Hallo,
ich habe eine Frage bzgl der Legalität.
Und zwar habe ich gelesen, dass diese ganzen Einschränkungen wie notwendige Ausstattung, Zulassung, Versicherung etc. erst ab 6km/h gelten, richtig?
Heisst das im Umkehrschluß, dass man jede Art von Gefährt UNTER 6km/h auf Gehwegen, Fahrradwegen usw. fahren dürfte?
Viele Grüße,
Marc
Jedes Gefährt mit max. 6km/h legal?
Re: Jedes Gefährt mit max. 6km/h legal?
Das habe ich schon selbst gefunden 
Aber darf ich die dann auch auf Fahrradwegen, Bürgersteigen bewegen, oder nur auf der Straße?

Aber darf ich die dann auch auf Fahrradwegen, Bürgersteigen bewegen, oder nur auf der Straße?
Re: Jedes Gefährt mit max. 6km/h legal?
Der 18 StVZO gilt seit dem 01.02.2007 schon nicht mehr. Der Blick muss jetzt in die FZV geworfen werden.2Alf20658 hat geschrieben:Fahrzeuge bis 6 km/h
Fahrzeuge bis 6 km/h sind Zulassungs- und Versicherungs frei. Das Fahrzeug darf Bauart-bedingt nicht schneller als 6 km/h fahren. Es reicht nicht das Fahrzeug nur im ersten Gang zu fahren und kaum Gas zu geben, die Gänge müssen verschweißt und der Vergaser muß gedrosselt werden. Dann reicht ein Schild mit 6 km/h und die Fahrt kann beginnen.
Das Fahrzeug sollte aber schon von weitem als Hindernis erkannt werden, also kein Porsche 911 mit kleinem 6km/h Schild.(bei einer Kontrolle kann die Geschwindigkeit nachgemessen oder ein Gutachten angefordert werden.)
Das komplette Gesetz:
§ 18 StVZO - Zulassungspflichtigkeit
..und einfach drosseln, 6 km/h Schild drauf und los gehts, ist auch nicht, stellte ein OVG bereits 1995 fest (Absatz III)
https://www.jurion.de/Urteile/OVG-Nordr ... -B-1332_95
Nur wenn sie freigegeben wären für ein fzgMarlox hat geschrieben: Aber darf ich die dann auch auf Fahrradwegen, Bürgersteigen bewegen
Zuletzt geändert von Uno_Bavaria am Fr 25. Dez 2015, 16:11, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Jedes Gefährt mit max. 6km/h legal?
2Alf20658 hat geschrieben:?
Nix zu tun wärend der Feiertage?
Suchst du Streit oder was is los mit dir?
Vielleicht verstehst du den Satz, wenn man ihn umstellt:
Ohne nachhaltige Veränderung von Verwendungszweck und Erscheinungsbild ändert sich die Bauart grundsätzlich nicht.
Dass die ganzen Suffköppe ihren PKW auf 6 kmh drosseln können um nach Entzug der Fahrerlaubnis weiter zum Wirtshaus fahren zu können, das war einmal ....
Re: Jedes Gefährt mit max. 6km/h legal?
Nö, dürfen sie nicht fahren:
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__4.html
Kein Wort von Ausnahmen für 6 km/h bei PKW im FE-Recht.
Versicherung, Zulassung, Steuer, Fahrerlaubnis sind alles unterschiedliche Geschichte n, das darfst nicht durcheinander werfen.
Mofa, KKR und LKR sind z B. alle zulassungsfrei aber trotzdem versicherungspflichtig.
Ein Entzug der Fahrerlaubnis verbietet daher nicht, mit dem Mofa zu fahren, da es kein fahrerlaubnispflichtiges Kfz ist. Da wäre nur bei einem Fahrverbot der Fall.
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__4.html
Kein Wort von Ausnahmen für 6 km/h bei PKW im FE-Recht.
Versicherung, Zulassung, Steuer, Fahrerlaubnis sind alles unterschiedliche Geschichte n, das darfst nicht durcheinander werfen.
Mofa, KKR und LKR sind z B. alle zulassungsfrei aber trotzdem versicherungspflichtig.
Mofa ist auch heute nicht FE-pflichtig, man braucht nur eine Prüfbescheinigung (oder ist alt genug, wie du schon richtig ausgeführt hast).2Alf20658 hat geschrieben:Finde ich auch ärgerlich. Die ganz alten Köppe ( gehör ich auch zu ) vor 1.4.1966 dürfen auch Mofa fahren weil bis zu diesem Datum für solche Kraftfahrzeuge keine Fahrerlaubnispflicht bestand.
Also wenn ich dann mal erwischt würde, dann kann ich nach der Sperre immerhin noch Mofa fahren.
Und ansonsten ganz Easy bleiben....
Ein Entzug der Fahrerlaubnis verbietet daher nicht, mit dem Mofa zu fahren, da es kein fahrerlaubnispflichtiges Kfz ist. Da wäre nur bei einem Fahrverbot der Fall.
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