Akku laden beim Arbeitgeber
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Akku laden beim Arbeitgeber
Hallo,
Seit knappen zwei Wochen habe ich einen Elektroroller und bin bisher zweimal zur Arbeit (einfacher Weg 60 km) damit gefahren. Da ich sonst nicht zurück komme, bin ich darauf angewiesen, dass ich den Akku an die Steckdose hängen kann.
Leider wurde mir das jetzt untersagt. Elektrorädern dürften aufgeladen werden, weil sie nicht als Kraftfahrzeug einzuordnen sind, mein 45 er Roller aber schon und deswegen sei das steuerrechtlich nicht möglich.
Das heißt ich muss weiterhin mit dem Auto zur Arbeit fahren, was ja eigentlich unsinnig ist für einen Roller, der von der Stadt gefördert wurde. Ich arbeite bei eine kreisfreien Stadt in Bayern.
Hat jemand Ahnung, welche rechtlichen Voraussetzungen es braucht, dass ich den Elektroroller auf der Arbeit laden darf? Prinzipiell hat man hier glaube ich nichts gegen Elektromobilität, es soll nur steuerrechtlich nichts falsch gemacht werden...
Seit knappen zwei Wochen habe ich einen Elektroroller und bin bisher zweimal zur Arbeit (einfacher Weg 60 km) damit gefahren. Da ich sonst nicht zurück komme, bin ich darauf angewiesen, dass ich den Akku an die Steckdose hängen kann.
Leider wurde mir das jetzt untersagt. Elektrorädern dürften aufgeladen werden, weil sie nicht als Kraftfahrzeug einzuordnen sind, mein 45 er Roller aber schon und deswegen sei das steuerrechtlich nicht möglich.
Das heißt ich muss weiterhin mit dem Auto zur Arbeit fahren, was ja eigentlich unsinnig ist für einen Roller, der von der Stadt gefördert wurde. Ich arbeite bei eine kreisfreien Stadt in Bayern.
Hat jemand Ahnung, welche rechtlichen Voraussetzungen es braucht, dass ich den Elektroroller auf der Arbeit laden darf? Prinzipiell hat man hier glaube ich nichts gegen Elektromobilität, es soll nur steuerrechtlich nichts falsch gemacht werden...
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Re: Akku laden beim Arbeitgeber
Hat sich hier was geändert?
Laut Haufe Website
Das kostenlose oder verbilligte Aufladen der Batterien von Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeugen im Betrieb des Arbeitgebers ist nach § 3 Nr. 46 EStG steuerfrei, wenn der Arbeitgeber die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt.
https://www.haufe.de/personal/entgelt/e ... 26076.html
Ob der Arbeitgeber dann ein anderes rechtliches Problem hat mit dem nicht selbst genutzten Strom hat habe ich bislang nirgends finden können.
Laut Haufe Website
Das kostenlose oder verbilligte Aufladen der Batterien von Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeugen im Betrieb des Arbeitgebers ist nach § 3 Nr. 46 EStG steuerfrei, wenn der Arbeitgeber die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt.
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Ob der Arbeitgeber dann ein anderes rechtliches Problem hat mit dem nicht selbst genutzten Strom hat habe ich bislang nirgends finden können.
Zuletzt geändert von dominik am Do 5. Aug 2021, 09:09, insgesamt 1-mal geändert.
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42-58,5V CC/CV Netzteile/Lader mit 1-4kW zu verkaufen 0,65-2,2kg klein, leicht, langlebig
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Re: Akku laden beim Arbeitgeber
@siguras
Ich würde als erstes ein freundliches Gespräch mit meinem Arbeitgeber suchen. Lehnt er es trotzdem ab, dann musst Du Dich damit abfinden. Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf.
Ich würde als erstes ein freundliches Gespräch mit meinem Arbeitgeber suchen. Lehnt er es trotzdem ab, dann musst Du Dich damit abfinden. Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf.
Straßen gehen nicht nur geradeaus, in Kurven stehen auf der anderen Seite oft Laternenmasten und Bäume, das tut schon weh!
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Re: Akku laden beim Arbeitgeber
Danke für den Link, da steht ja eigentlich alles geschrieben. Hab das mal so weitergegeben und hoffe, dass damit die rechtlichen Voraussetzungen ausreichend geklärt sind.
Prinzipiell hat mein Arbeitgeber natürlich nichts dagegen. Wir reden ja auch von Kosten unter 20 Euro im Jahr.
Prinzipiell hat mein Arbeitgeber natürlich nichts dagegen. Wir reden ja auch von Kosten unter 20 Euro im Jahr.
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Re: Akku laden beim Arbeitgeber
wenn es nur um die Steuer geht, lade doch einfach unabhängig von deinem ARbeitsvertrag, leg ihm 30€ hin, und er schreibt Dir dafür eine Rechnung, dann sollten alle auf der sicheren Seite sein, oder?
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Re: Akku laden beim Arbeitgeber
Es gibt noch eine Vorgabe für Firmen, nach der jeder nicht selbst verbrauchte Strom, eichrechtskonform zu erfassen ist. Dieser Verbrauch muss dann jedes Jahr dem Energieversorger mitgeteilt werden, ansonsten können Vergünstigungen zurückverlangt werden.
Das könnte noch zu Problemen führen.
Betrifft so viel ich weiß nur Firmen die auch Vergünstigungen erhalten.
Bin da aber nicht so in der Materie drin, da mich das Thema bislang erst einmal und dazu nur leicht gestreift hat.
Das könnte noch zu Problemen führen.
Betrifft so viel ich weiß nur Firmen die auch Vergünstigungen erhalten.
Bin da aber nicht so in der Materie drin, da mich das Thema bislang erst einmal und dazu nur leicht gestreift hat.
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Re: Akku laden beim Arbeitgeber
Da mein Arbeitgeber einen solchen günstigen Stromliefervertrag REIN FÜR DEN EIGENVERBRAUCH hat kann ich bestätigen, dass es dieser günstige Liefervertrag verbietet, Strom an nicht-Firmenfahrzeuge abzugeben. Damit würde mein AG gegen den Stromvertrag verstoßen und diesen gefährden, denn er würde vom reinen Stromverbraucher zu einem Stromlieferanten.
Da war das Ergebnis von 1,5 Jahren Lobbying und "Strompiraterie" (an nicht verbotenen Ladepunkten...) meinerseits, mit der Androhung einer Abmahnung, wenn ich das nochmals mache...
Inzwischen hat meine Batteriesparte ein separates Werk, wo das Mitarbeiter-Laden fest geplant ist. Braucht nur ewig, weil der alte Mieter erst gegen Ende dieses Jahres ganz auszieht. Erst dann kann das angegangen werden.
Und ich habe das Thema in den passenderen Bereich "Akku Technik =>Ladestationen" verschoben.
Da war das Ergebnis von 1,5 Jahren Lobbying und "Strompiraterie" (an nicht verbotenen Ladepunkten...) meinerseits, mit der Androhung einer Abmahnung, wenn ich das nochmals mache...
Inzwischen hat meine Batteriesparte ein separates Werk, wo das Mitarbeiter-Laden fest geplant ist. Braucht nur ewig, weil der alte Mieter erst gegen Ende dieses Jahres ganz auszieht. Erst dann kann das angegangen werden.
Und ich habe das Thema in den passenderen Bereich "Akku Technik =>Ladestationen" verschoben.
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Re: Akku laden beim Arbeitgeber
Das scheint ja doch komplizierter zu sein als ich dachte.. Ich arbeite bei der Stadt. Es gibt hier sogar Stationen, an denen man kostenlos Laden kann (für eBikes), nur ist mein Ladegerät nicht für draußen gedacht leider.
EBikes laden ist hier außerdem auch im Haus ausdrücklich erlaubt. Daher glaube ich nicht, dass die Stadt hier an solche Tarife gebunden zu sein, wie im Beitrag vorher beschrieben. Nur wenn der Akku zu einem Fahrzeug mit Versicherungskennzeichen gehört, ist das nicht mehr erlaubt.
EBikes laden ist hier außerdem auch im Haus ausdrücklich erlaubt. Daher glaube ich nicht, dass die Stadt hier an solche Tarife gebunden zu sein, wie im Beitrag vorher beschrieben. Nur wenn der Akku zu einem Fahrzeug mit Versicherungskennzeichen gehört, ist das nicht mehr erlaubt.
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Re: Akku laden beim Arbeitgeber
Naja, sieh es so: die Stadt "lebt" von Steuergeldern. Es sähe blöd aus, wenn auf einmal eine politisch interessierte Seite anfängt zu sagen, dass die Mitarbeiter sich auf Steuerzahlers Kosten "bereichern".
RGNT V2 ab 01/23 > 8000km
NIU NGT ab 06/20 Km-Stand > 36000km, nach Unfall verkauft in 5/23
Niu NPro seit 09/19 Km-Stand > 8000km - Verkauft in 10/22
Ahamani Swap Bj 2007 - 2.4KW - Vario - Km-Stand > 27.000km - 40AH Thundersky ab 11/08 - CALB 70AH seit 10/11 -Verschrottung 09/19
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Re: Akku laden beim Arbeitgeber
dann einfach ne Tasche fürs Ladegerät bauen und trotzdem draußen laden, wenns nciht grad schüttet...
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