Roller dürfen nicht mehr auf dem Gehweg abgestellt werden

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rainer*
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Re: Roller dürfen nicht mehr auf dem Gehweg abgestellt werden

Beitrag von rainer* »

Die Aussage der Knöllchentante gilt aber nur solange, bis eine andere/anderer Ordnungsamtmitarbeiter/in das Revier übernimmt. Ist halt nur eine individuelle Duldung und keine generelle Erlaubnis.

der niederrheiner
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Re: Roller dürfen nicht mehr auf dem Gehweg abgestellt werden

Beitrag von der niederrheiner »

Da kann man nur hoffen, das es da eine gemeinsame Regelung im jeweiligen Ort gibt. . .


In GB hab ich die Erfahrung gemacht, das selbst wenn der Gehweg um die 4-6Meter breit ist, das es nicht doch ein Knöllchen gibt. In London traut sich niemand ausserhalb der aufgemalten Flächen für die 2rad Parkflächen, zu parken.



Stephan

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Pfriemler
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Re: Roller dürfen nicht mehr auf dem Gehweg abgestellt werden

Beitrag von Pfriemler »

Ich hatte Mitte 2023 mal eine "Knöllchentante" in Berlin befragt zum Thema Motorroller auf Gehwegen. Deren Auskunft hatte ein paar interessante Aspekte. Zum Beispiel, dass unter den auf den Bezahlparkplätzen kostenfrei abstellbaren Zweiräder maximal 45er gemeint seien, aber eben keine Motorroller oder -räder ab 125er aufwärts. Und dass sie nach wie vor Motorräder, die so abgestellt werden, dass sie keine Behinderung darstellen, auf Gehwegen tolerieren. Aber das wäre ihre Praxis und es gäbe keine Garantie auf Kulanz.
EIne Behinderung liegt dabei auch vor, wenn das Zweirad zwischen Gehweg und Fahrbahnrand so abgestellt wird, dass das Ein- und Aussteigen bei am Fahrbahnrand abgestellten Fahrzeugen beeinträchtigt ist.

Größere Zweiräder müssten demnach also wie früher und weiterhin beim Parken auf einer bezahlpflichtigen Stelle ein Ticket lösen und das an einer gut sichtbaren und dazu wettergeschützten Stelle anbringen. Der Motorrad-Zubehörhandel hat dafür abschließbare Klarsichtplatten für die Montage am Federholm parat. Sollten mehrere Zweiräder auf einer Parkfläche stehen, so muss trotzdem jedes Fahrzeug ein Ticket haben.
Und auch Motor-Zweiräder müssen auf Parkscheibenparkplätzen eine Parkscheibe benutzen. Tatsächlich gab es mal Parkscheiben zu kaufen, die mit einem Seil und einem Schloss durch die Scheibe sowohl diebstahl- als auch verdrehsicher zu benutzen waren, aber die Kleinserie wurde eingestellt und wer nicht einen zweifarbfähigen 3D-Drucker sein eigen nennt, darf ansonsten selbst tätig werden (ich habe mir eine Scheibe entsprechend selbst mit der Bohrmaschine gelöchert, habe sie aber bisher noch nie benutzt).

Ein auf dem Gehweg abgestelltes Fahrzeug stellt eine missbräuchliche Nutzung des Gehwegs dar und wird aktuell [edit: korrigiert] mit mindestens 55 Euro, bei Behinderung mit 70, Gefährdung mit 80 und Unfall mit 100 Euro tarifiert. Die gleichen Sätze gelten übrigens auch für das Radfahren auf Gehwegen, selbst wenn die Straße aufgrund ihres Zustandes für einen Radfahrer ohne die Gefahr bleibender Gesundheitsschäden nicht benutzbar ist (ein Kollege hat neulich deswegen blechen müssen), selbst persönliche Sicherheitsbedenken wegen gefährlicher Straße (Baustelle, dichter Verkehr, LKWs in Engstellen) spielen keine Rolle, selbst wenn man Schritt fährt und auf Fußgänger Rücksicht nimmt. Absteigen und schieben, basta. E-Kickscooterfahrer zahlen nur 15 bis maximal 30 Euro, interessant, interessant ...
btw: Die gleichen Kosten entstehen, wenn man auf einem Grünstreifen entlang der Straße parkt, auch wenn dieser Grünstreifen längst nicht mehr grün ist oder natürlich gewachsen, also nicht speziell angelegt wurde. Also alles, was auch nur entfernt mit einer Wiese verwechselt werden könnte, ist tabu. Das gilt natürlich nicht, wenn diese Wiese als Parkplatz ausgewiesen ist, dann sind die Pflanzen gegen den mit Bußeld gegeißelten Vandalismus natürlich resistent.
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RollerPaule
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Re: Roller dürfen nicht mehr auf dem Gehweg abgestellt werden

Beitrag von RollerPaule »

Wie heißt denn diese abschließbare Klarsichtplatte?

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Pfriemler
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Re: Roller dürfen nicht mehr auf dem Gehweg abgestellt werden

Beitrag von Pfriemler »

Ja Mist, ich dachte die von LOUIS wäre abschließbar. Es dürfte aber kein Problem sein, da ein Loch reinzubohren und ein kleines Vorhängeschloss zu verwenden, um den Parkzettel sicher vor zumindest einfacher Entwendung zu machen. Mit Tesafilm auf dem Windschutzschild reicht nicht, freilaufende Idioten kratzen auch das ab, wenn es mal die "Knöllchentanten" nicht selber sind, wer weiß?
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der niederrheiner
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Re: Roller dürfen nicht mehr auf dem Gehweg abgestellt werden

Beitrag von der niederrheiner »

Pfriemler hat geschrieben:
Mo 18. Mär 2024, 20:43
Ja Mist,. . ., wenn es mal die "Knöllchentanten" nicht selber sind, wer weiß?
Warum behauptest du so einen Stuss? Ach ich vergass, "Darf man ja wohl noch sagen. . ."

Eigentlich ist ja auch der Thread-Titel falsch. Roller oder Motorräder durften ja noch nie auf dem Bürgerteig geparkt werden. Es wurde und wird je nach Gemeinde, lediglich geduldet. . .


Stephan

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Pfriemler
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Re: Roller dürfen nicht mehr auf dem Gehweg abgestellt werden

Beitrag von Pfriemler »

der niederrheiner hat geschrieben:
Di 19. Mär 2024, 06:49
Warum behauptest du so einen Stuss? Ach ich vergass, "Darf man ja wohl noch sagen. . ."
Natürlich darf man. Ich hätte vielleicht deutlicher erwähnen sollen, dass ich mich auf Berichte anderer bezog, bei denen die mit Tesafilm fixierten ordentlich bezahlten/gelösten und vom Fahrer noch so fotografierten Parkscheine bei einer Kontrolle auf wundersame Weise verschwunden sind und der Fahrer Strafe zahlen musste. Die Vermutung, dass die Ordnungshüter selbst den Zettel entfernt hätten, wurde auch dort geäußert.
Ich habe also eher Stuss zitiert. Ausgeschlossen werden kann das auch nicht, nur weil es sich um bestellte "Ordnungshüter" handelt, auch wenn es natürlich extrem unwahrscheinlich ist.
Eigentlich ist ja auch der Thread-Titel falsch. Roller oder Motorräder durften ja noch nie auf dem Bürgerteig geparkt werden. Es wurde und wird je nach Gemeinde, lediglich geduldet. . .
Das ist rechtlich korrekt. Allerdings sagt der Volksmund auch zu einer widerrufbaren Duldung eher "ich darf da stehen" und nicht "im Moment habe ich entgegen der Rechtslage nicht mit Konsequenzen zu rechnen". Der Titel spricht übrigens auch nicht von "Parken", sondern "Abstellen".
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der niederrheiner
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Re: Roller dürfen nicht mehr auf dem Gehweg abgestellt werden

Beitrag von der niederrheiner »

Und eben deswegen würde ich, das Verbreiten unbewiesener Behauptungen sein lassen. . .


Stephan

greifswald
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Re: Roller dürfen nicht mehr auf dem Gehweg abgestellt werden

Beitrag von greifswald »

Es geht hier um reine Behauptungen und nicht um nachgewiesene Tatsachen. Erstere sind frei erfunden und sollten nicht verbreitet werden. Es hat auch niemand behauptet, dass rechtswidriges Handeln von Ordnungshütern ausgeschlossen ist.

der niederrheiner
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Re: Roller dürfen nicht mehr auf dem Gehweg abgestellt werden

Beitrag von der niederrheiner »

Und dann noch Behauptungen von 3.. Sehr unsichere Sache das. Bei sowas sollte man besser Augenzeuge gewesen sein. Oder eben den Mund halten. . .

Sonst stürmt wieder einer mit der Waffe in der Habd in eine Pizzeria!


Stephan

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