Re: Freiwillige Zulassung

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Fasemann
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Re: Freiwillige Zulassung

Beitrag von Fasemann »

Ups, da hätte ich wohl vorher Mal Suchen sollen, jetzt verstehe ich auch den Beitrag dazu 🤔, da ich derzeit kein Auto habe könnte ich mir die SF-Klasse damit sichern.
Von 2017 an 2x GoE zusammen mit 25 Tkm verkauft 4/24
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4/24 Tisto Luna mit 700 km eingezogen

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anpan
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Re: Freiwillige Zulassung

Beitrag von anpan »

Fasemann hat geschrieben:
Mi 23. Mai 2018, 09:54
Ups, da hätte ich wohl vorher Mal Suchen sollen, jetzt verstehe ich auch den Beitrag dazu 🤔, da ich derzeit kein Auto habe könnte ich mir die SF-Klasse damit sichern.
Ich sehe gerade, dass wir in der gleichen Stadt leben ;)
Da ich wohl der erste war, der das Thema mit der KFZ-Zulassungsstelle hier durchexerziert hat, können wir uns gerne mal kurzschließen und dann kannst du auch ein Referenzkennzeichen nennen, weil die dir fast sicher ne HU aufdrücken wollen werden.
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Eule
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Re: Freiwillige Zulassung

Beitrag von Eule »

Hier mal als Beispiel die Zulassung für einen 2-kW-unu. Ist vielleicht hilfreich, wenn man das als Beilage der Anmeldung verwendet (v.a. wg. der Formulierungen ;) )
unu-zulassung.jpg
Gruß
Werner

"AUSPUFF", "ANLASSER", "VERGASER". Klingt irgendwie lustig, oder? :)

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anpan
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Re: Freiwillige Zulassung

Beitrag von anpan »

Die wollen hier in unserer Zulassungsstelle am liebsten ein Referenzkennzeichen (oder Fahrgestellnummer) haben, damit die das bei sich im System nachschauen können (Wortlaut: "Am besten aus unserem Landkreis"). Sonst musst du dich hier auf mehrtägige Diskussionen einstellen. Beamte halt. Passt nicht in Schema F -> geht erst mal nicht.
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Re: Freiwillige Zulassung

Beitrag von Eule »

anpan hat geschrieben:
Mi 23. Mai 2018, 13:11
Referenzkennzeichen
Wer´s braucht, dem sende ich es per PN zu.
Gruß
Werner

"AUSPUFF", "ANLASSER", "VERGASER". Klingt irgendwie lustig, oder? :)

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Alf
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Re: Freiwillige Zulassung

Beitrag von Alf »

Bild
Mehr brauchst Du doch gar nicht.
Tritt den Dumpfbacken in den Arsch, und setze Recht und Gesetz um.
Das Verfahrensprozedre steht nämlich in:
§3, Abs. 3 drin.
Nur ist dieses Gesetz geändert worden:
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 20.10.2017 I 3723
https://www.gesetze-im-internet.de/stvz ... 10012.html

Uns treten diese Idioten ständig in den Arsch.

Scheiße, geht nicht mehr.
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Re: Freiwillige Zulassung

Beitrag von Peter51 »

Moin Alfred,
ich denke deiner Zulassungstelle sind Fehler unterlaufen:
Unter 5 sollte es heißen: 2rädr.KKR b. 45km/h

>45km/h ist falsch genauso wie Leichkraftrad. Und die Trachengruppe könnte dir Schwierigkeiten machen, wg. des erforderlichen Führscheins.

Desweiteren sollte vermerkt sein:
Fz. gem. §3 Abs.2 Nr.1 Buchstabe D. FZV zulassungsfrei. Zulassung auf Antrag gem. §3 Abs. 3 FZV Verzichtet auf Ausgabe HU Plakette gem. §29 Abs. 1 STVZO.
E-Max 90s von 2012 - Vmax>46km/h - km-Stand >5150 - 16x Littokala 51,2V 105Ah = 5kWh. JK-B1A24S15P - Sevcon Gen4
E-Max 110s von 2010 - Vmax>50km/h - km-Stand >1.800 - 4x Littokala 72V 50Ah = 14,4kWh
E-Max 120s von 2015 - Vmax 80km/h - TÜV 03.2026 - 72V100Ah LFP-Akku - JK-B2A24S15P Balancer BT - MQ Controller BT

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Alf
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Re: Freiwillige Zulassung

Beitrag von Alf »

Denken ist nicht Wissen.
Peter hat geschrieben
Desweiteren sollte vermerkt sein:
Fz. gem. §3 Abs.2 Nr.1 Buchstabe D. FZV zulassungsfrei. Zulassung auf Antrag gem. §3 Abs. 3 FZV Verzichtet auf Ausgabe HU Plakette gem. §29 Abs. 1 STVZO.
Peter, das ist Quatsch was Du da jetzt schreibst, und erfunden sowieso.
Die vollständige Vorschrift über §3, Absatz 3 gibt es nicht mehr.
Der §29 gilt für zulassungspflichtige Fahrzeuge:
§ 29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger
(1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen.
Da muß man vieleicht mal in die Historie schauen.
Wenn man sich Mühe macht.
Ich nicht mehr, ich habe mein Kennzeichen.
Zuletzt geändert von Alf am So 3. Jun 2018, 06:18, insgesamt 1-mal geändert.
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anpan
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Re: Freiwillige Zulassung

Beitrag von anpan »

Um die gleiche Quelle wie du zu verwenden, Alf: https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html
Da gibt es §3 Abs. 3 sehr wohl, in der gleichen Form, wie er existierte, als ich meinen UNU zugelassen habe.

Den Vermerk, den Peter bei dir vermisst, habe ich allerdings auch nicht, und er ist auch meiner Meinung nach nicht nötig.

§3 Abs. 3 FZV und §29 Abs. 1 Satz 1 sind die relevanten Informationen, mit denen ich mich durch meine Behörde argumentiert habe und die man dann eben ggf. bei einer Kontrolle (und Beanstandung) nennen sollte.

Ich Teile aber die Ansicht, dass du die widersprüchlichen Angaben in deinem Schein korrigieren lassen solltest.

Denn L1e ist garantiert kein Leichtkraftroller und darf schon gar nicht schneller als 45km/h fahren. Da könntest du ziemlich Probleme bekommen, die Korrektur ist also in deinem Interesse. Ist ja bloß ein nett gemeinter Rat :)
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Re: Freiwillige Zulassung

Beitrag von Eule »

Alf hat geschrieben:
Sa 2. Jun 2018, 22:20
Denken ist nicht Wissen.

Wenn man sich Mühe macht.
Richtig. Dann mach dir mal die Mühe und schau dir den Paragraphen nochmal genau an (auch inhaltlich ;) ) anstatt anderen Leute an´s Bein zu pinkeln. Wie unschwer zu erkennen ist, wurde die von mir gepostete Kopie der Zulassung am 5. März ausgestellt, ist also noch verdammt frisch, aber deine vom letzten Jahr dagegen im Zweifel sogar ungültig ;)
Gruß
Werner

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