Strafe auf öffentlichen Straßen für E-Scooter

eMobility Rechtliches
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me.lina
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Strafe auf öffentlichen Straßen für E-Scooter

Beitrag von me.lina »

Hi,
Tag für Tag sehe ich auf meinen Arbeitsweg Leute mit e-scootern und Balance Einrädern (oder wie man die Dinger genau nennt). Teilweise sogar auf den Gehwegen. Nicht falsch verstehen, mich juckt das nicht. Scheinbar kontrolliert dort aber nie jemand, aber was wäre denn eigentlich, wenn man auf einer öffentlichen Straße mit einem scooter (der vielleicht schon dem zukünftigen Gesetz, von der Ausstattung, entspricht) erwischt wird?
Scooter weg? Führerschein weg? Ich vermute doch mal nicht, dass man nur 20 eu Strafe zahlt.

Ich hoffe das gesetzt kommt bald, wäre für mich auf jeden Fall sehr praktisch.

Lg

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turbofoen
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Re: Strafe auf öffentlichen Straßen für E-Scooter

Beitrag von turbofoen »

Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Verkehrsstraftat. Bis zu 6 Monate oder 180 Tagessätze + Führerschein weg + evtl. Sicherstellung des Fahrzeuges
Da dürfte das Fahren ohne Zulassung/Betriebserlaubnis kaum noch ins Gewicht fallen = 1 Punkt + Bußgeld

Evolution
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Re: Strafe auf öffentlichen Straßen für E-Scooter

Beitrag von Evolution »

Ich kann bestätigen, dass vermehrt E-Scooter in den Städten auftauchen. Die Leute werden immer sorgloser, obgleich die gesetzliche Regelung noch immer nicht da ist. Der zuständige Staatssekretär sprach zwar vom Frühjahr als Veröffentlichungszeitpunkt, aber Frühjahr endet bekanntlich erst mit Anfang Sommer.

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Tomkat
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Re: Strafe auf öffentlichen Straßen für E-Scooter

Beitrag von Tomkat »

Noch ist es ein Spielzeug und darf nicht auf öffentlichen Flächen betrieben werden...
Also dürfte es derzeit mit einer Verwarnung abgehen. Kinder auf nit StVZo genehmen Fahrrädern und Dreirädern werden auch nicht eingesperrt!
Das Gehirn kann wie ein Muskel trainiert werden. Let's do it! Use your brain!

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Re: Strafe auf öffentlichen Straßen für E-Scooter

Beitrag von Evolution »

In der Verordnung ist unter § 14 jetzt geregelt, dass alle Verletzungen eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Die Liste der Verletzungen ist lang. Ich wollte sie hier reinkopieren, aber die Verordnung ist kopiergeschützt.

Also hier nochmal die Verordnung in ihrer Gesamtheit. Eine "Deutsche Meisterleistung":

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xa ... 0878160144

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Alf
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Re: Strafe auf öffentlichen Straßen für E-Scooter

Beitrag von Alf »

§14 ist weggefallen.....
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/j ... =137480,15

Vieleicht doch mal hin und wieder auf original Justiz-Datenbanken zurückgreifen?
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Re: Strafe auf öffentlichen Straßen für E-Scooter

Beitrag von vsm »

Alf hat geschrieben:
Mi 19. Jun 2019, 16:59
§14 ist weggefallen.....
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/j ... =137480,15
[...]
Ja, vor 20 Jahren. Allerdings in der StVZO; und um die geht es hier gar nicht... ;)
Alf hat geschrieben:
Mi 19. Jun 2019, 16:59
[...]
Vieleicht doch mal hin und wieder auf original Justiz-Datenbanken zurückgreifen?
Die staatlichen Seiten sind Kosten- und Werbefrei.... ;)
Der Link von Evolution auf das Bgbl ist die "originale" Quelle. Auch wenn der Verlag privatisiert wurde, ist er das offizielle Verkündungsorgan neuer Gesetze.
Tomkat hat geschrieben:
Fr 29. Mär 2019, 18:04
Noch ist es ein Spielzeug und darf nicht auf öffentlichen Flächen betrieben werden...
Also dürfte es derzeit mit einer Verwarnung abgehen. Kinder auf nit StVZo genehmen Fahrrädern und Dreirädern werden auch nicht eingesperrt!
Da Vergleichst Du aber Äpfeln mit Birnen. Das führen eines nicht StVO-konformen Fahrrads stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, das unerlaubte Führen eines Kraftfahrzeugs allerdings eine Straftat. Es kommt also ganz maßgeblich darauf an, ob das Fahrzeug durch einen Motor angetrieben wird.

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Alf
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Re: Strafe auf öffentlichen Straßen für E-Scooter

Beitrag von Alf »

Da ich kein Rechtsanwalt bin, sondern nur dummer Elektriker, denke ich schon das es legitim ist, das alle Texte der Bundesregierung ohne Einschränkung vom deutschen Bürger verwendet werden dürfen. Gesetztestexte privatisieren, wer kommt denn auf solch eine Schwachsinnsidee. Ich bezahle das ganze, und dann habe ich auch Eigentümerrechte......... Das ist meine Denke. :twisted:
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Evolution
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Re: Strafe auf öffentlichen Straßen für E-Scooter

Beitrag von Evolution »

Hier ist das nichtamtliche Verzeichnis von JURIS:

https://www.gesetze-im-internet.de/ekfv ... 10019.html

Hier darf man jetzt auch kopieren. Die veröffentlichen immer etwas später als das Bundesgesetzblatt, weil letzteres auch Bestandteil des Gesetzgebungaktes ist.

ToniB23
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Re: Strafe auf öffentlichen Straßen für E-Scooter

Beitrag von ToniB23 »

Die StVO gilt für alle Verkehrsteilnehmer, darunter auch für E-Scooterfahrer. Seit Sommer 2019 ist nun auch die eKFV ( https://www.gesetze-im-internet.de/ekfv ... 10019.html )für E-Scooter in Kraft getreten.

In der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung - eKFV ist geregelt, wer mit einem E-Scooter fahren darf, welche Anforderungen der Roller erfüllen muss und was Fahrer unterlassen sollten, um kein Bußgeld ( https://www.bussgeldtabelle.org/e-scooter/ ) zu riskieren.

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