Moin.
Ach, weil der Roller unter eunem Bus lag, meinst Du, Du müsstest ein Bu
sgeld zahlen, statt eines Bu
ßgeldes? Deutsches Sprak, schweres Sprak sagt ein Friese dazu.
Zunächst einmal, grundsätzlich gilt, dass alle Fahrzeuge, die aus eigener Kraft schneller als 6 km/h fahren können, ein Versicherungskennzeichen haben müssen und grundsätzlich nichts auf Radwegen zu suchen haben, es sei denn, es ist durch besondere Kennzeichnung, zum Beispiel außerorts, erlaubt.
Unabhängig davon hätte der Busfahrer Dich auch umgenietet, wenn Du mit dem Fahrrad unterwegs gewesen wärest. Und als Radler kann man schon mal ganz flott und mit mehr als 20 km/h unterwegs sein. Der Busfahrer war als Rechtsabbieger schlichtweg unachtsam und hat das Vorfahrtsrecht verletzt, auch wenn Du nicht auf dem Radweg hättest fahren dürfen. Natürlich wird auch der Busfahrer mit einem Bußgeld belegt, und dieses wird höher als das Deine ausfallen, denn sein Verstoß war wesentlich schlimmer.
Straf- und Bußgeldverfahren haben nichts mit den zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen zu tun. Mache Deine Forderungen auf jeden Fall bei der Haftpflichtversicherung des Busses geltend. Allenfalls darf Dir ein Mitverschulden von ca. 20 bis 25 Prozent angelastet werden, da Du dort nicht fahren durftest, wo Du gefahren bist. Aber unabwendbar war der Unfall für den Busfahrer keinesfalls, nur weil Du auf dem Radweg unterwegs warst. Wie erwähnt, er hätte auch einen Radfahrer umgenietet oder gar ´ne Mutti mit einem Kinderwagen.