Blinker-Kompendium

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Harry
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Re: Blinker-Kompendium

Beitrag von Harry »

Das siehst Du falsch.
Die Betriebserlaubnis erlischt nicht, wenn Du für den Straßenverkehr zugelassene Bauteile verwendest. Wenn Du den eScooter aber tunen willst, sieht es ganz anders aus.
Gruß Harry

menRG

Re: Blinker-Kompendium

Beitrag von menRG »

Wenn dem so ist werden wohl recht fix ein paar Blinker ihren PLatz an meinen eventuell zukünftigen Scooter finden.

Danke!

forcasi

Re: Blinker-Kompendium

Beitrag von forcasi »

@ alle , kann mir nicht vorstellen, das solche Blinkeranlage wie von HARRY vorgestellt nicht erlaubt sein soll.

Ich finde die echt GUT

Harry , kannst du sowas liefern ? Kosten,? PN möglich .

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Harry
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Re: Blinker-Kompendium

Beitrag von Harry »

Hallo Uli,

ich stehe gern mit Rat zur Verfügung, aber nicht mit Tat.
Rentner haben normalerweise selten Zeit, das müsstest Du eigentlich wissen! ;)
Gruß Harry

forcasi

Re: Blinker-Kompendium

Beitrag von forcasi »

Hi Harry,

die Infos hab ich ja, Umbau/anbau muss ich mal sehen.

delta07

Re: Blinker-Kompendium

Beitrag von delta07 »

Hallo Harry,
Harry hat geschrieben: Die Betriebserlaubnis erlischt nicht, wenn Du für den Straßenverkehr zugelassene Bauteile verwendest.
ist damit nicht spätestens seit Deinem Beitrag
Harry hat geschrieben: [...] Bei meinen Blinkern habe ich das Innenleben schon weggeschmissen und gelbe 3Watt Power-LEDs eingebaut.
Das habe ich auch noch für das Rück- und Bremslicht vor, denn die sieht man, wenn die Sonne darauf scheint, auch recht mager.
Deine Betriebserlaubnis erloschen (egal, wie sinnvoll die Verbesserung sein sollte)?
Gibt's nicht auch Vorgaben, in welcher Mindesthöhe Blinker zu sein haben?

Ich finde Blinker gut und die "SIcherheit erhöhend". Wenn man sich jedoch Blinker anbaut, die nicht gesehen werden können, kann das m.E. im Straßenverkehr nicht zulässig sein.
Es gibt in Deiner Schaltung auch keine Kontrolleuchte, die die Funktion bestätigt. Angenommen Blinker defekt und du "glaubst" nur zu blinken.



Verunsicherte Grüße
René

Elektro-Kai
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Re: Blinker-Kompendium

Beitrag von Elektro-Kai »

Ja, streng genommen entfällt dadurch die Straßenzulassung - ob das in der Praxisnatürlich jemand auffällt ist eine andere Sache.

Anbau Ort, höhe usw. muss selbstverständlich auch der StVo entsprechen. Das keine Blinker vorgeschrieben sind heißt nicht, dass falls doch welche vorhanden sind, es dafür keine Vorschriften gibt.

Ulf

Re: Blinker-Kompendium

Beitrag von Ulf »

So, ich bin zwar neu hier, aber jetzt mal Butter bei die Fische: :oops:

Es gibt in Deutschland eine StVZO - Straßenverkehrszulassungsordnung und in diesem Papier wird alles geregelt, was so geht und was nicht.
Hier also das Wesentliche für die Blinker am Roller:

Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):
- Vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62.
- Anzahl: 4 Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker).
- Kennzeichnung grundsätzlich mit E-Prüfzeichen.
- In der Breite (min.) nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm; nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm. Maßgebend ist die Leuchteninnenkante und symetrisch zur Fahrzeuglängsachse.
- Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm.
- In der Höhe über der Straße: 350 - 1200 mm.
- Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides; nach StVZO zulässig.
- “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig.

Damit ist eigentlich alles gesagt.

@alle: Die Leistungserhöhung durch den Einbau eines anderen Innenlebens in einen Blinker, läßt die E-Zulassung erlöschen und damit die Betriebserlaubnis!!! :roll: - siehe § 54 (6) StVZO: Fahrtrichtungsanzeiger an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den vorstehenden Vorschriften entsprechen.

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Ganter Ingo™
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Re: Blinker-Kompendium

Beitrag von Ganter Ingo™ »

Sorry, zu dem deutschen Spießbürgertum und den ganzen Vorschriften nach StVO kann ich als Greis nur noch sagen "Schiet was drauf". Genauso wie zu Helm oder Fahren- oder Nichtbefahren von Radwegen mit unseren Mini-Töff-Töffs. Sehen unsere anderen "Grufftis" (sorry) hier im Board wohl teilweise ähnlich, aber behalten es für sich. ;)

Ich als Mitmoderator will damit auch keinesfalls Werbung für Verstöße gegen die StVO machen. Hatte halt nur mal meinen eigenen Gedanken freien Lauf gelassen. Soll so nicht wieder vorkommen. :oops:

Danke auch an Ulf für seine umfangreiche Recherche. :)
Gruß vom Ganter Ingo™ - Ingo Gänsfuß
Revoluzzer Plus 2.0 PLUS - Baujahr 2017 - 45 km/h - Akku Lithium 30 Ah
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Ulf

Re: Blinker-Kompendium

Beitrag von Ulf »

Ja, so ist das nun mal. Ich bin mit dieser Regelungswut auch nicht einverstanden, aber was will man machen...
Das einzig Gute ist ja, dass wir mit unseren Rollern nicht zum TÜV vorfahren müssen, das lässt Spielräume. So lange der Wachtmeister nicht wirklich firm ist, kann man Glück haben. Mehr ist es aber auch nicht! :mrgreen:
... und ja, ich gehöre auch der Generation 50+ an, verbringe aber meine Zeit noch mit Geldverdienen und gerade darum habe ich mir den Roller angeschafft. Billiges Transportmittel für tägliche 11 km hin und zurück durch den Wald.

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