Hallo zusammen,
angenommen, man macht seinen Garantieanspruch geltend und tauscht sein Neufahrzeug (Roller) ca. 2 Monate nach dem Kauf beim Händler wegen gravierender Mängel. Das Austauschfahrzeug ist wieder ein Neufahrzeug, identisches Modell.
Bezieht sich danach die Garantiezeit auf das erste Fahrzeug oder auf das Austauschfahrzeug? Ist die Garantie/Gewährleistung am Kaufvertrag oder an das Fahrzeug bindend?
Mfg
Garantie/Gewährleistung nach Austausch NeuFahrzeug
- ZukunftERoller
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Garantie/Gewährleistung nach Austausch NeuFahrzeug
April 2020, ab Mai 8 Jahre!!
Kreidler Galactica electro 2.0, Bj. 2012
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Re: Garantie/Gewährleistung nach Austausch NeuFahrzeug
Soweit mir bekannt ist am Kaufertrag,also in dem Fall ab Kaufdatum des ersten Fahrzeuges.
- rollmops
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Re: Garantie/Gewährleistung nach Austausch NeuFahrzeug
Wenn der Händler tatsächlich nach 2 Monaten einen Roller gegen ein Neufahrzeug tauscht, dann ist dieser sehr sehr kulant
(oder bist dem so tierisch auf die Ei.. gegangen, dass...)
Denn das muß er tatsächlich nicht, denn ein Händler hat das Recht auch bei schweren Mängeln die gerügten Mängel bis zu 3 Mal
nachzubessern, bevor er ein Neugerät liefern muß.
Die Garantie ist immer das Kaufdatum des Produkts und verlängert sich nicht auf den Zeitpunkt der Lieferung des Austauschproduktes
Zu lesen auch im Handelsrecht oder bei der IHK.
Dann gibt es auch noch gravierende Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung.
Die Garantiezeit ist eine freiwillige Leistung / Entscheidung alleine des Herstellers. Diese kann von min. 1/2 Jahr bis unbegrenzt sein.
Meist sind das 1 bis max. 3 Jahre oder nach 1 bis 2 Jahren mit optionaler kostenpflichtigen Garantieverlängerung.
Die 2 Jahre Gewährleistung ist die Händlerpflicht dem Hersteller gegenüber die Garantieleistung auszuführen oder ausführen zu lassen.
Wenn der Hersteller kulant ist dann kann es der Händler ebenso sein.
Gibt der Hersteller zum Beispiel nur 1 Jahr Garantie und man macht nach diesem Jahr einen Gewährleistungsanspruch geltend, kann der Händler diesen erst mal ablehnen und als Enkunde muß man (zur Not mit Gutachten) nachweisen das der gerügte Mangel schon bei Übergabe der Ware (oder des Gefahrenguts) bestanden hat. Sonst ist Essig
Ein Händler der zu oft kulant ist, der ist nicht mehr lange Händler oder er hat ein fettes Polster.
Warum gehen wohl im Moment so viele Kleinunternehmen und Mittelständler baden u. a. wegen eBay, AMAZON & Co.

(oder bist dem so tierisch auf die Ei.. gegangen, dass...)

Denn das muß er tatsächlich nicht, denn ein Händler hat das Recht auch bei schweren Mängeln die gerügten Mängel bis zu 3 Mal

Die Garantie ist immer das Kaufdatum des Produkts und verlängert sich nicht auf den Zeitpunkt der Lieferung des Austauschproduktes

Zu lesen auch im Handelsrecht oder bei der IHK.
Dann gibt es auch noch gravierende Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung.
Die Garantiezeit ist eine freiwillige Leistung / Entscheidung alleine des Herstellers. Diese kann von min. 1/2 Jahr bis unbegrenzt sein.
Meist sind das 1 bis max. 3 Jahre oder nach 1 bis 2 Jahren mit optionaler kostenpflichtigen Garantieverlängerung.
Die 2 Jahre Gewährleistung ist die Händlerpflicht dem Hersteller gegenüber die Garantieleistung auszuführen oder ausführen zu lassen.
Wenn der Hersteller kulant ist dann kann es der Händler ebenso sein.
Gibt der Hersteller zum Beispiel nur 1 Jahr Garantie und man macht nach diesem Jahr einen Gewährleistungsanspruch geltend, kann der Händler diesen erst mal ablehnen und als Enkunde muß man (zur Not mit Gutachten) nachweisen das der gerügte Mangel schon bei Übergabe der Ware (oder des Gefahrenguts) bestanden hat. Sonst ist Essig

Ein Händler der zu oft kulant ist, der ist nicht mehr lange Händler oder er hat ein fettes Polster.
Warum gehen wohl im Moment so viele Kleinunternehmen und Mittelständler baden u. a. wegen eBay, AMAZON & Co.

Brammo Enertia im März 2022 verkauft, fahre nur noch eBike 

- ZukunftERoller
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Re: Garantie/Gewährleistung nach Austausch NeuFahrzeug
o.k. ich habe Details unterschlagen:
Fahrzeug wurde gewandelt und ich habe danach das Neufahrzeug und eine neue Rechnung bekommen (Position Preis Neufahrzeug yyyEur minus Position der Rechnung "Wandlung" yyyEur = 0 Eur)
Also habe ich damit einen neuen "Kaufvertrag" und damit dieselbe Garantie/Gewährleistungs wie beim Erstkauf abgeschlossen?
Sicher eine Sache, die nur ein Juri klären könnte. Dann muss ich eben früher zur nächsten Inspektion
Dann sei es so.
Fahrzeug wurde gewandelt und ich habe danach das Neufahrzeug und eine neue Rechnung bekommen (Position Preis Neufahrzeug yyyEur minus Position der Rechnung "Wandlung" yyyEur = 0 Eur)
Also habe ich damit einen neuen "Kaufvertrag" und damit dieselbe Garantie/Gewährleistungs wie beim Erstkauf abgeschlossen?
Sicher eine Sache, die nur ein Juri klären könnte. Dann muss ich eben früher zur nächsten Inspektion

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Re: Garantie/Gewährleistung nach Austausch NeuFahrzeug
Das Rechnungsdatum sollte zählen...
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