Hallo,
da müsst Ihr vorsichtig sein:
Für Leichtkrafträder oder Leichtkraftroller (also >45km/h und bis 11kW) stand bis vor zwei Jahren L3e und Zusatz B in der Zulassung.
Heute ist es L3e A1 und macht kenntlich, welche Führerscheinklasse.
Die "schweren" Motorräder und Roller der Klassen L3e A oder A2 mögen bei der THG-Quote ja noch mitspielen.
Aber wenn L3e mit Zusatz B drinsteht, müsste das, genau wie Zusatz A1 davon ausschließen.
Viele Grüße
Didi
L3e als Oberbegriff
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Auf Grund der in den letzten Monaten zu beobachten Entwicklung werden in diesem Fachforum keine politischen Themen mehr gestattet. Werden politische Themen gepostet, werden diese zeitnah gelöscht. Der Verfasser dieser Posts wird im Wiederholungsfalle verwarnt und bei weiteren Verstößen gesperrt. Wir hoffen, dass mit dieser Regelung, mit der sich das Forum den bestehenden Regeln anderer Fachforen anpasst, die emotional geführten Auseinandersetzungen beendet werden. Polemik und Beleidigungen haben in diesem Forum keinen Boden.
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- didithekid
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Re: L3e als Oberbegriff
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Re: L3e als Oberbegriff
Ich zeig dir mal meinen NGTdidithekid hat geschrieben: ↑Mi 25. Okt 2023, 20:03Hallo,
da müsst Ihr vorsichtig sein:
Für Leichtkrafträder oder Leichtkraftroller (also >45km/h und bis 11kW) stand bis vor zwei Jahren L3e und Zusatz B in der Zulassung.
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Aber wenn L3e mit Zusatz B drinsteht, müsste das, genau wie Zusatz A1 davon ausschließen.
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Didi
Einfach das System gedribbelt
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Re: L3e als Oberbegriff
Hallo Stivikivi,
da hat die Zulassungsstelle offenbar den Zusatzeintrag "Leichtkraftrad/roller" vergessen (war bei mir auch so bevor ich auf generell steuerfreies L3e B "Leichtkraftrad korrigieren ließ) und Du zahlst nach Ablauf der 10 Jahre Steuerfreiheit (E-Fahrzeug) dann KFZ-Steuer nach Gewicht.
Immehin bleibt Dir wohl im Gegenzug dafür die THG-Quote erhalten, weil die Beamten Dir damals ein echtes Motorrad zugelassen haben.
Viele Grüße
Didi
da hat die Zulassungsstelle offenbar den Zusatzeintrag "Leichtkraftrad/roller" vergessen (war bei mir auch so bevor ich auf generell steuerfreies L3e B "Leichtkraftrad korrigieren ließ) und Du zahlst nach Ablauf der 10 Jahre Steuerfreiheit (E-Fahrzeug) dann KFZ-Steuer nach Gewicht.
Immehin bleibt Dir wohl im Gegenzug dafür die THG-Quote erhalten, weil die Beamten Dir damals ein echtes Motorrad zugelassen haben.
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Re: L3e als Oberbegriff
Ja nach 10 Jahren kann man ja den "Fehler" wieder zu seinen Gunsten korrigieren lassendidithekid hat geschrieben: ↑Mi 25. Okt 2023, 20:27Hallo Stivikivi,
da hat die Zulassungsstelle offenbar den Zusatzeintrag "Leichtkraftrad/roller" vergessen (war bei mir auch so bevor ich auf generell steuerfreies L3e B "Leichtkraftrad korrigieren ließ) und Du zahlst nach Ablauf der 10 Jahre Steuerfreiheit (E-Fahrzeug) dann KFZ-Steuer nach Gewicht.
Immehin bleibt Dir wohl im Gegenzug dafür die THG-Quote erhalten, weil die Beamten Dir damals ein echtes Motorrad zugelassen haben.
Viele Grüße
Didi
Aber aktuell kann man höchstens von +-260€ ausgehen was bis 2030 also nur noch etwa 1820 Euro sind.
Wenn mir den Hobel also Stand heute jemand für 2000 - 2200 abnimmt bin ich zufrieden und derjenige hat allein schon wegen den Akkus ~800€ Pro Akku schon einen sehr guten Deal gemacht.
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