzeug dann plötzlich stillgelegt wird. Dann hat man erst Recht die Rennerei... ;)

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HerbyK
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Re: Versicherung bei freiwilliger Zulassung

Beitrag von HerbyK »

Viper22 hat geschrieben:
Di 16. Aug 2022, 18:19
Muss der Roller eigentlich versichert sein um die THG Prämie zu bekommen? (Habe ihn freiwillig zugelassen, aber aktuell noch keine Haftpflicht abgeschlossen)..
@theRob, stiviki, mäschchen
Ich glaube, ihr zieht falsche Schlussfolgerungen. Eine Zulassung ohne EVB ist nicht möglich. Aber danach muss man doch nochmal zum Versicherer, um den Vertrag abzuschluessen und das hat Viper22 wohl gemeint...
Ich steh' wohl manchmal auf der Leitung, aber immer gerne auf Strom :lol:
Will ich Ventile hören, dann nur von meiner Pan European :mrgreen:

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