2Alf20658 hat geschrieben:Ich parke einfach auf dem Gehweg. Vor dem Parkhaus....
Blöd nur, wenn der Akku leer ist, sich die Ladesäule aber
im Parkhaus befindet

Und genau das ist zumindest hier in Berlin bei vielen Ladesäulen der Fall. Zwar gibt es auch viele Ladesäulen außerhalb von Parkhäusern, dabei handelt es sich aber vorwiegend um RWE-Ladesäulen, die man nur mit einem Mennekes Typ 2-Stecker (über den Elektroroller in aller Regel nicht verfügen) sinnvoll nutzen kann.
Beim Parken auf öffentlichen Straßen ist die Rechtsprechung zumindest in den Fällen eindeutig, in denen man auf einem Parkplatz parkt, der auch für PKW kostenpflichtig ist. Dann muss auch für den Roller bezahlt werden, sonst gibt's ein Knöllchen. Das Parken auf Gehwegen ist zwar verboten, wird aber von vielen Gemeinden toleriert, sofern man sein Zweirad so abstellt, dass niemand anderes behindert wird. In diesen Gemeinden kommt es dann auch sehr selten vor, dass man mit einem motorisierten Zweirad keinen kostenfreien Parkplatz findet. Ich habe es bisher selbst im dichtesten Gedränge immer geschafft, meinen Roller so abzustellen, dass weder Parkgebühren noch ein Knöllchen fällig wurden.
2Alf20658 hat geschrieben:Und Politessen haben in Parkhäusern nix zu suchen, da in 99,9% der Fälle diese privat sind.
Der Parkhausbetreiber hat aber das Recht, die Nutzungsgebühren einzuklagen. Trotzdem fahre ich mit dem Roller an der Schranke vorbei. Bis jetzt ist nichts passiert
Gruß
Michael
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