heute bin ich über den Entwurf einer Ladesäulen-Verordnung gestolpert, den das Bundeswirtschaftsministerium bereits Anfang des Jahres vorgelegt hat:
http://www.bsm-ev.de/emog/lsv-jan15/lsv
Wenn ich den Inhalt richtig verstanden habe, schreibt diese Verordnung den Betreibern öffentlicher Ladesäulen vor, dass Wechselstrom-Ladestationen zukünftig über Mennekes Typ 2-Anschlüsse bzw. Gleichstrom-Ladestationen über Combi 2 (CCS2)-Anschlüsse verfügen müssen. Außerdem muss jede öffentliche Ladestation zukünftig bei der Bundesnetzagentur registriert werden.
Für uns Rollerfahrer dürften nur Wechselstrom-Ladestationen interessant sein. Und für die hätte die Verordnung folgende Konsequenzen:
- Ein Schuko-Anschluss wird nicht vorgeschrieben. Da aber die meisten E-Roller und auch andere Elektro-Kleinfahrzeuge einen Schuko-Anschluss zum Laden benötigen, werden diese diskriminiert. Dabei soll die Verordnung doch gerade bewirken, dass keine Diskriminierung mehr stattfindet.
- Eine Neu-Inbetriebnahme von kleinen, preiswerten Ladestationen, die nur mit Schuko- oder CEE-Anschlüssen ausgerüstet sind, wird zukünftig nicht mehr möglich sein. Da es sich bei Schuko und CEE um Wechselstrom-Anschlüsse handelt, müssten damit ausgerüstete Ladestationen zukünftig zwingend auch mit Typ-2-Anschlüssen ausgerüstet sein, was sie deutlich verteuern dürfte. Davon betroffen wären alle Betreiber solcher Ladepunkte wie z. B. Park&Charge, aber auch andere Geschäftsleute und Privatpersonen, die eine kostengünstige Lademöglichkeit für Pedelecs und andere Elektrozweiräder bereitstellen wollen. Nach Inkrafttreten der Verordnung werden sehr viel weniger Leute bereit sein, eine solche Lademöglichkeit anzubieten, weil sie nicht die hohen Kosten für eine Typ-2-Ladestation tragen wollen. Das gilt besonders für diejenigen Betreiber, die die Lademöglichkeit zu Werbezwecken oder aus purer Gefälligkeit gratis anbieten wollen (auch davon gibt es einige).
- Ebenso abschreckend auf viele Ladestations-Betreiber dürfte der bürokratische Aufwand werden, der durch die Registrierungspflicht auf sie zukommt.
Gruß
Michael