Kabinenroller Stormborn Economy 8 25kmh Führerschein probleme

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Yvonne
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Kabinenroller Stormborn Economy 8 25kmh Führerschein probleme

Beitrag von Yvonne »

Hallo,
bin nicht so firm mit dem Internet.
Bin schon 70 Jahre alt,in Rente und schwer krank (Pflegegrad 3 auf Sauerstoffgerät angewiesen)
2023 erwarb ich einen elektro Kabinenroller Stormborn Economy 8 25kmh.
Verkäufer warb damit wer vor 1965 geboren wurde führerscheinfrei.
Anruf Zulassungsstelle das ist richtig
Nachfrage bei 6 Polizisten ebenso
Gefahren wird der Kabinenroller von meinem 1957 geborenen Pfleger da ich mit Öffis nicht erreichbar.
45 Min.Fussweg nächster Bus.Sonntags fährt er gar nicht etc.
Letzte Woche Donnerstag nun wurde mein Pfleger auf dem Parkplatz von Toom von der Autobahnpolizei kontrolliert.
Er bekam eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Ich wegen Duldung desselben.
Ich habe per Google erfahren, ich bin nicht die einzige mit derartigen Problemen.
Die Führerscheinstelle könnte mir die Frage nicht beantworten mailte aber vorgestern nach Prüfung darf keiner ohne Fahrerlaubnis fahren wenn er vor dem 01.04.1965 geboren wurde.
Anwalt für Verkehrsrecht rief an und meinte er weiß auch nicht weiter.
Nach tagelangem Google und vor allem Dingen einer Freundin die in Hamburg bei der Zulassungsstelle arbeitet
Das Problem sei,dass immer der Fehler gemacht werde nur nach dem Stormborn Economy 8 aber ohne den Zusatz 25kmh geprüft würde.
Gibt man in Google ein was ist der Unterschied 25kmh oder 45 kmh sagt das Net mit dem 25kmh Zusatz handelt es sich um ein Gefährt welches mit einer Mofa gleich gestellt ist.
45kmh dann Leichtkraftrad und somit AM Schein pflichtig
Wenn jemand einen Tipp hat es im auch bereits passiert oder wie auch immer sich von einem Anwalt in so einer Sache vertreten ließ mit Erfolg bitte bitte melden.
Es ist für mich lebenswichtig

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Pedator92
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Re: Kabinenroller Stormborn Economy 8 25kmh Führerschein probleme

Beitrag von Pedator92 »

Moin,
Manche Regeln sind echt sehr eng geknüpft aber leider hat die Autobahnpolizei Recht. Warum?
Sie berechtigt zum Führen von

geschwindigkeitsreduzierten Kraftfahrzeugen der Klassen L1e-B (gedrosselte Kleinkrafträder bis 25 km/h), L2e-P und L2e-U (dreirädriges Kleinkraftrad für Personen- bzw. Güterbeförderung bis 25 km/h)[2] und
Fahrrädern mit Hilfsmotor bis 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (klassische Mofas, auch Leichtmofas (maximal 30 cm³ Hubraum und 20 km/h[3])).
Quelle: Wikipedia

Praktisch liegt es einfach nur am vierten Rad von deinem Kabinenroller, durch dieses zählt es nicht mehr zur L2E Gruppe. Die 25kmh Drosselung verändert in diesem Fall nichts am benötigten Führerschein und ihr bräuchtet beide AM.
Wenn man das Gefährt auf 15kmh drosselt, dann könnte man es bei einer Prüforganisation bestenfalls als Krankenfahrstuhl Klassifizieren lassen was es wieder legal ohne Führerschein fahrbar macht, trotz seiner 4 Räder. Das sind aber ebenfalls hohe Kosten.

Als Tipp von mir, verkauft den jetzigen und kauft einen der vorne nur 1 Rad hat, dann dürfte das in Zukunft nicht mehr passieren.
(Meine Antwort hat keine Rechtsgültigkeit)
Kreidler Amaze 50 | 1900km | 48V 40AH LFP
E-Max 90s | 20727km | 48v ~62AH LFP | Wartung
Stanford STF A4 | 1551+2700km | 75,6V 60AH
https://www.youtube.com/c/pedator92 Diy | Reparatur | Solar

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