Bitte euch um eure Meinung, möchte das auf JEDENFALL beeinspruchen, steht ja in der ersten Zeile schon falsch da bin ja kein Fahrrad gefahren...
eigentlich dürften die Stvo, laut FahrradVO nicht greifen, was meint ihr dazu, könnt ihr mir alternativ ein Rechtsforum empfehlen?


LG
Um die Geschichte etwas auszuformulieren:
Der Bedienstete meinte ich dürfe mit diesem "Kinderspielzeug" überhaupt nicht am Straßenverkehr teilnehmen, er erschien mir als eher "ein neuer" und sehr motiviert. Ich möchte anmerken das ich schon sehr oft angehalten wurde ohne entsprechende Beleuchtung nur da sich über den Winter sprich seit März 2013 eine Gesetzesänderung ergeben hat ist die Regelung von E-Scooter im Straßenverkehr nun ganz klar auf der von Fahrrädern gleichgestellt.
Ich möchte nur kleinlaut anmerken das ich letztesmal sicher 3-4mal "blasen" musste bei den netten herren, interessanterweise ergab die Messung ( nachdem ich die straße quer vor dem Auto, kein schutzweg etc überfahren habe) nie einen wert höher als 0,1 promille alkohol im blut ergebn hat trotz 3 "spritzern" 3-4 Bier

Die fehlende Beleuchtung wurde oft bemängelt und mir wurde eine Anzeige in aussicht gestellt

Ich vermute ich kann mich auch noch recht glücklich schätzen das ich den Führerschein überhaupt noch habe.
Zu dem Vorfall oben, ich habe dem Beamten die Auskunft erteilt dass ich "keinen Führerschein bei mir habe", das hat er vermutlich verstanden als "er hat sowieso keinen"

MFG
unjo