Und nein, die COC wird natürlich nicht eingezogen, weil diese ja der Fahrzeugbrief, und somit Eigentum des Besitzers ist.
Man bekommt einen normalen Fahrzeugschein, welchen man, wie bei jedem anderen zugelassenen Fahrzeug auch, mitführen muß.
Die COC muß man bei Versicherungskennzeichen mitführen. Dann nicht.
Und die Versicherungsprämien richten sich nach dem Schadensfreiheitsrabatt. Ich werde jetzt als 2.Fahrzeug mit 45% geführt ( Auto 35% oder 30%...

Ich bin außerdem der Meinung, das man jederzeit das Fahrzeug wieder Haftpflichtversichern kann, und das Fahrzeug in der Zulassungsstelle abmeldet.
Wenn man das Fahrzeug abmeldet, wird ja der Fahrzeugschein eingezogen.
Lohnt sich aber bei entsprechenden Rabatten nicht