wiewennzefliechs hat geschrieben: ↑Di 13. Jun 2017, 19:53.....Vor noch nicht allzu langer Zeit waren die Parkplätze vor den meisten Berliner Ladestationen ziemlich eindeutig und vor allem rechtssicher beschildert. .....
Selbst eine Rückehr dazu nützt Dir wahrscheinlich wenig. Denn die von Dir ebenfalls angesprochene Rechtssicherheit sähe doch, genau genommen, seit Kurzem nur (zugelassene) Fahrzeuge mit E-Kennzeichen vor. Und solange der Gesetzgeber im Text zur Förderung der Elektromobilität nur E-Mobile ab L3e kennt, ist man da derzeit auf den Goodwill der Ordnungsbehörden angewiesen, da deren Systeme (Eingabemasken) das freiwillig zugelassene L1e E-Fahrzeug gar nicht kennen. Da kommt es dann zu derlei Kuriositäten:wiewennzefliechs hat geschrieben: ↑Di 13. Jun 2017, 19:53....Eigentlich müssten solche extrem umweltfreundlichen und großstadttauglichen Kleinfahrzeuge bevorzugt behandelt werden. Stattdessen werden sie von einem großen Teil der öffentlichen Lade-Infrastruktur ausgesperrt, zum einen durch die verbraucherfeindliche Entfernung der Halteverbote und zum anderen durch die Unterstützung nur eines einzigen Ladestecker-Standards, der speziell bei Kleinfahrzeugen eher die Ausnahme als die Regel ist.
https://www.noz.de/lokales/osnabrueck/a ... nzeichen-1