45km/h Roller bei HUK als "E-Bike/Pedelec" versichert. Fehler?

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Boo
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45km/h Roller bei HUK als "E-Bike/Pedelec" versichert. Fehler?

Beitrag von Boo »

Hallo liebe Foristen,

ich fahre seit Mai 2019 einen neu gekauften E-Roller "eSwan"/ Greenstreet Seed von Alpha Mobil. Also einen "ganz normalen" 45 km/h Motor- Roller mit Elektroantrieb.

Versichert habe ich ihn bei der HUK Coburg. Persönlich abgeschlossen und bar bezahlt vor Ort bei einer HUK Agentur.

In diesen Tagen kam der Erinnerungsbescheid der Versicherung über die anstehende Neu-Versicherung ab dem 01.03.2020. Im Betreff steht da als Fahrzeug "E-Bike/Pedelec Hersteller Fahrzeug ID"
Die Versicherung soll für 2020 für 1 Jahr, Fahrer ü22 28,00€ kosten. Ein Benzinroller (auch den habe ich noch) kostet bei der HUK 36,00€ p a.

Nun meine Frage: Handelt es sich bei der Einordnung als "E-Bike/Pedelec" um einen Fehler bei der Erfassung durch die Agentur-Mitarbeiterin, den ich zum neuen Versicherungsjahr korrigieren lassen sollte ODER werden E-Roller bei der HUK so richtigerweise eingestuft und es gibt quasi einen "Elektro-Rabatt"? Es nützt mir ja nichts, wenn ich eine fehlerhafte Einstufung fortbestehen lasse, um 8€ zu sparen und dann im evtl. Schadensfall übernimmt die HUK nicht die Kosten.

Da hier sicherlich Einige bei der HUK versichert sind, erhoffe ich mir etwas Klarheit für die anstehende Neu-Versicherung.

Vielen Dank vorab und beste Grüße aus HH

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turbofoen
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Re: 45km/h Roller bei HUK als "E-Bike/Pedelec" versichert. Fehler?

Beitrag von turbofoen »

Bei unserem UNU steht nicht Pedelec sondern Kleinkraftrad drin...denke, da ist denen ein Fehler unterlaufen.

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blackblade
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Re: 45km/h Roller bei HUK als "E-Bike/Pedelec" versichert. Fehler?

Beitrag von blackblade »

Bei mir steht einfach "Mopedversicherung" - "Fahrzeugart: Moped bis 45 km/h"
Die schwarze Plakette sollte in den nächsten Tagen für 62€ incl. Teilkasko eintreffen.

Silence S01 ab 09/2022; 5,2kWh/100km
N1S ab 08/18-01/23; ~30200km

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Fasemann
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Re: 45km/h Roller bei HUK als "E-Bike/Pedelec" versichert. Fehler?

Beitrag von Fasemann »

Bei der WgV ist ein E-Roller ein Roller und ein E-BIKE ein Pedelec, ich würde das zur Sicherheit ändern lassen.
Von 2017 an 2x GoE zusammen mit 25 Tkm verkauft 4/24
Nova E-Retro Star exBlei aus 2020, ab 02/24 und 1000 km mit Lithium.
4/24 Tisto Luna mit 700 km eingezogen

Evolution
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Re: 45km/h Roller bei HUK als "E-Bike/Pedelec" versichert. Fehler?

Beitrag von Evolution »

Du bist definitiv unterversichert. Schnellstmöglich korrigieren.

achim
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Re: 45km/h Roller bei HUK als "E-Bike/Pedelec" versichert. Fehler?

Beitrag von achim »

Wenn auf dem Versicherungsschein das korrekte Fahrzeug eingetragen ist, dann kann es dem Versicherungsnehmer meiner Meinung nach egal sein unter welcher Bezeichnung der Versicherer das führt. Und auch der Preis ist ja nicht bindend vorgeschrieben. Aber die Fahrzeugdaten müssen stimmen.

Gruß,
Achim

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Re: 45km/h Roller bei HUK als "E-Bike/Pedelec" versichert. Fehler?

Beitrag von Evolution »

Die Einordnung nach der Fahrzeugklasse ist risikoorientiert. Unter einer Gefahrerhöhung in der Fahrzeug-Versicherung werden solche - nicht nur einmaligen, sondern über eine gewisse Dauer anhaltenden - Gefährdungszustände verstanden, die generelle geeignet sind, den Eintritt eines Versicherungsfalls zu fördern. Der eine Gefahrerhöhung darstellende Zustand eines Fahrzeugs kann auch schon beim Abschluss eines Versicherungsvertrages vorliegen.

Es stellt eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers vor dem Versicherungsfall dar, Gefahrerhöhungen zu vermeiden bzw. Tatsachen, die eine Gefahrerhöhung bewirken, dem Versicherer anzuzeigen.

Die Verletzung dieser Obliegenheiten führt zur Leistungsfreiheit und in der Haftpflichtversicherung zum Regress.

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Re: 45km/h Roller bei HUK als "E-Bike/Pedelec" versichert. Fehler?

Beitrag von callmeuhu »

Evolution hat geschrieben:
Fr 31. Jan 2020, 17:34

Es stellt eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers vor dem Versicherungsfall dar, Gefahrerhöhungen zu vermeiden bzw. Tatsachen, die eine Gefahrerhöhung bewirken, dem Versicherer anzuzeigen.

Die Verletzung dieser Obliegenheiten führt zur Leistungsfreiheit und in der Haftpflichtversicherung zum Regress.
schon, nur braucht es dazu zumindest des Wissens vom VN. Woher soll ein VN den Unterschied kennen, zwischen

- ebike/Pedelec
- ekV/stehroller
- Sitzroller/Scooter
- Motorroller

Woher soll der VN wissen, ob

- Versicherungskennzeichen aus Blech
oder
- Versicherungsaufkleber
:?:

mE war es nur eine Frage der Zeit, bis es zu solchen Verwechslungen kommt, weil bei dem Chaos niemand mehr durchblickt. Die Versicherung haftet für den Fehler, wenn der VN richtige und vollständige Angaben gemacht hat.
meine Rasselbande ;)

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Re: 45km/h Roller bei HUK als "E-Bike/Pedelec" versichert. Fehler?

Beitrag von Evolution »

Der vN muss sich erkundigen. Das ist Bestandteil seiner Obliegenheitspflicht.

Motto: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

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callmeuhu
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Re: 45km/h Roller bei HUK als "E-Bike/Pedelec" versichert. Fehler?

Beitrag von callmeuhu »

Evolution hat geschrieben:
Fr 31. Jan 2020, 20:00
Motto: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Die Versicherung hat Pech, weil der obere Satz stimmt :)

Beispiel:

ich weiss, dass mein unu ein 45 km/h-Roller ist und was Versicherung pa kostet.
Ich lege nur die CoC vor und damit macht der Verischerungs-MA der HUK(bei der bin ich auch) ;)
die Unterlagen fertig und druckt die aus.
Der MA möchte Betrag X pa und ich zahle und erhalte den Versicherungsschein.

Zu KEINEM Moment prüfe ich die Unterlagen

Wenn der MA einen Haken falsch setzt, dann kann auch mein unu zum Pedelec werden :shock:
Das liegt ÜBERHAUPT nicht in meiner Gewalt, was der MA verzapft.

Kommt es zum Versicherungsfall, dann stimmt das Original von der HUK mit meinen Unterlagen überein. Damit kann ich BEWEISEN, dass die Versicherung das versiebt hat.
Mir kann nicht mal BEWIESEN werden, dass ich das gewusst haben muss und der Versicherung ist der Fehler zu 100% zu beweisen

Wenn ich meine CoC auf den Tisch lege , dann muss ich davon ausgehen, dass der MA weiss was er tut. Ich muss ihn nicht überprüfen und ich muss ihn nicht belehren
Wenn ich zu viel Geld an der Supermarktkasse zurückerhalte, ist das ebenfalls keine Obliegenheitsverletzung, weil ich auch da nicht kontrollieren und nachlaufen muss
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