Ich frage mich, ob es (wie bei PKW) eine Steuerbefreiung auf x Jahre für E-Motorroller/E-Motorräder gibt?
Macht man wohl deshalb nicht, weil dann viele auf Zweit-PKW mit E-Antrieb verzichten und Roller oder Motorrad nehmen?
Habt ihr neue Erkenntnisse dazu?
Steuerrecht in Bezug auf E-Roller
- Afunker
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Steuerrecht in Bezug auf E-Roller
Gruss Helmut
Ranis 2000 seit 08.2019 ca.15000 Km gefahren
Wechsel Akku alt gegen neu bei 6600 Km, Sicherungsautomat bei 9300 Km
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Re: Steuerrecht in Bezug auf E-Roller
Soweit mir bekannt gibt es für Elektromotorräder die gleiche Steuerfreiheit wie für Autos.
Wird vom Zoll gerne mal genommen, um fälschlicherweise die A1-Roller auf zehn Jahre Steuerfreiheit festzulegen.
In der Klasse (125er/11kW) ist aber alles dauerhaft steuerbefreit, auch Verbrenner.
Deshalb betrifft das nur die allerwenigsten Fahrzeuge, im Vergleich zu den ganzen Rollern gibt es ja nur sehr wenige Modelle und Hersteller, die überhaupt oberhalb von 11kW liegen.
Wird vom Zoll gerne mal genommen, um fälschlicherweise die A1-Roller auf zehn Jahre Steuerfreiheit festzulegen.
In der Klasse (125er/11kW) ist aber alles dauerhaft steuerbefreit, auch Verbrenner.
Deshalb betrifft das nur die allerwenigsten Fahrzeuge, im Vergleich zu den ganzen Rollern gibt es ja nur sehr wenige Modelle und Hersteller, die überhaupt oberhalb von 11kW liegen.
- Afunker
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Re: Steuerrecht in Bezug auf E-Roller
Genau das hat mich interessiert, da ich später mir ein bis 11 KW E-Motorrad ala Zero S anschaffen möchte.
Dann spare ich mir die KFZ-Steuer wie beim 45er/50er Roller. Nur Versicherung.
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Gruss Helmut
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Re: Steuerrecht in Bezug auf E-Roller
Hallo,
ja genau so wie "The Rob" schreibt, sieht das aus.
Bei meinem Leichkraftroller (also unter 11kW) wurde diese Eigenschaft zunächst übersehen und irrtümlich ein Steuerbescheid nach den Regeln für Elektroleichtfahrzeuge erstellt:
Dann wären ersten zehn Jahre steuerfrei (Anreiz zum Kauf von Elektrofahrzeugen) gewesen und danach wurde ein KFZ-Steuertarif nach Fahrzeuggewicht erhoben.
Mein L3e-Roller unter 11 kW wurde allerdings nach Einspruch/Korrektur auf "Leichtkraftrad" dauerhaft KFZ-steuerfrei gestellt, da generell nur große Motorräder (über 125 ccm/ 11 kW) mit der KFZ-Steuer belegt sind (unabhängig vom Antrieb).
Insofern ist KFZ-Steuer für E-Roller (wenn die Behörden keine Fehler machen) so gut wie nie ein Thema, da sich noch kaum jemand einen Roller mit Dauerleistung über 11kW bzw. den dafür notwendigen Riesen-Akku leisten kann bzw. will.
Viele Grüße
Didi
ja genau so wie "The Rob" schreibt, sieht das aus.
Bei meinem Leichkraftroller (also unter 11kW) wurde diese Eigenschaft zunächst übersehen und irrtümlich ein Steuerbescheid nach den Regeln für Elektroleichtfahrzeuge erstellt:
Dann wären ersten zehn Jahre steuerfrei (Anreiz zum Kauf von Elektrofahrzeugen) gewesen und danach wurde ein KFZ-Steuertarif nach Fahrzeuggewicht erhoben.
Mein L3e-Roller unter 11 kW wurde allerdings nach Einspruch/Korrektur auf "Leichtkraftrad" dauerhaft KFZ-steuerfrei gestellt, da generell nur große Motorräder (über 125 ccm/ 11 kW) mit der KFZ-Steuer belegt sind (unabhängig vom Antrieb).
Insofern ist KFZ-Steuer für E-Roller (wenn die Behörden keine Fehler machen) so gut wie nie ein Thema, da sich noch kaum jemand einen Roller mit Dauerleistung über 11kW bzw. den dafür notwendigen Riesen-Akku leisten kann bzw. will.
Viele Grüße
Didi
_______________________________________________________________________________________________________________________Thunder-Fury100/ MASINI Sportivo S (2010, 2011, 2012) 5kW, Innoscooter EM6000L 5kW (2011), ZERO SR/F 17.3 (2023)
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