Dein Vertragspartner ist erst einmal grundsätzlich der Verkäufer. - Er besitzt das Recht auf Nacherfüllung.

Und nur er entscheidet, wie es weiter geht.
Das deutsche Gewährleistungsrecht im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) erfordert diese Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer, nicht mit dem Hersteller.

Die Garantie ist eine Zusatzvereinbarung, die frei ausgestaltet werden kann und nicht im Gesetzbuch verankert ist. Sie kann die verschiedensten Inhalte aufweisen.
Daher ist jede Garantieerklärung vom Kunden genau zu lesen, damit dieser weiß, welche zusätzlichen Rechte er hat. In vielen Fällen handelt es sich um Haltbarkeitsgarantien oder Beschaffenheitsgarantien.
Bei einem Garantiefall setzt du damit dein Wandlungsrecht (keine Gewährleistung) aufs Spiel.
Du musst dem Händler (nicht dem Hersteller) das Recht einräumen, einen Defekt zu beheben: auch wenn er es nur weiterleitet.
Auch eine Frage der Kostenübernahme (Versenden - z. B. eine Waschmaschine zurücksenden zum Hersteller musst DU selber tragen, der Verkäufer nicht.), daher trägt der Verkäufer alle Transportkosten, nicht DU.

Wenn mich ein Händler an den Hersteller verweisen würde, würde ich diese Lösung nicht akzeptieren (Verlust der gesetzlichen Gewährleistung).

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