Versicherungskennzeichen 2024 besorgen

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wiewennzefliechs
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Re: Versicherungskennzeichen 2024 besorgen

Beitrag von wiewennzefliechs »

Danke.

Immer wieder erstaunlich, wie oft man doch auf die Unsitte stößt, Produkte auf der Webseite einfach nicht zu erwähnen, obwohl es sie gibt.

Gruß

Michael
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Califax
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Re: Versicherungskennzeichen 2024 besorgen

Beitrag von Califax »

Für das bisher gefahrene 45-km-Auto hat sich die Police der LVM zu diesem Jahr verdoppelt.
Da ich aber - selbstverschuldet - keine Zeit mehr hatte, biss ich in den sehr sauren Apfel und zahlte und bekam mein blaues Schild.

Den 4-Rad-Roller (2kw) gebe ich jetzt ab, es kommt eine neuer (4kW) - also neues Versicherungskennzeichen.
Wo gibts die aktuell günstig?

Gefunden habe ich bisher "die Bayrische" und "Itzehoher" für jeweils ca. 175,- €. (Haftpflicht mit Teilkasko, Selbstbehalt 150,-)
Andere: Über 300 Doppelmark!

oder nur Kasko: "die Bayrische" für knapp 100,- €, aber 1 Woche Kennzeichenversand.

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conny-r
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Re: Versicherungskennzeichen 2024 besorgen

Beitrag von conny-r »

wiewennzefliechs hat geschrieben:
Mo 18. Mär 2024, 12:23
In dem von dir angesprochenen Thread geht es darum, dass die Beiträge bei der sachlich korrekten (!) Einstufung eines 45er Rollers als Kleinkraftroller höher sind als bei einer sachlich falschen (!) Einstufung als Leichtkraftrad und dass es Conny tatsächlich geschafft hat, seinen Beitrag zu senken, indem er seinen L1e-Roller fälschlicherweise (!) als Leichtkraftrad hat einstufen lassen. Ok, wenn die Versicherungen sich auf so ein Gemauschel einlassen, kann man das natürlich nutzen. Vorausgesetzt natürlich, man hat einen so hohen SF-Rabatt, dass sich das gegenüber einer Mopedversicherung lohnt. Conny hat offenbar SF45. Sei ihm gegönnt, aber einen so hohen Schadensfreiheitsrabatt hat kaum jemand. Deswegen bringt es auch nichts, eine freiwillige Zulassung pauschal als Mittel zur Senkung von Versicherungsprämien zu empfehlen.

Gruß

Michael
--------------------------------------------------------.
Hallo Michael lese noch mal genau wegen der Einstufung. Ich habe jetzt die richtige > Kleinkraftroller
.
Ich zahle 15 EUR bei freiwilliger Zulassung.
.
viewtopic.php?f=142&t=38119
.
VHV für DTR.jpg
Gruß Conny

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wiewennzefliechs
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Re: Versicherungskennzeichen 2024 besorgen

Beitrag von wiewennzefliechs »

conny-r hat geschrieben:
Mo 18. Mär 2024, 21:12
wiewennzefliechs hat geschrieben:
Mo 18. Mär 2024, 12:23
Hallo Michael lese noch mal genau wegen der Einstufung. Ich habe jetzt die richtige > Kleinkraftroller
Das habe nicht ich geschrieben. Ich habe nur den Text darüber geschrieben.

Aber egal. Genau gelesen habe ich, und zwar u. a. folgendes (Zitat aus deinem Posting aus dem anderen Thread):

"Jetzt gibt es auch da eine Klärung weil er als Leichtes 2rädr.KKR <= 45 km/h eingestuft war.

Das ist falsch, er wird jetzt als Leichtkraftrad Roller 50-125 ccm eingestuft und somit erheblich billiger."

Diese Aussage von dir verstehe (vermutlich nicht nur) ich so, dass dein Roller vorher als Kleinkraftrad eingestuft war und jetzt als Leichtkraftrad eingestuft ist. Der Roller ist aber nach wie vor ein Kleinkraftrad (L1e), also war er vorher richtig eingestuft und jetzt ist die Einstufung falsch. Die falsche Einstufung resultiert in einer niedrigeren Prämie. Zumindest ich halte das für Gemauschel seitens der Versicherung.

Leider geht aus dem Scan der Rechnung, den du mitgepostet hast, die Einstufung nicht hervor, weder vorher noch nachher. Man sieht nur, dass es billiger geworden ist. Bei der Einstufung muss man sich auf deine Aussage verlassen, und genau das habe ich getan.

Gruß

Michael
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conny-r
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Re: Versicherungskennzeichen 2024 besorgen

Beitrag von conny-r »

Es gibt die Bezeichnung Kleinkraftrad
Und Kleinkraft Roller.
Vorher war er fälschlich als Kleinkrafttrad eingestuft und das ist teurer.
Gruß Conny

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wiewennzefliechs
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Re: Versicherungskennzeichen 2024 besorgen

Beitrag von wiewennzefliechs »

Ein Roller mit 50-125 cm³ Hubraum ist ein Leichtkraftroller (L3e), kein Kleinkraftroller. Dein Roller gehört aber nicht in diese Klasse, denn er ist ein L1e-Fahrzeug bis 50 cm³. Eine Einstufung in die Klasse ab 50 bis 125 cm³ (also L3e) wäre falsch.

Offenbar ist dein Roller aber nicht als Leichtkraft- sondern (entgegen deiner Aussage im anderen Thread, wo von "Leichtkraftrad Roller" die Rede war) als Kleinkraftroller eingestuft. Wenn ja, nehme ich mal an, dass er jetzt in die Klasse bis 50 cm³ eingestuft ist, denn dann würde alles passen. Über die 125 cm³ kann man also jetzt den Mantel des Vergessens legen ;)

Gruß

Michael
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Re: Versicherungskennzeichen 2024 besorgen

Beitrag von The Rob »

conny-r hat geschrieben:
Mo 18. Mär 2024, 22:10
Es gibt die Bezeichnung Kleinkraftrad
Und Kleinkraft Roller.
Vorher war er fälschlich als Kleinkrafttrad eingestuft und das ist teurer.
Du schreibst das so, als wären diese "Bezeichnungen" (wie du sie nennst) Fahrzeugklassen (die in der StVZO festgelegt sind) und es gäbe da ein richtig und ein falsch bei der Einstufung.
Also ja, gibt es, nämlich Kleinkraftrad (richtig) und Kleinkraftroller (existiert nicht).

Manche Versicherungen bieten dann unterschiedliche Tarife für die in der StVZO nicht unterschiedenen Bauformen (Motor)rad (Knieschluss) und Roller (Durchstieg). Aber wenn eine Versicherung diese Unterscheidung nicht macht, oder dir nicht anbietet (individuelle Tarifierung), dann ist das einfach so.

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conny-r
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Re: Versicherungskennzeichen 2024 besorgen

Beitrag von conny-r »

Ja Rob,

so ist es. VHV macht es an dem Durchstieg fest. Begründung Kleinkrafträder haben eine höhere Schadensbilanz 8-) und so ist es auch.
Einstufung bis 125 ccm

Mir wurde anfangs angeboten ... für Motorrad > 12 EUR :lol:


Das ging aber leider nicht durch.
Gruß Conny

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Re: Versicherungskennzeichen 2024 besorgen

Beitrag von wiewennzefliechs »

conny-r hat geschrieben:
Di 19. Mär 2024, 08:15
VHV macht es an dem Durchstieg fest. Begründung Kleinkrafträder haben eine höhere Schadensbilanz 8-) und so ist es auch.
Einstufung bis 125 ccm
Kleinkrafträder haben niemals 125 cm³. Das Maximum sind 50 cm³ (nur bei Benzinrollern), 4 kW Nennleistung und 45 km/h bei der Geschwindigkeit. Was also soll die Erwähnung von 125 cm³ überhaupt bringen? Und wo ist in deiner Versicherungsrechnung überhaupt die Rede von 125 cm³? Ich sehe da nix.

Natürlich können die Versicherungen Fahrzeug-Einstufungen nach ihrem Gutdünken vornehmen und dabei auch von den Fahrzeugklassen gemäß StVZO abweichen. So können sie z. B. für Kleinkraft-Roller andere Prämien nehmen als für Kleinkraft-Motorräder, obwohl beide in die gleiche StVZO-Fahrzeugklasse gehören und sich daher der maximal zulässige Hubraum, die Maximalleistung und die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht unterscheiden.

Ein Kleinkraftrad (egal ob Roller oder Motorrad) als Leichtkraftrad (L3e, bis 125 cm³, max. 11 kW) einzustufen, ist allerdings ... strange. Ich glaube auch nach wie vor nicht, dass eine solche (Fehl-)einstufung stattgefunden hat. Aus deiner Versicherungsrechnung geht das jedenfalls nicht hervor, aber vielleicht hast du ja noch andere Unterlagen, in denen was von Leichtkraftrad steht.

Gruß

Michael
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Re: Versicherungskennzeichen 2024 besorgen

Beitrag von conny-r »

Das ist mir völlig Wurscht :lol: ... und die anderen Unterlagen werde ich gerade Dir auf die Nase binden.
Gruß Conny

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