Wildfire Anmeldung in Österreich

Mojschele
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Re: Wildfire Anmeldung in Österreich

Beitrag von Mojschele »

Soda, war gestern mit der Wildfire bei der Landesprüfstelle in Klagenfurt. Besichtigung plus alle Knöpferln drücken hat 5 Minuten gedauert. Das kopiert des TÜV-Gutachtens schon etwas länger... jedenfalls dauerts ab jetzt ein paar Tage. Der Prüfer muss sich die § durchlesen nach denen der TÜV geprüft hat und feststellen ob das den österreichischen § entspricht. Ich hätte ja vermutet das die das schon von anderen Prüfungen wissen aber es hat so gewirkt als wäre das neu das da jemand mit einem TÜV-Süd Gutachten auftaucht.
Seis drum, ich bekomme wenns Probleme gibt eine Anruf, wenn alles OK ist schickens mir die Typisierung kommentarlos zu.
Ich halt euch auf dem Laufenden.
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Re: Wildfire Anmeldung in Österreich

Beitrag von Mojschele »

Erste Rückmeldung vom Landesprüfamt: Mein TÜV-Gutachten bezieht sich auf den TÜV Prüfbericht Nr. 25-00025-CM-GM-00. Den möchten die Herren auch haben. Viktor konnte in recht schnell vom TÜV-Süd beziehen und an mich weiterleiten. Sind in Summe 243 Seiten... :shock: Die Einzeltypisierung sollte ja in Summe €98 kosten. Ich finde da das Preis/Leistungsverhältnis echt in Ordnung :P

Aber da stehen Sachen drin. z.B. weil ich ja woanders im Forum wegen der Tachoabweichung gefragt haben: Prüfung Geschwindigkeitsmesser und km-zähler, zulässige Abweichung bei 40km/h wären 0 bis 8km/h! bei 80 sind 0 - 12 km/h Abweichung erlaubt!
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Re: Wildfire Anmeldung in Österreich

Beitrag von joliver »

Danke für deinen Erfahrungsbericht. Blöde Frage - darf ich ohne Nummernschild etc. die paar Kilometer zur Prüfstelle fahren? Google meint "Die Anfahrt mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug ist in der Regel nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt, wie z.B. für eine Einzelgenehmigung oder Überprüfung", die Landesprüfstelle wollte sich schriftlich nicht festlegen sondern hat einen Anruf empfohlen - klingt für mich nach österreichisch "einfach tun und nicht erwischen lassen" ;-)
Datenblatt etc. schaut sich die Grazer Prüfstelle angeblich gerade an, Termin sollte ich demnächst bekommen, kann aber erst ab August hin, hoffe dass es dann halbwegs reibungslos abläuft.

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Re: Wildfire Anmeldung in Österreich

Beitrag von Mojschele »

Naja, "einfach tun und nicht erwischen lassen" funktioniert solang wie du nicht erwischt wirst!
Aber deine Frage war ja ob man ohne Nummerntaferl zur Prüfstelle fahren darf. Meines Wissens nach ein klares Nein, egal wie wenige es ist - wobei wenns um ein paar 100m geht... siehe oben ;)
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Re: Wildfire Anmeldung in Österreich

Beitrag von joliver »

:-) Danke, dachte ich mir. Könnte es mit Überstellungskennzeichen möglich sein, oder habt ihr die Wildfire alle mit dem Anhänger zur Prüfstelle gebracht? Werde event. einfach das von Victor angekündigte COC-Dokument abwarten, weil ich bis Mitte August ohnehin kaum Zeit habe.

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Re: Wildfire Anmeldung in Österreich

Beitrag von joliver »

Update zum Finanzamt nach Telefonat: Neben der Rechnung wird auch das COC-Dokument und das Nova 2 Formular https://service.bmf.gv.at/service/anwen ... uchsabgabe benötigt.

Termin bei der Landesprüfstelle Graz habe ich ohnehin erst für Anfang September bekommen, bis dahin sollte auch endlich das COC-Dokument da sein... :roll:

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Re: Wildfire Anmeldung in Österreich

Beitrag von Mojschele »

Na, da sind wir Kärntner einfacher gestrickt. Gerade die Info bekommen das die Prüfung abgeschlossen und die Einzelgenehmigung per Post zu mir unterwegs ist. Die 243 Seiten vom Prüfbericht waren also ausreichend!
Also für die Einzelgenehmigung TÜV-Begutachtung von der eigenen WF + Prüfbericht 25-00028-CM-GBM-00 !

Ich hoffe das sich dann die Zulassung weniger mühsam erweist als bei @joliver. Sich da mit dem eher als humorlos bekannten Finanzamt rumschlagen müssen könnte mühsam werden...
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Re: Wildfire Anmeldung in Österreich

Beitrag von Mojschele »

joliver hat geschrieben:
Mi 23. Jul 2025, 09:36
Update zum Finanzamt nach Telefonat: Neben der Rechnung wird auch das COC-Dokument und das Nova 2 Formular https://service.bmf.gv.at/service/anwen ... uchsabgabe benötigt.
Eventuell benötige ich das auch, ich beschäftige mich gerade mit dem Formular und würde wirklich wirklich wirklich gerne bei 'Verwendungszweck des Kraftfahrzeuges' die Nummer 80 eintragen...
.
.
.
Wer mit diesen Nummern nicht so firm ist: 80 = zur Verwendung für Fahrten des Bundespräsidenten bei feierlichen Anlässen bestimmt :mrgreen: :mrgreen:
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Re: Wildfire Anmeldung in Österreich

Beitrag von Mojschele »

Geil, die technische Prüfung hat 3 Tage gedauert, der Postweg deren 8!! Einzelgenehmigung ist gerade eingetroffen, morgen dann bei der Zulassungsstelle. Vorab haben die nix darüber gewusst das ich da noch was für die NOVA benötige. Also morgen vielleicht schon das Nummerntaferl 8-)

Edit: Oh f...! Die haben als Nennleistung 10kW und als Nenndauerleistung Elektromotor 17 kW eingetragen!!! :evil:
hmm... abgesehen davon das die Nenndauerleistung nicht 17kW ist, was ist der Unterschied zwischen Nennleistung im Vergleich zu Nenndauerleistung?

2. Edit: Als Fahrzeugklasse ist immerhin L3e-A1 (also <11kW) eingetragen. Und ich hab noch ein wenig in den Definitionen und techn. Daten recherchiert: Nennleistung ist die ermittelte höchste 30-Minuten Leistung. Die ermittelte Nutzleistung nach Verordnung (EU) 134/2014 bzw. (EU) 2023/2724 ist dann offenbar die Nenndauerleistung oder die - deutlich aussagekräftigere Bezeichnung - Spitzenleistung.
Die Spitzenleistung als Nenndauerleistung und die Dauerleistung als Nennleistung zu bezeichnen finde ich gelinde gesagt amüsant... eigentlich schon eher lachhaft! :twisted:
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Re: Wildfire Anmeldung in Österreich

Beitrag von Mondial »

"Die KI" hat mir geantwortet:

"Die Nennleistung eines Elektromotors ist die Leistung, die der Motor unter normalen Betriebsbedingungen dauerhaft abgeben kann, ohne Schaden zu nehmen oder die Sicherheit zu gefährden. Die Nenndauerleistung hingegen ist die maximale Leistung, die der Motor über einen Zeitraum von 30 Minuten konstant abgeben kann, ohne dass die Temperatur des Motors einen bestimmten Wert überschreitet. "
Jj

Seltsam, auch ich würde unter "Dauer" eben KEINE zeitliche Beschränkung sehen.
Wie es "die KI" formuliert, sollten die Angaben doch i.O. sein.
Ob man das glauben darf?

Peter,

am Freitag die Einzelbetriebsgenehmigung von der Bündelungsbehörde bekommen, und ebenso Morgen Termin bei der Zulassungsstelle gebucht.
Nummerschild ist schon vorab gedruckt.
Hessen bemüht sich in Zulassungskomplexität den Österreichern nicht nachzustehen...

Ich wünsche Dir und uns allen erfolgreiche Behördengänge, am Ende wird alles gut.

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