Ist ein E-Kickbike gesetzlich als E-Bike oder E-Scooter einzustufen?
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Ist ein E-Kickbike gesetzlich als E-Bike oder E-Scooter einzustufen?
Hallo ich bin neu in diesem Forum und habe vorab mal eine für mich wichtige Frage?
Ich hoffe jemand von euch weiß ob ein E-Kickbike gesetzlich als E-Bike oder E-Scooter einzustufen ist?
Ich hoffe jemand von euch weiß ob ein E-Kickbike gesetzlich als E-Bike oder E-Scooter einzustufen ist?
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Re: Ist ein E-Kickbike gesetzlich als E-Bike oder E-Scooter einzustufen?
Ist doch eindeutig ein E-Scooter. Hat schließlich keinen Sitz. Nur halt etwas größere Räder und unhandlicher...
Wenn das Ding schneller als 20 fährt wird es natürlich wieder kritisch...
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Re: Ist ein E-Kickbike gesetzlich als E-Bike oder E-Scooter einzustufen?
Wenn es so einfach wäre würde ich bestimmt nicht nachfragen.
Denn nach meiner Auffassung ist das was ein Scooter definiert vor allem die kleine Reifengröße und der Rollerartige Lenker.
Und in punkto Fahrgefühl würde ich hier auch eher von einem Bike sprechen.
Aber genau deswegen frage ich ja nach?
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Und in punkto Fahrgefühl würde ich hier auch eher von einem Bike sprechen.
Aber genau deswegen frage ich ja nach?
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- vsm
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Re: Ist ein E-Kickbike gesetzlich als E-Bike oder E-Scooter einzustufen?
Für ein Fahrrad sind Tret- oder Handkurbeln Voraussetzung (siehe § 63a StVZO).Versatiler hat geschrieben: ↑Di 9. Jul 2019, 15:14Wenn es so einfach wäre würde ich bestimmt nicht nachfragen.
[...]
Die Definition für einen "Elektrotretroller" findest Du in § 1 eKFV. Das sollte am ehesten passen.
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Re: Ist ein E-Kickbike gesetzlich als E-Bike oder E-Scooter einzustufen?
Alles klar und vielen Dank, dann weiß ich jetzt Bescheid!
Und wenn ich dich richtig verstanden habe dann gilt dann in diesem Fall die Straßenverkehrsordnung für Elektroroller und somit ist für ein Kickbike auch nur die Mindestgeschwindigkeit von 20 kmh zulässig?
Und wenn ich dich richtig verstanden habe dann gilt dann in diesem Fall die Straßenverkehrsordnung für Elektroroller und somit ist für ein Kickbike auch nur die Mindestgeschwindigkeit von 20 kmh zulässig?
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Re: Ist ein E-Kickbike gesetzlich als E-Bike oder E-Scooter einzustufen?
Als Fahrzeug im Sinne der eKFV kannst Du es nur dann genehmigen lassen, korrekt. Und für eine Genehmigung als L1e-Fahrzeug (Siehe "E-Scooter" hier im Forum) bräuchte es, soweit ich weiß, einen Sitz (der aber nicht zwingend sinnvoll benutzbar sein muss).
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Re: Ist ein E-Kickbike gesetzlich als E-Bike oder E-Scooter einzustufen?
Vielen dank!
Eine Frage hätte ich dann aber trotzdem noch?
Mal angenommen ich hätte einen E-Kickbike-Prototyp der die Bedingungen für elektrokleinstfahrzeuge erfüllt so könnte ich es als eKFV zulassen.
Nun habe ich aber auch denselben Prototyp mit 48 Volt und 1000 Watt Motor und bei diesem müsste ich jetzt noch einen sinnlosen Sitz einbauen um dann eine zulassung für E-Scooter im sinne von L1e zu bekommen ? Oder wie ist das?
Eine Frage hätte ich dann aber trotzdem noch?
Mal angenommen ich hätte einen E-Kickbike-Prototyp der die Bedingungen für elektrokleinstfahrzeuge erfüllt so könnte ich es als eKFV zulassen.
Nun habe ich aber auch denselben Prototyp mit 48 Volt und 1000 Watt Motor und bei diesem müsste ich jetzt noch einen sinnlosen Sitz einbauen um dann eine zulassung für E-Scooter im sinne von L1e zu bekommen ? Oder wie ist das?
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Re: Ist ein E-Kickbike gesetzlich als E-Bike oder E-Scooter einzustufen?
Ich habe auch ein eKickbike und bin ganz anderer Meinung. Beim weiterlesen der Stvo liest man folgendes: 2) Als Fahrrad gilt auch ein Fahrzeug im Sinne des Absatzes 1, das mit einer elektrischen Trethilfe ausgerüstet ist, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer größten Nenndauerleistung von 0,25 kW ausgestattet ist, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder wenn der Fahrer mit dem Treten oder Kurbeln einhält, unterbrochen wird. Die Anforderungen des Satzes 1 sind auch dann erfüllt, wenn das Fahrrad über einen Hilfsantrieb im Sinne des Satzes 1 verfügt, der eine Beschleunigung des Fahrzeugs auf eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h, auch ohne gleichzeitiges Treten oder Kurbeln des Fahrers, ermöglicht (Anfahr- oder Schiebehilfe).
= alles erfüllt. Mein Bock fährt nicht schneller als 25 ich muß treten (auf der Straße) und habe nur 250 W.
Bin zwar kein Jurist, bin mir aber ganz sicher jeder Polizist würde ins grübeln kommen wenn ich ihm das zeige.
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- kofra
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Re: Ist ein E-Kickbike gesetzlich als E-Bike oder E-Scooter einzustufen?
@Black Shadow So wirklich gut scheint das mit dem Lesen und interpretieren von Verordnungen nicht zu funktionieren . Es ist sehr eindeutig und kein Polizist der Welt (es sei denn du wärest Polizist) würde da ins Grübeln kommen. Ein Kickscooter mit Motor ohne Zulassung nach ekfv ist nicht legal. Selbstfahrend. Weiterhin gibt es eine Versicherungspflicht. Ausgenommen, der Scooter würde nur bis 6 km/h fahren.
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Re: Ist ein E-Kickbike gesetzlich als E-Bike oder E-Scooter einzustufen?
Das durften wir auch schon an anderer Stelle im Forum feststellen.
Gruß vom Ganter Ingo™ - Ingo Gänsfuß
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