Seit letzten Samstag, 26. Sept. 2015, haben Zulassungsstellen die Möglichkeit, Elektrofahrzeuge mit mehr als 40km elektrischer Reichweite (also auch meine zwei L3e E-Roller...) am Kennzeichenende mit einem großen "E" zu versehen. Welches, im Falle es die jeweilige Kommune denn zuließe (in guter, alter Teutonen-Fürsten-Flickenteppich-Manier), die berechtigten Fahrzeuge für Mitbenutzung der Busspuren, kostenloses Parken, etc. eindeutig ausweist.
Habe natürlich sofort meine zwei E-Rollerkennzeichen aus Photos geschnitten und in eine Anfrage-Email an meine Zulassungsstelle gepackt, ab wann ich damit rechnen könne, das end-E auf meine kleinen Kennzeichen geprägt zu bekommen. Die Antwort kam gestern:
"leider können wir Ihnen momentan noch keine genauere Auskunft diesbezüglich geben.
Die Besprechung über die Vorgehensweise hierfür findet diese Woche statt, erst danach
können wir evtl. nähere Angaben machen."
Da war also mal wieder die Verordnung schneller draußen als es die betroffenen Stellen veremutet haben
Zero S 11kWZF10.5
e-rider Thunder 5000: Ruht in Frieden
Ich war heute mit meinem neuen L3e Roller, ja ein E-max 120S, bei der Zulassungsstelle. Die Zulassung hat insgesamt 2 Std. gedauert, davon 16min Wartezeit zu Beginn, bis ich aufgerufen wurde.
1. Trotz CoC sind beim Kraftfahrzeugbundesamt wohl keine Daten hinterlegt. Unter anderem wurde die Zulassungsbescheinigung Teil 1 Probe ausgedruckt. Mein Leichkraftroller ist ein Leichtkraftrad und sollte 150ccm haben - was ich monierte. Jetzt hat mein Roller gar keinen Hubraum.
2. Außer Personalausweis usw. wollte man von mir ein Verzollungsnachweis haben. An diesem fehlenden Nachweis wäre die heutige Zulassung beinahe gescheitert. Auch der Weg zum Zulassungsleiter brachte keinen Erfolg. Ich habe den Roller ja nicht aus dem Freihafen geholt, oder selbst importiert sondern von einem norddeutschen Händler gekauft. Ja, einen "Aussteller" - war einwenig billiger. Die Dame von der Zulassungsstelle hat dann bereitwillig bei meinem Händler angerufen. Er versprach, ihr die Verzollungspapiere zu mailen.
3. Mit meinem Leichkraftrad-Wunschkennzeichen (10,20 Euro extra) 2 Buchstaben 2 Ziffern und Saison 03-10 und E für Elektrofahrzeug - kostenloses Parken in Hamburg möglich - zum Schildermacher.
Hier großes Kopfschütteln, weil das E nicht mehr drauf paßt. Das E weglassen konnte er auch nicht, also wieder zur Zulassungstelle wegen einem neuen Papier fürs Kennzeichen. Die Sachbearbeiterin hatte sich dann nochmal bei dem Schildermacher, direkt vor der Tür - aber teurer- erkundigt, dass es nicht paßt. Man wollte mir dann ein Kennzeichen geben mit nur einem Buchstaben - das wollte ich aber nicht, weil ich ja schon 10,20 für mein Wunschkennzeichen bezahlt hatte. Zulassungsstelle um 10:52Uhr betreten und um 12:52Uhr wieder verlassen.
5. Mit einem Leichtkraftrad bzw. Roller darf man ja auf die Autobahn, vorausgesetzt das Fahrzeug kann 62km/h erreichen. In meiner CoC stehen 65km/h in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 > 45km/h. Wer weiß da etwas genaues? Zulassungskosten von 55,60, wegen fehlender Typisierung?, plus 10,20 für Wunschkennzeichen sowie 10,00 Euro fürs Leichtkraftschild. Versicherung 100% ~ 60,00. Unter T (Höchstgeschwindigkeit) steht eine 65 - paßt also.