3-Jahres-Garantie bei Emco wieder gestrichen?

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wiewennzefliechs
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3-Jahres-Garantie bei Emco wieder gestrichen?

Beitrag von wiewennzefliechs »

Hallo,

auf der Emco-Website findet man kein Sterbenswörtchen mehr über die erst vor kurzem eingeführte 3-Jahres-Garantie, die für neue Emco-Roller gelten und die in Zusammenarbeit mit dem Garantie-Dienstleister Intec erbracht werden sollte. Ein entsprechender News-Beitrag auf http://www.emco-elektroroller.de/news.html wurde gelöscht und auch Google findet auf der Emco-Website nicht mehr viel zu diesem Thema. Hat sich Emco entschlossen, doch wieder zur üblichen 2-Jahres-Gewährleistung zurückzukehren und wenn ja, weiß jemand, was zu dieser Entscheidung geführt hat?

[Edit] Sogar die Seite, auf der erklärt wird, dass Emco 2 Jahre lang auf die Beweislastumkehr bei der Gewährleistung verzichtet (http://www.emco-elektroroller.de/servic ... stung.html), wurde gelöscht bzw. ist vollkommen leer. Was ist da los? Zieht da jemand die Reißleine?

Gruß

Michael
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joggel83

Re: 3-Jahres-Garantie bei Emco wieder gestrichen?

Beitrag von joggel83 »

Stimmt,da steht nichts mehr mit 3 Jahres Garantie.
Wenn ich ehrlich sein soll hab ich da ein mieses Gefühl bei der Sache.
Mich würde es nicht wunder wenn bei Emco mit Elektrorollern bald schluss ist.Zu den jetzigen Preisen werden sich die verkaufszahlen mit Sicherheit in grenzen halten.Meiner Meinung nach hat Emco den Fehler gemacht die Preiswerten Modelle wie zb. den Novum und Novax mit 40Ah Li,oder den Novette aus dem Pogramm zu nehmen.Grade für Leute die sich nicht ganz sicher sind ob ein Elektroroller was für sie ist fehlt ein Bezahlbares Einsteigermodell.
Gruss joggel

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wiewennzefliechs
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Re: 3-Jahres-Garantie bei Emco wieder gestrichen?

Beitrag von wiewennzefliechs »

Novum und Novax scheint es aber noch zu geben, jedenfalls sind sie auf der Emco-Website noch aufgeführt. Nur der Novette wurde aus dem Programm genommen.

Gruß

Michael
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joggel83

Re: 3-Jahres-Garantie bei Emco wieder gestrichen?

Beitrag von joggel83 »

Ich meinte die die älteren Modelle mit 40Ah Li als günstigere alternative für die neuen Modelle mit 60ah.

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ollige
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Re: 3-Jahres-Garantie bei Emco wieder gestrichen?

Beitrag von ollige »

Was mich außerdem stutzig macht ist Folgendes:

Im vergangenen Frühjahr 2013 sagte man mir in Lingen, sämtliche Rollermodelle wären in Zukunft ausschließlich mit Wechselakkus ausgestattet.

Somit hatte ich für die neue Saison 2014 erwartet, dass es neue Modelle geben würde ... dies ist aber bisher nicht der Fall.

Viele Grüße
Olli
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Beitrag von STW »

3 Jahre insgesamt und 2 Jahre ohne Beweislastumkehr ist schon recht heftig viel gewesen. Da man als Kunde den Akku aus Dummheit oder Mutwilligkeit leicht ruinieren kann, wäre ich von Anfang an restriktiver gewesen.
Weiterhin steckt man in den Akkus nicht so drin, dass man auf Erfahrungswerte zurückblicken kann. Das geht so einigermaßen bei Thundersky/Winston und Calb, bei GBS kommen die Erfahrungswerte so langsam, und alle anderen sind zu neu am Markt, so dass über die Lebensdauer nichts prognostiziert werden kann.
RGNT V2 ab 01/23 > 15000km
NIU NGT ab 06/20 Km-Stand > 36000km, nach Unfall verkauft in 5/23
Niu NPro seit 09/19 Km-Stand > 8000km - Verkauft in 10/22
Ahamani Swap Bj 2007 - 2.4KW - Vario - Km-Stand > 27.000km - 40AH Thundersky ab 11/08 - CALB 70AH seit 10/11 -Verschrottung 09/19

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wiewennzefliechs
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Re:

Beitrag von wiewennzefliechs »

STW hat geschrieben:3 Jahre insgesamt und 2 Jahre ohne Beweislastumkehr ist schon recht heftig viel gewesen. Da man als Kunde den Akku aus Dummheit oder Mutwilligkeit leicht ruinieren kann, wäre ich von Anfang an restriktiver gewesen.
Stimmt. Bei Emco hätte man wissen müssen, dass schon bei 2 Jahren Gewährleistungsfrist ohne Beweislastumkehr erhebliche Kosten entstehen können, und das nicht nur wegen der Akkus. Ein Chinaroller ist eben ein Chinaroller, da kann auch bei sachgerechter Behandlung einiges mehr kaputtgehen als nur der Akku (siehe Windschild-Halterung). Warum man unter diesen Umständen die Garantiefrist sogar auf 3 Jahre verlängert hat, erstaunt mich wirklich. Vielleicht hat man gedacht, dass eine so lange Garantiefrist unproblematisch ist, wenn man einen dafür spezialisierten Dienstleister (Intec) ins Boot holt. Möglicherweise ist dieser Dienstleister aber wieder abgesprungen, nachdem er gemerkt hat, dass er es mit einem Fass ohne Boden zu tun hat. Ist aber alles nur Spekulation, genaues weiß man nur bei Emco.

Ich habe mir jetzt einmal die Emco-AGB angesehen. Auch da steht nichts mehr von Verzicht auf Beweislastumkehr drin. Schlimmer noch: die Regelungen zur Gewährleistung (Punkt 15) sind zumindest für Geschäfte mit Privatkunden unwirksam, denn die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungsfrist wird in dieser Klausel unzulässigerweise auf 1 Jahr verkürzt. Solche Vereinbarungen sind nur bei Geschäften zwischen Emco und einem Händler zulässig. Für solche Geschäfte bedeutet die Verkürzung der Gewährleistungsfrist nichts anderes, als dass Emco gegenüber dem Händler nur 1 Jahr lang für Mängel geradestehen muss, der Händler gegenüber dem Endkunden aber für 2 Jahre, d. h. 1 Jahr muss der Händler auf seine eigene Kappe nehmen. Der Händler könnte aber theoretisch, nachdem sich nach 6 Monaten die Beweislast umgekehrt hat, vom Kunden ein Gutachten verlangen, welches belegt, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden oder angelegt war. Kann der Kunde ein solches Gutachten nicht beibringen, muss der Händler nicht für die Beseitigung des Mangels geradestehen. Damit könnte er die finanziellen Konsequenzen der Emco-AGB für sich etwas abmildern. Ein Händler, der etwas von sich hält, wird den Kunden aber nicht vor den Kopf stoßen wollen. Er hat also nur die Wahl, entweder ein hohes finanzielles Risiko einzugehen oder aber auf den Verkauf von Emco-Rollern ganz zu verzichten.

Auch der Punkt 6 (Gefahrenübergang) der Emco-AGB ist für Geschäfte mit Privatkunden unzulässig. Gemäß Punkt 6 geht das Risiko einer Beschädigung auf den Besteller über, sobald die Ware das Werk verlässt. Eine solche Regelung ist für Privatkunden-Geschäfte unwirksam. Bei Geschäften mit Privatkunden muss das Beschädigungs-Risiko während der gesamten Lieferung bis zur Übergabe an den Besteller der Lieferant tragen. Die für Privatkunden-Geschäfte unzulässigen Regelungen in den auf der Emco-Website aufgeführten AGB lassen eigentlich nur den Schluss zu, dass es sich dabei gar nicht um Privatkunden-AGB handelt. Ein Privatkunde kann sie daher getrost ignorieren. Für ihn sind nur die AGB seines Händlers relevant. Natürlich ist es aber auch als Privatkunde erlaubt, sich Gedanken über die Konsequenzen zu machen, die derart restriktive AGB für den Händler haben. Und diese Konsequenzen sind, wie oben geschrieben, für den Händler eher unangenehm, was sich natürlich auch auf das Verhältnis zwischen Händler und (End-)Kunde auswirken kann.

Ich bin wirklich gespannt, wann man etwas über die Hindergründe dieser Vorgänge erfährt und was diese Hintergründe sind.

Gruß

Michael
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Re: 3-Jahres-Garantie bei Emco wieder gestrichen?

Beitrag von wiewennzefliechs »

2Alf20658 hat geschrieben:Das sollte uns als Kunden nicht interessieren, da in Punkt 4 klar ersichtlich ist das diese Geschäftsbedingen nicht für den Endkunden sind.
Wie ich bereits schrieb, können die Konditionen, die ein Hersteller den Händlern einräumt, für Kunden durchaus interessant sein, denn sie haben auch Einfluss auf das Geschäftsgebaren des Händlers gegenüber dem Kunden.

Davon abgesehen, geht aus Punkt 4 der AGB überhaupt nicht eindeutig hervor, dass nur Händler beliefert werden. Es geht lediglich um "Lieferungen ab Werk". Speziell seit es bei Emco einen Onlineshop gibt, in dem auch Endkunden bestellen können, ist nicht mehr auszuschließen, dass eine "Lieferung ab Werk" auch an einen Endkunden gehen kann. Zwar erfolgt die Auslieferung auch online bestellter Roller derzeit nur über einen Händler, welche Rolle dieser dabei spielt, ist aber nicht so ganz klar.

Gruß

Michael
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Re: 3-Jahres-Garantie bei Emco wieder gestrichen?

Beitrag von wiewennzefliechs »

2Alf20658 hat geschrieben:Blödsinn:
Absatz 4:
Werden waren auf Lager zur ausschließlichen Verfügung des Bestellers bereitgehalten (Abrufposten), so gerät der Besteller ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb der vereinbarten Frist abnimmt.
Wo genau liest du aus diesem Satz, dass mit "Besteller" zwingend (!) ein Händler gemeint ist?

Gruß

Michael
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Re: 3-Jahres-Garantie bei Emco wieder gestrichen?

Beitrag von wiewennzefliechs »

Ach, ein Privatkunde kann nichts bestellen? Wie kommt er dann an seine Ware?

Gruß

Michael
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