Aus für die letzte Meile: E-Kickscootern droht Mitnahmeverbot im ÖPNV

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Pfriemler
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Aus für die letzte Meile: E-Kickscootern droht Mitnahmeverbot im ÖPNV

Beitrag von Pfriemler »

Seltsam, ich finde das Thema bisher hier im Forum nicht...

Wegen der zunehmenden (oder zumindest als zunehmend empfundenen) Unzuverlässigkeit meines Motorrollers suche ich neben einem neuen Modell auch nach Alternativen für meine täglichen Wege und habe mich in ein konkretes Modell verguckt und es schon beinahe gekauft, als mir eher zufällig bekannt wurde, dass der bisher kostenlosen Mitnahme von zusammengeklappten E-Kickscootern als "Sache" ein Ende droht - aber nicht was die Kosten betrifft, sondern die Mitnahme als Ganzes.

Der gewöhnlich gut informierte und vernetzten Kickscooterbetreiber gähnt jetzt vermutlich und den meisten Spaßfahrern wird das eh Wumpe sein, weil die teils kaum tragbaren Gefährte sowieso nie in Bus oder Bahn mitreisen würden, aber potentielle Interessenten sollten den Aspekt zumindest bei ihrer Kauf(nicht)entscheidung berücksichtigen.

In einer öffentlichen Stellungnahme spricht sich der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) quasi für ein Verbot der Mitnahme aus Sicherheitsgründen aus. Es habe bereits Brände und Explosionen im ÖPNV von London, Barcelona und Madrid gegeben. Etliche Verkehrsverbünde etwa in NRW und in Hamburg haben das Verbot bereits ausgesprochen, die BVG in Berlin erwägt eine Umsetzung bereits für April, lediglich die Deutsche Bahn und die ihr zugehörige S-Bahn Berlin sprechen aktuell noch nicht davon, aber das könnte sich so schnell ändern wie das Wetter in London.

Google bringt reichlich Treffer, ich verweise stellvertretend auf den Artikel vom ADAC vom 5.3.24:
https://www.adac.de/news/verkehr-e-scoo ... ahverkehr/

Dass der der ADAC als Autoherstellerlobbyverband (als Autofahrer fühle ich mich schon lange nicht mehr von denen vertreten) in dem Beitrag keine Stellung bezieht, ist nicht weiter verwunderlich.
Und dass 99,x Prozent aller umsichtigen privaten Kickscooternutzer (die Schäden an ihren Fahrzeugen vermeiden und sie ordentlich behandeln) wieder die Leidtragenden eines Pauschalverbots werden wie es schon bei den Drohnen passiert ist, ... (kein weiterer Text)
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rainer*
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Re: Aus für die letzte Meile: E-Kickscootern droht Mitnahmeverbot im ÖPNV

Beitrag von rainer* »

Eventuell kann man das wie beim Fahrrad (Klapprad) lösen. Einpacken (Stoffbeutel drüber) und dann darf man es legal Eine-Person-Traglast ohne Fahrradticket mitnehmen. Über E-bikes regt sich doch auch keiner auf, die zumindest bei uns Sachsen-Anhalt, in Thüringen und im MDV (dann auch in Sachsen) kostenlos (dann auch unverpackt) mit in die Bahn dürfen.

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Pfriemler
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Re: Aus für die letzte Meile: E-Kickscootern droht Mitnahmeverbot im ÖPNV

Beitrag von Pfriemler »

Wie ich schon schrieb, geht es nicht um eine Kaschierung des Scooters als Traglast. Die Mitnahme wird aus Sicherheitsaspekten untersagt und man würde mit der Tasche dennoch gegen die Beförderungsbedingungen verstoßen mit entsprechenden Konsequenzen. Das könnte sogar soweit gehen, dass die Rollerversicherung etwaige Schäden an Personen, Fahrzeugen und Einrichtungen nicht übernimmt und der Scooterbesitzer voll in Haftung genommen wird.

Richtig, über Pedelecs (= E-Bikes mit Unterstützung bis max. 25 km/h), die rechtlich in D (wer weiß wie lange noch?) als Fahrräder gelten, und deren Akkus regt sich keiner auf, aber auch dafür gibt es Regularien bei der Deutschen Bahn: Im Fernverkehr müssen Pedelecs in speziellen Abteilen oder Waggons transportiert werden und der Akku muss am Bike verbleiben, für lose Akkus benötigt man eine spezielle feuerfeste Verpackung. Praktisch baugleiche S-Pedelecs (= E-Bikes mit Unterstützung bis 45 km/h und Versicherungspflicht) hingegen sind in diesen Zügen von der Beförderung ausgeschlossen, weil sie bereits als Kraftfahrzeuge gelten. Auch E-Kickscooter gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge, auch wenn für ihre Benutzung die gleichen Wege wie für Fahrräder vorgeschrieben sind und durch die Begrenzung auf 20 km/h noch keine Führerscheinpflicht entsteht.

Zwar darf die generelle Sicherheit von Kickscootern (ganz zu schweigen von irgendwelchen anderen Einrädern oder diesen fahrbaren Trittbrettern) aufgrund der überwiegenden Herkunft und dem bekanntermaßen fraglichen Sicherheitsbewusstsein fernöstlicher Hersteller zu Recht als insgesamt höher bewertet werden als beispielsweise bei den Pedelec-Marktführern in Deutschland, aber ein gewisses Restrisiko gibt es auch da. Aber wenn wir anfangen würden, Restrisiken im öffentlichen Raum vollständig zu elimieren, dürften auch keinerlei Werkzeuge mehr mitgeführt werden, mit denen man Personen ernsthaft verletzen könnte. Glasflaschen zum Beispiel. Bei Großveranstaltungen ist das hingegen schon üblich, da darf man nicht mal eine leere Plastikflasche mit Verschluss hineinnehmen, weil man sie mit einer Wasserfüllung zum Wurfgeschoss umbauen kann (selbst erlebt in der Zitadelle Spandau).
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wiewennzefliechs
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Re: Aus für die letzte Meile: E-Kickscootern droht Mitnahmeverbot im ÖPNV

Beitrag von wiewennzefliechs »

Ups :o Ende Dezember 2023 bin ich mit satten 3,6 kWh im Gepäck mit der BVG gefahren (U-Bahn und Bus). Das passierte an dem Tag, an dem ich meinen am Vortag gebraucht gekauften Roller in Lankwitz abholen wollte. Weil ich beim Roller-Kauf das Auto dabei hatte und der Roller nicht ins Auto reinpasst, habe ich ihn erstmal stehen gelassen und nur die Akkus im Auto mit nach Hause genommen. Am nächsten Tag bin ich dann samt meinen Akkus (einer im Rucksack, der zweite in der Hand) mit den Öffis wieder nach Lankwitz gefahren und von da aus mit dem Roller wieder zurück. Glücklicherweise hat keiner was gesagt :mrgreen:

Ich hoffe zwar, dass so eine Aktion so schnell nicht wieder nötig sein wird, frage mich aber doch, was passiert, wenn ich doch mal wieder in die Verlegenheit kommen sollte. Beispielsweise könnte mir ja unterwegs der Saft ausgehen. Dann müsste ich den Roller stehen lassen, den Akku mit den Öffis nach Hause nehmen und aufladen und dann wieder zum Roller zurückbringen. Ich weiß, dass das nicht ungefährlich ist, aber ist es denn erlaubt? In den Beförderungsbedingungen der BVG habe ich auf die Schnelle kein Verbot der Mitnahme von Roller-Akkus gefunden. Allerdings auch keines für die Mitnahme von (vollen) Benzinkanistern ;)

Gegen die beiden Emco-Akkus sind E-Bike- und Tretroller-Akkus jedenfalls Spielzeug.

Gruß

Michael
Zuletzt geändert von wiewennzefliechs am Mi 20. Mär 2024, 10:19, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Aus für die letzte Meile: E-Kickscootern droht Mitnahmeverbot im ÖPNV

Beitrag von der niederrheiner »

Naja, ich seh das eher pragmatisch. Wo kein Kläger, da kein Richter. . .


Stephan

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Pfriemler
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Re: Aus für die letzte Meile: E-Kickscootern droht Mitnahmeverbot im ÖPNV

Beitrag von Pfriemler »

wiewennzefliechs hat geschrieben:
Di 19. Mär 2024, 15:53
Ups :o Ende Dezember 2023 bin ich mit satten 3,6 kWh im Gepäck mit der BVG gefahren...
Nix ups. Noch ist es ja legal, auch bei der BVG.
Liest eigentlich keiner genau was ich schreibe? :roll: :D
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Re: Aus für die letzte Meile: E-Kickscootern droht Mitnahmeverbot im ÖPNV

Beitrag von wiewennzefliechs »

Pfriemler hat geschrieben:
Di 19. Mär 2024, 20:11
Liest eigentlich keiner genau was ich schreibe? :roll: :D
Natürlich lese ich, was du schreibst. Du hast geschrieben, dass u. a. die BVG die Mitnahme von E-Kickscootern aus Sicherheitsgründen verbieten will.

Bei mir ging es aber gar nicht um Kickscooter, sondern um etwas, das in diesem Thread noch nicht zur Sprache kam, nämlich um vollgeladene (!) Roller-Akkus mit einem Vielfachen der Kapazität eines E-Bike- oder Kickscooter-Akkus. Außerdem ging es nur um die Akkus, nicht um einen ganzen Roller. Von alleinreisenden Akkus hast du nichts geschrieben ;)
Liest eigentlich keiner genau was ich schreibe? :roll: :D

Von sowas ist bei den Plänen der BVG jedenfalls nicht die Rede. Ich weiß auch gar nicht, ob die BVG das auf dem Schirm hat. Vermutlich nicht, denn es dürfte vergleichsweise selten vorkommen, dass jemand 2 vollgeladene Roller-Akkus in der U-Bahn durch die Stadt schleppt. Ganze E-Scooter und E-Bikes samt Akku dürften deutlich öfter U-Bahn fahren als 2 Roller-Akkus. Nichtsdestotrotz dürften Roller-Akkus in die Kategorie "feuergefährlich" fallen, und ich hatte vermutet, dass zumindest sowas schon jetzt in der U-Bahn verboten ist. Ist es aber offenbar nicht, genausowenig wie gefüllte Benzinkanister (deswegen habe ich die erwähnt).

Gruß

Michael
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Re: Aus für die letzte Meile: E-Kickscootern droht Mitnahmeverbot im ÖPNV

Beitrag von Pfriemler »

Ah, das hatte ich nicht so verstanden, dass Du Dich mit den beiden Akkus sowieso ganz legal wähntest und nur unterstreichen wolltest, dass Deine Brandlast ja noch weit größer war als das was E-Bikes oder Kickscooter an Bord haben und es bislang keinen interessiert hat. Wie es wohl wäre, wenn ich meinem trolly-ähnlichen Rollakku mit 41 kg und 5,6 kWh in der Bahn einparke?
Ich vermute auch, so ziemlich alle Verkehrsverbünde in Schland sich über all das überhaupt noch keine eigenen Gedanken gemacht haben. Die Vorlage kommt eben vom VDV und nun schrecken sie alle aus ihrem Büroschlaf auf und sagen sich "och wenn die das empfehlen, wird das schon seine Richtigkeit haben".

Nun geht von Benzinkanistern allerdings tatsächlich eine weit höhere Gefahr aus - die sind eigentlich selten richtig dicht. DIesel oder Heizöl würde ich auch nicht gern im Bus neben mir auf dem Schoß haben wollen. Lithium-Akkus können nicht auslaufen und explodieren eigentlich auch nicht unmittelbar, sondern blähen oder dampfen/rauchen bevor es brenzlig wird. Wenn man da zügig reagiert, sind zumindest Personenschäden vermeidbar.

Irgendwie erinnert mich das an die Handyverbote, bei denen es anfangs nur um Handys ging. Handsprechfunkgeräte oder gar Pocket-PCs (die Vorläufer der Smartphones) konnte man weiterhin ganz legal nutzen, bis es irgendjemandem zwei Jahre später dann doch dämmerte, dass es wohl eigentlich nicht um Handys geht sondern schlicht darum, eben keine Geräte in der Hand zu halten während man fährt.
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