Kabinenroller 25kmH auf Radweg außerorts?

eMobility Rechtliches
Antworten
PeterS.
Beiträge: 94
Registriert: Fr 21. Apr 2023, 14:29
Roller: eLizzy und Trixi 3.3
PLZ: 643
Kontaktdaten:

Kabinenroller 25kmH auf Radweg außerorts?

Beitrag von PeterS. »

Hallo meine lieben :)

ich habe mal eine rechtliche Frage, gestern wurde meine Liebste auf einem Radweg außerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit unserem Kabinenroller angehalten der auf 25 km zugelassen ist! Ihr wurde ein Bußgeld von 50 € verhängt!

Sie hat noch vor Ort bezahlt.

"Begründung auf der Quittung: Fahren mit einem Kraftfahrzeug auf dem Radweg "

Ist das rechtens?

Nun meine Frage, ich finde leider keine speziellen Details dazu im Netz, wie weit man mit einem 25 km beschränken Kabinenroller auf Radwegen außerhalb geschlossener Ortschaften fahren darf oder nicht. es gibt einige wo es nur um E-Roller geht und Elektrofahrräder und so weiter.

Nun sind unsere Gefährte ja 120 cm breit etwa, vielleicht gibt's ja noch mal eine spezielle Regelung? das ist ein dreirädiger Kabinenroller der Marke Trixi.

Über baldige Antworten, bevor ich da was in die Wege leite wegen Einspruch, wäre ist sehr dankbar :D

Gruß vom Peter

Benutzeravatar
didithekid
Beiträge: 5138
Registriert: So 6. Mai 2018, 06:15
Roller: div. L3e-Roller (80-97 km/h), ZERO SR/F
PLZ: 53757
Wohnort: Sankt Augustin - Menden
Tätigkeit: Ingenieur im Staatsdienst
Kontaktdaten:

Re: Kabinenroller 25kmH auf Radweg außerorts?

Beitrag von didithekid »

Hallo Peter,
diese Art Kabinenroller ist von der Zulassung (L2e-P) her eigentlich ein Kraftfahrzeug bis 45km/h und kein MOFA.
Für MOFAs (L1e-A) also MOtorisierte FAhrräder bis 25 km/h gibt es die Ausnahmelegelung, dass außerhalb geschlossener Ortschaften damit auch der Radweg benutzt werden darf (nur dort und nur von einem MOFA).
Die Kabinenroller gibt es nur deswegen in einer gedrosselten Version (25 km/h statt 45 km/h), weil dafür kein (echter) Führerschein erforderlich ist.
Wer also aus gesundheitlichen Gründen oder weil noch keine teure FS-Prüfung gemacht wurde, keinen Führerschein hat (sondern lediglich die Prüfbescheinigung/den Kenntnisnachweis für Kraftfahrzeuge bis 25 km/h, die einem nicht entzogen werden kann), muss auf 25 km/h drosseln. Führerscheininhaber können mit 45 km/h herumfahren. Eigentlich genau wie beim Motor-Roller bis 45 km/h (L1e-B). Nur, dass hier erneut eine Ausnahmeregelung den L1e-B-Motorroller einem motorisierten Fahrrad gleichstellt, sobald dieser auf 25 km/h gedrosselt wird (also nachträglich zum MOFA ernannt wird). Damit darf er dann (doch) außerorts auf dem Radweg fahren. Neuerdings sogar zu zweit, was zum MOFA-Gedanken eigentlich gar nicht passt, aber durch EU-Harmonisierung kam.
Für ein zweispuriges L2e-Fahrzeug gibt es die Ausnahme nicht und die Radwege sind ja auch oft ziemlich schmal.

Viele Grüße
Didi
_______________________________________________________________________________________________________________________Thunder-Fury100/ MASINI Sportivo S (2010, 2011, 2012) 5kW, Innoscooter EM6000L 5kW (2011), ZERO SR/F 17.3 (2023)

PeterS.
Beiträge: 94
Registriert: Fr 21. Apr 2023, 14:29
Roller: eLizzy und Trixi 3.3
PLZ: 643
Kontaktdaten:

Re: Kabinenroller 25kmH auf Radweg außerorts?

Beitrag von PeterS. »

Vielen Dank Didi 😊
Du bist ja wirklich der Fachmann für alle Fälle!
Aber noch mal zu L2e: bist Du dir da wirklich sicher? Wo kann man das eventuell genauer nachlesen? Ich habe in der STVO nichts dazu gefunden :(

Liebe Grüße Peter

Benutzeravatar
didithekid
Beiträge: 5138
Registriert: So 6. Mai 2018, 06:15
Roller: div. L3e-Roller (80-97 km/h), ZERO SR/F
PLZ: 53757
Wohnort: Sankt Augustin - Menden
Tätigkeit: Ingenieur im Staatsdienst
Kontaktdaten:

Re: Kabinenroller 25kmH auf Radweg außerorts?

Beitrag von didithekid »

Hallo Peter,
da Du es offenbar so genau nimmst:

EU-Fahrzeugklasse L2e (deutsche Bezeichung 3-Rädriges KKR bis 45 km/h)::
https://de.wikipedia.org/wiki/EG-Fahrze ... prov=sfla1
Das sind in Deutschland zwar Kleinkrafträder, aber eben mit 3 Rädern und nicht mit 2.

Prüfbescheinigung (deutsches Recht -> gilt auch für L2e)
https://de.wikipedia.org/wiki/Mofa-Pr%C ... prov=sfla1

Alle Leichtfahrzeuge der Klasse L:
https://www.kba.de/SharedDocs/Glossarei ... Kraftrad).

EU-Fahrzeugklasse L1e (deutsche Bezeichnung 2-rädriges KKR bis 45 km/h) teilt sich demnach auf
1. Leicht bis 20km/h = Leichtmofa (ohne Helm)
2. bis 25 km/h MOFA
3. >25 km/h <45 km/h = 2-rädriges Kleinkraftrad bis 45 km/h

Wann Mofas doch auf den Radweg dürfen:
https://www.ifz.de/mofa-auf-dem-radweg/ ... angegeben.


Viele Grüße
Didi
_______________________________________________________________________________________________________________________Thunder-Fury100/ MASINI Sportivo S (2010, 2011, 2012) 5kW, Innoscooter EM6000L 5kW (2011), ZERO SR/F 17.3 (2023)

PeterS.
Beiträge: 94
Registriert: Fr 21. Apr 2023, 14:29
Roller: eLizzy und Trixi 3.3
PLZ: 643
Kontaktdaten:

Re: Kabinenroller 25kmH auf Radweg außerorts?

Beitrag von PeterS. »

Danke für deine Mühe!
Und sorry, wollte dich nicht nerven mit "interlektuellem Nachbohren" , habe ja selbst schon reichlich recherchiert, nur leider ist das alles sehr schwammig formuliert bzw taucht unser Modell (3 rädiger Kabinenroller bis 25kmH L2e) nicht explizit auf. Es wird nur auf die 45er Variante eingegangen, die ja geschwindigkeitstechnisch sowieso nicht auf Fahrradwegen fahren darf!

Ich vermute das das eine Grauzone darstellt bzw je nach Laune der Rennleitung mal geandet wird und mal nicht :roll:

Mir wäre allerdings lieber es griffig schwarz auf weiß zu haben damit man weiß woran man ist 😁

Die Benutzung eines sehr praktischem Fahrradweg hier vor Ort, der knapp 7 Km lang ist und zu 2/3 durch den Wald führt wäre für uns sehr wichtig und eines der Gründe unsere Kabinenroller NICHT auf 45kmH umzustellen 8-)

Nochmals danke für deine Mühe!

PeterS.
Beiträge: 94
Registriert: Fr 21. Apr 2023, 14:29
Roller: eLizzy und Trixi 3.3
PLZ: 643
Kontaktdaten:

Re: Kabinenroller 25kmH auf Radweg außerorts?

Beitrag von PeterS. »

Um die Situation noch mal genauer zu erklären, wir fahren natürlich nicht überall auf Fahrradwegen außerhalb von Ortschaften, aber es gibt eine Strecke, da wäre die normale Straße sehr gefährlich da sehr viele Kurven durch den Wald führen und man dann wirklich Russisch Roulette spielt bei manchen Autofahrern ;) deshalb wäre bei dieser Strecke wichtig diesen speziellen Fahrradweg zu benutzen, ansonsten auf freie Fläche fahre ich normalerweise schon auch auf kleineren Landstraßen ohne Bedenken.

Wir fahren auch nicht so wie ein Berserker, sondern nehmen extrem rücksicht, der Weg ist recht breit und bei entgegenkommenden Fahrradfahrern bremsen wir vorher schon ab und fahren dann quasi mit Schritttempo an diesem vorbei, aber das wissen ja die Kollegen nicht die einem dann die Rechnung stellen 😁

Gruß vom Peter

Benutzeravatar
didithekid
Beiträge: 5138
Registriert: So 6. Mai 2018, 06:15
Roller: div. L3e-Roller (80-97 km/h), ZERO SR/F
PLZ: 53757
Wohnort: Sankt Augustin - Menden
Tätigkeit: Ingenieur im Staatsdienst
Kontaktdaten:

Re: Kabinenroller 25kmH auf Radweg außerorts?

Beitrag von didithekid »

Hallo Peter,
dass Du da im Regelwerk nicht zu findest, liegt ja genau daran, dass es rechtlich keinen Unterschied gibt, zwischen einem dreirädrigen Kleinkraftrad bis 45 km/h , dass auf 25 km/h gedrosselt ist und dem gleichen Fahrzeug, dass volle 45 km/h fährt. Deswegen kann man ja einige der Fahrzeuge auch selbst umstellen, ob nun 45 km/h oder auch 25 km/h. Es hängt ja nur an der Person und deren Fahrerlaubnis. Fährt ein Schüler mit solch einem Fahrzeug mit 25 km/h zur Schule und andererseits ein Rentner (mit Führerschein) mit 45 km/h zum Arzt, ändert das ja an dem Fahrzeug nichts.
Die betreffenden Fahrzeuge werden ja auch mit den beiden Zulassungsdokumenten (A: Höchstgeschwindigkeit 45 km/h Leistung 2,5 kW, B: Höchstgeschwindigkeit 25 km/h Leistung weniger) ausgeliefert, weil der Unterschied (der eine Drosselung erforderlich macht) ausschließlich in der Fahrerlaubnis der Person des Fahrzeugführers liegt.
Ein 18 Jähriger mit frischem A2-Motorrad-Füherschein fährt ja zunächst auch sein Motorrad auf 35 kW gedrosselt, bevor er es mit 20 Jahren dann entdrosseln kann.
Bei den Fahrzeugtypen MOFA und LeichtMOFA ist es etwas Anderes, weil diese auch rechtlich vom zweirädrigen Kleinkraftrad bis 45 km/h abgegrenzt werden. Als Kraftfahzeug > 20 km/h darf das MOFA natürlich auch nicht auf Fahradwegen fahren (Auch hier droht innerorts bei Radwegbenutzung das Buß-/Verwarngeld nach Anlage 1 Lfd-Nr. 140 des Bußgeldkatalogs). Dagegen muss das LeichtMOFA immer auf Fahrradwegen fahren, weil dessen Höchstgeschwindigkeit im Motormodus unter 20 km/h bleibt und es deshalb wie Fahrad und E-Scooter20km/h behandelt wird.
ABER: für das MOFA gilt eben die berühmte Ausnahme außerorts, (nach STVO §2 Abs. 4 Satz 6), dass man dort zwar nicht auf dem Radweg fahren muss, es aber zulässig ist, falls man es (zur eigenen Sicherheit) tut.
Das ist ist mit dem Wort darf formuliert: "6 Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen".
Neben den Fahrrädern, Pedelecs<25km/h, LeichtMofas<20 km/h und E-Scootern<20km/h, die stets den Radweg benutzen müssen, ist es für MOFA und E-Bike (S-Pedelec) also gestattet, diesen zu benutzen.
Für alle übrigen Kraftfahrzeuge, ist es dann bei den Verkehrszeichen 237 und 240 (die hier folgen) aber nicht gestattet und kostet Strafe.
Bild
Bild

Gefährlich ist die Verwendung des (falschen) Begriffs "MOFA-Auto" für ein Fahrzeug, das mit der Prüfbescheinigung bis 25 km/h gefahren werden darf.
Mit dem Fahrzeugtyp MOFA hat das nichts zu tun:
https://de.wikipedia.org/wiki/Mofa#:~:t ... 050%20cm³.

Ich kenne das nicht so, dass sich Behördenvertreter bei der Einschätzung der Rechtslage durch persönliche Wünsche von Verkerhsteilnehmern nennenswert beeinflussen lassen.

Viele Grüße
Didi
_______________________________________________________________________________________________________________________Thunder-Fury100/ MASINI Sportivo S (2010, 2011, 2012) 5kW, Innoscooter EM6000L 5kW (2011), ZERO SR/F 17.3 (2023)

der niederrheiner
Beiträge: 1284
Registriert: So 6. Jun 2021, 17:34
PLZ: 41236
Kontaktdaten:

Re: Kabinenroller 25kmH auf Radweg außerorts?

Beitrag von der niederrheiner »

Wenn ich mir die Lsstenfahrräder anschaue, die sind ja genauso groß und oft noch größer als diese Kabinenroller. So rein von den Abmessungen. . .


Stephan

Antworten

Zurück zu „eRoller und Scooter Rechtliches“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste