Achtung
Ab 1. März 2020 werden die Begutachtungsfristen der Fahrzeugklasse L (Mopeds, Motorräder, Quads, Leichtfahrzeuge…) auf die bereits von PKWs bekannten „3-2-1 Intervalle“ umgestellt. Für Fahrzeuge, welche zwar vor dem 1. März 2020 zugelassen wurden, aber in die Fristen der 3-2-1 Regel hineinfallen (z.B.: Zulassung 2019), kann bei Fahrzeug-Zulassungsstellen (jedoch nicht bei §57a KFG Prüfstellen) die Ausgabe einer „Korrekturplakette“ mit einer Lochung entsprechend den neuen Intervallen angefordert werden.
Quelle: https://www.oeamtc.at/mitgliedschaft/pr ... rl/#knot:0
Pickerländerung in Österreich auf 3-2-1 für Mopeds & Motorräder ab 1.3.2020
- tiger46
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Re: Pickerländerung in Österreich auf 3-2-1 für Mopeds & Motorräder ab 1.3.2020
Einfach mit Zulassungsschein zu jeder Zulassungsstelle gehen.
Gilt für alle Motorräder & Mopeds.
So nun geht mein NGT Pickerl bis 02/22 (gekauft & zugelassen 02/19)
und mein Moped bis 09/21 (gekauft & zugelassen 09/17)
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